Digitale Gewalt – wenn Online-Kommunikation zur realen Bedrohung wird

Was ist digitale Gewalt und wo erhalten Betroffene Hilfe?

Unter „digitaler Gewalt“ wird in der Regel jede Form von persönlicher Schädigung im Internet verstanden. Wie können sich Betroffene wehren und was macht der Gesetzgeber?

Anonyme Angriffe im digitalen Raum: Wie man Hass im Netz begegnet und sich wehrt

Hass, Beleidigungen, Drohungen – noch dazu meist aus der sicheren Distanz und völlig anonym. Digitale Gewalt ist eine der Schattenseiten unserer vernetzten Welt. Das Versteck hinter Bildschirm und Tastatur macht es Nutzer:innen denkbar leicht, ungefiltert zu äußern, was man sich von Angesicht zu Angesicht vermutlich zweimal überlegt hätte.

Für das Opfer sind solche Angriffe im Netz dagegen beängstigende Realität und können gravierende Folgen haben. Wir zeigen euch, was man als Betroffene:r oder Zeug:in gegen Hass im Netz tun kann und in welchen Fällen sich Täter:innen sogar strafbar machen.

Was ist digitale Gewalt?

Hass im Netz kennt viele Gesichter

Der Duden definiert „Gewalt“ als ein „unrechtmäßiges Vorgehen, wodurch jemand zu etwas gezwungen wird“ oder „gegen jemanden rücksichtslos angewendete physische oder psychische Kraft, mit der etwas erreicht werden soll“.

In der digitalen Form wird darunter in der Regel jede Form von persönlicher Schädigung im Internet verstanden. Ziel ist es häufig, andere zu ängstigen, kontrollieren, dominieren oder Macht über sie auszuüben. Eindeutig definiert und abgegrenzt ist digitale Gewalt (noch) nicht – auch, weil Hass im Netz und außerhalb desselben nicht selten miteinander einhergehen. Besonders gefährlich: Digitale Gewalt kann rund um die Uhr und vor einem potenziell unbegrenzten Publikum stattfinden.

Unter „digitaler Gewalt“ wird in der Regel jede Form von persönlicher Schädigung im Internet verstanden. Ziel ist es häufig, andere zu ängstigen, kontrollieren, dominieren oder Macht über sie auszuüben. 

Hass im Netz manifestiert sich häufig in öffentlichen Beleidigungen, Herabwürdigungen und Hetze in sozialen Netzwerken oder beispielsweise der Verbreitung von Falschmeldungen über Online-Medien. Betroffene berichten auch von Drohungen oder Stalking per E-Mail.

Doch auch sexuelle Belästigung und Demütigung, teilweise verbunden mit einem vorab erschlichenen Vertrauen („Grooming“), Diskriminierung, soziale Isolierung und Identitätsdiebstahl sind bekannte Formen von digitaler Gewalt. [1]

Digitale Gewalt ist weit verbreitet

Schon bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren ist digitale Gewalt weit verbreitet: Eine Sinus-Studie im Auftrag der Barmer Krankenkasse ergab 2021, dass mehr als die Hälfte aller Teilnehmenden als Opfer, Beobachter oder Täter schon Erfahrungen mit Cybermobbing hat. [2]

Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Erwachsenenalter ab: HateAid berichtet sogar von über 90% der 18- bis 35-jährigen, die bereits direkt oder indirekt mit digitaler Gewalt konfrontiert wurden. [3]

Besonders Frauen und Mädchen sind davon eingeschüchtert. Vor allem die Angst, dass private oder intime Aufnahmen in falsche Hände geraten, ist bei ihnen ausgeprägt. Zwei prominente, traurige Beispiele waren die kanadische Schülerin Amanda Todd, die sich in Folge einer Erpressung mit Nacktaufnahmen im Netz das Leben nahm sowie das Model Kasia Lenhardt, die ebenfalls Suizid beging. Ihre Trennung von Jérôme Boateng war von den Boulevardmedien aufgegriffen worden. Auch sie war Opfer von Cybermobbing. Die Konsequenz: Mit ihren Ansichten halten sich Mädchen und Frauen im Netz immer häufiger zurück. [4] [5]

Über 90% der 18- bis 35-jährigen wurden bereits direkt oder indirekt mit digitaler Gewalt konfrontiert.

Hate Aid

Gerade Personen, die in der Öffentlichkeit ihre Meinung vertreten, sich für gesellschaftliche Themen einsetzen und damit manchmal auch polarisieren – Politiker:innen, wie zum Beispiel Renate Künast, Aktivist:innen, Influencer:innen und Prominente – müssen fast täglich Hass und Gewalt im Netz einstecken. Die Täter:innen sind in diesen Fällen meist unbekannte Follower, die Hemmschwelle daher weit niedriger als im privaten Umfeld. So ist schnell vergessen, dass hinter den prominenten Accounts und öffentlichen Gesichtern reale Personen stehen. Und somit ist es ein Leichtes, sich ein undifferenziertes Urteil zu bilden, sich mit Gleichgesinnten zu verbinden und eine Hetzkampagne zu starten.

Vom Hasskommentar zur Straftat

In Deutschland ist seit dem 1. Oktober 2017 im Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt, wie ein Meldeverfahren von Inhalten in den sozialen Netzwerken auszusehen hat.

(Offensichtlich) strafbare Posts müssen innerhalb von 24 Stunden bzw. sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden. Kommen Netzwerkbetreiber ihren entsprechenden Pflichten nicht nach, müssen sie mit einer Geldstrafe rechnen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzespakets gegen Hass und Hetze im April 2021 wurde das NetzDG um eine Meldepflicht von besonders schweren Straftaten vom Netzbetreiber selbst an das Bundeskriminalamt ergänzt. [6] [7]

Denn: Nicht selten verschwimmen die Grenzen von online Bedrohung, Verleumdung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten oder Gewaltdarstellung und einer „offline“, also realen, Umsetzung in Form von Hassverbrechen. Antisemitische Tatmotive sind auch im Netz strafverschärfend. Im April 2022 wurde mit dem Digital Services Act der Europäischen Union zuletzt staatenübergreifend beschlossen, dass alles, was offline strafbar ist, auch online strafbar sein muss. [8]

Digitale Gewalt: Die Schwachstellen der Gesetzgebung

In manchen Fällen ist die Sachlage eindeutig und der/die Täter:in bekannt. Wer jedoch nicht genau weiß, wer hinter einem anonymen Angriff im Netz steckt, kann gemäß der bestehenden Gesetzeslage grundsätzlich Unterstützung bei der Identifizierung fordern.

So zumindest die Theorie, denn bis heute wehren sich Großkonzerne wie Google und Meta (u. a. Facebook) immer wieder mit Erfolg gegen einzelne Regelungen – zum Beispiel, weil diese gemäß E-Commerce-Richtlinie der EU am Standort ihres Hauptsitzes nicht gelten. [9]

Ein besonderes Augenmerk muss auf eine bessere Schulung der Medienkompetenz von Nutzern gerichtet werden, und das am besten schon im jungen Alter.

Was strafrechtlich tatsächlich relevant ist, bleibt in den meisten Fällen hochsensibel und im Kontext zu bewerten, denn kritische, geschmacklose und selbst aggressive Äußerungen können sich noch im zulässigen Bereich der Meinungsfreiheit bewegen – und diese ist im Grundgesetz verankert.

Ein Balanceakt auf der scharfen Klinge des Datenschutzes ist die Folge. Neben einer konsequenten Weiterentwicklung der Regularien fordern Betroffene und Experten daher auch, ein besonderes Augenmerk auf eine bessere Schulung der Medienkompetenz von Nutzern zu richten, und das am besten schon im jungen Alter.

Hass im Netz kann krank machen – und sogar töten

Hass im Netz stellt für Betroffene eine immense Belastung dar. Ob ein einzelner Einbruch in die Privatsphäre oder eine Flut von öffentlicher Hetze: Gefühle von Machtlosigkeit, Scham, Angst und Panik bei den Opfern digitaler Gewalt können zu Einschränkungen der persönlichen (Meinungs-)Freiheit, sozialem Rückzug und in besonders gravierenden Fällen sogar zu Depressionen, Suizidgedanken und Selbstmord führen. Zur Strafanzeige kommt es häufig gar nicht– trotz einer steigenden Zahl von dokumentierten Fällen ist deshalb nach wie vor von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Aufsehen erregte in dem Zusammenhang zuletzt die schockierende Nachricht über den Tod der Österreicherin Lisa-Maria Kellermayr. Die 36-jährige Hausärztin engagierte sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie und für die Impfung. Sie berichtete öffentlich von den massiven Morddrohungen, denen sie aufgrund dieses Engagements ausgesetzt war. Auch Österreich hat seit Januar 2021 nach langer politischer Debatte ein eigenes Gesetz gegen Hass im Netz – dies konnte Kellermayr jedoch nicht ausreichend schützen. [10][11]

Wer hilft bei digitaler Gewalt?

Im Kampf gegen digitale Gewalt ist vor allem eines wichtig: Jeden Angriff im Netz beim Betreiber melden. Beleidigung, Nötigung, Diebstahl und Erpressung sind strafbar und sollten unbedingt angezeigt werden.

Täter:innen können von einer Geldstrafe bis hin zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt werden. Da manche Inhalte nur temporär online auffindbar sind, sollten diese sofort mit Screenshots dokumentiert, belastende Emails aufgehoben werden.

Verschiedene Hilfsorganisationen setzen sich ein, um Betroffenen in solchen Fällen zu helfen und Nutzer zu schützen. Eine erste Anlaufstelle bietet HateAid. HateAid bietet vom einfachen Meldeformular und einer -App, über ein kostenloses Beratungsangebot bis hin zur Finanzierung eventueller Prozesskosten und politischer und öffentlicher Aufklärung Opfern von digitaler Gewalt umfangreiche Unterstützung.

Wenn Online-Kommunikation zur realen Bedrohung wird:
Digitale Gewalt

HateAid ist außerdem Teil des am 14. Dezember 2021 neu gegründeten Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz. Auch die Meldestelle respect! nimmt bundesweit Hinweise zu digitaler Gewalt auf, prüft diese, kann Netzwerkbetreiber zum Löschen auffordern und leitet schwerwiegende Fälle an das Bundeskriminalamt weiter. [12][13][14]

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen des Jugendschutzes die Meldestelle Hass-im-Netz.info. Auch bundesweite und regionale Beratungsstellen speziell für Frauen, wie das Hilfetelefon, bauen ihre Kompetenz im digitalen Raum stetig aus. [15][16]

Unterstützung gibt es auch bei der studentischen pro-bono-Rechtsberatung Law&Legal e.V. – Law&Legal bietet mit Standorten in Bayreuth, Berlin, Frankfurt am Main, Halle, Hamburg, Heidelberg, Leipzig, München und Tübingen Studierenden und finanziell Bedürftigen eine kostenlose Rechtsberatung.

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Was ist digitale Gewalt und wo erhalten Betroffene Hilfe? — Das Wichtigste in Kürze

  • Digitale Gewalt ist eine Schattenseite der vernetzten Welt und kann gravierende Folgen haben.
  • Digitale Gewalt ist (noch) nicht eindeutig definiert, kann jedoch viele Formen annehmen.
  • Digitale Gewalt ist besonders verbreitet bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Frauen und Mädchen oft stärker betroffen.
  • Öffentliche Personen, wie Politiker:innen und Influencer:innen, sind häufig Ziel digitaler Gewalt.
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Digital Services Act regeln Meldeverfahren und Strafbarkeit im digitalen Raum.
  • Schwachstellen in der Gesetzgebung erschweren Identifizierung und Verfolgung von Täter:innen.
  • Digitale Gewalt kann zu psychischen Belastungen, sozialem Rückzug und in extremen Fällen zu Suizid führen.
  • Wichtig: Angriffe melden und strafrechtliche Schritte einleiten.
  • Verschiedene Hilfsorganisationen wie HateAid, respect! und Law&Legal e.V. bieten Unterstützung für Betroffene.
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