Kein Reformbedarf des Jurastudiums? – Die Justizministerkonferenz irrt
Trotz zunehmender Kritik sieht die Justizministerkonferenz keinen Reformbedarf im Jurastudium. Dr. Michael Hördt ist anderer Meinung.
Notwendigkeit von Reformen im Jurastudium: Ein kritischer Blick auf die aktuelle Situation
Murmeltiertag! Es ist immer wieder dasselbe: Die Justizministerkonferenz trifft sich und findet es unnötig, das juristische Studium zu reformieren. Die Kritik an Studium und Referendariat nehmen zwar zu und auch Laien erkennen den Reformbedarf, aber die Justizministerkonferenz sieht dies nicht. Die Einführung des Jurabachelors an manchen Fakultäten war ein Lichtblick, aber seitdem herrscht Stillstand.
Aktuelle Änderungen in Studium und Referendariat, sind in der Regel eher zum Nachteil der Beteiligten und steigern die Belastung. Sei es die Streichung der Ruhetage im Staatsexamen, die Streichung von Examensstandorten oder die angekündigte Streichung von Referendariatsplätzen in Nordrhein-Westfalen – die juristische Ausbildung wird aktuell nicht verbessert. Hier nun drei Punkte, an denen eine Reform ansetzen kann.
Die Notwendigkeit einer anspruchsvollen Ausbildung: Anpassung an die Bedürfnisse der Zeit
Bei der Justizministerkonferenz in Niedersachsen war die juristische Ausbildung eines der Themen. Neben dem Bundesjustizminister waren auch die 12 Justizministerinnen und 4 Justizminister der Bundesländer vertreten vor Ort. Liest man den Beschluss zur Zukunft der volljuristischen Ausbildung (Link zum pdf (Top I.4) stellt sich ein „Friede, Freude, Eierkuchen“ Gefühl ein. Dabei zeigt sich Reformbedarf an vielen Stellen und verschiedene Initiativen mahnen dies auch an. [1]
Bei den Vorschlägen der Reformbefürworter geht es nicht darum, Niveau oder Anspruch zu senken. Das ist wichtig zu wissen. Jura ist anspruchsvoll und kann nicht nebenbei bewältigt werden. Auch geht es nicht darum, den Stoff zu verringern. Es geht darum, eine anspruchsvolle Ausbildung an die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Zeit, der Praxis und der Wissenschaft anzupassen. Mehrere Punkte halte ich für essentiell, um dieses Ziel zu erreichen, ohne den Anspruch des Studiums und Referendariats zu verringern.
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Legal-Tech und IT-Kompetenzen: Ein vernachlässigter Bereich in der juristischen Ausbildung
Das E-Examen ist kein Legal-Tech
Legal-Tech ist ein Zukunftsthema. Auch das Stichwort KI und die Vermittlung von IT-Kompetenzen werden im Beschluss der Justizministerkonferenz genannt. Und dennoch: Man will an dieser Stelle nicht aktiv werden, sondern beobachten und in Dialoge treten. Man hat den Eindruck, dass bei den politischen Akteuren leider immer noch die Haltung vorherrscht „Das Internet ist Neuland“ und es am Verständnis für aktuelle Entwicklungen fehlt.
Tatsächlich wird das E-Examen, das vielerorts eingeführt wurde, als technische Errungenschaft hochgelobt. Aber das E-Examen ist kein Legal-Tech. Überspitzt ausgedrückt, ist das E-Examen das Schreiben des Examens an einer besseren Schreibmaschine. Ich meine das nicht negativ, vielmehr begrüße ich, dass man die Wahl hat, das Examen handschriftlich oder am PC schreiben. Wer das allerdings für Legal-Tech hält, hat nichts von der Digitalisierung im juristischen Bereich verstanden und leider scheint es so, als hätten einige politische Akteure an dieser Stelle noch grobe Defizite.
Punkte wie die Automatisierung (z.B. automatische Auswertung von Verträgen) werden immer wichtiger, werden, spielen aber in der Ausbildung keine Rolle. Dabei haben diese Themen nicht nur Auswirkung auf die Anwaltschaft, sondern werden sicherlich vor Gericht und bei den Staatsanwaltschaften schneller, als man denkt, eine erhebliche Rolle spielen. Alleine aus diesem Grund ist es sinnvoll, in der Ausbildung auf diese Themenfelder einzugehen und über Legal-Tech und die Möglichkeiten, die damit verbunden sind, zu reden. Dazu benötigt man kein neues Prüfungsfach, aber ein konstantes Bewusstsein in der Ausbildung und auch über ein Grundlagenfach sollte man an dieser Stelle nachdenken.
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Klausurrelevante Themen für Jurastudierende haben wir unter dem Schlagwort „Jura Prüfungsthemen“ für euch gebündelt.
Prüfungsformate angepasst an die Praxis
Prüfungsformate im Wandel: Verständnis statt Auswendiglernen
Gleiches gilt hinsichtlich der Prüfungen in Studium und Referendariat. Auch hier sollte man überdenken, welche Prüfungsformate und -wege sinnvoll sind und welche nicht.
Immer wieder muss man in Prüfungen in den Scheinen und im Examen Meinungsstreits wiedergeben. Dies schön verpackt mit pro- und contra Argumenten. Je nach Fach mal mehr oder weniger. Die Strafrechtsklausuren wurden schon bei mir im Studium oft nur „Rennfahrerklausuren“ genannt, aufgrund der Masse an Streitständen, die man in den 5 Examensstunden (oder in den Klausuren für die Scheine) bewältigen musste. Am Ende schließt man sich jeweils der Rechtsprechung oder in manchen Fällen der in der Literatur herrschenden Meinung an und schon geht es weiter zum nächsten Streit. Ob die Streitstände und ihre Hintergründe immer verstanden wurden, ist dabei nicht ersichtlich und spielt auch keine Rolle.
Ich kenne genug Prüflinge, die Streits und ihre Konstellationen in Klausuren wunderbar erkennen und wiedergeben konnten, ohne den Streit und die einzelnen Ansichten zu verstehen. Ebenso spiegelt dieses Niederschreiben von Streits und Lösungen zu Sachverhalten, im ersten Examen i.d.R. auch ohne Unterstützung von Kommentaren, nicht das juristische Arbeiten wider.
Wichtig wäre stattdessen zu überprüfen, ob ein juristisches Grundverständnis vorhanden ist und ob die Prüflinge sich mit unterschiedlichen Ansichten auf sinnvollere Art auseinandersetzen können. Auswendig gelernte Probleme wiederzugeben, ist keine Qualität der Ausbildung. Nicht falsch verstehen: Gutachten werden sicherlich auch weiterhin ein Teil der juristischen Prüfung sein, aber es braucht mehr Formate.
Seminar- statt Hausarbeiten
Ebenso stellt sich die Frage nach der Zukunft von Haus- und Seminararbeiten, wobei ich letztere für das bessere Format einer Prüfung halte. Mein erster Einwand bzgl. der Hausarbeiten ist, dass mir häufig immer noch ein Standard, der bei der Korrektur, aber auch insgesamt, angewendet wird, fehlt. Ganz deutlich wird dies bei dem Punkt der Darstellung von Meinungsstreits.
So habe ich Strafrecht bei Prof. Hillenkamp erlernt. Dieser hatte u. a. das Buch 32 Probleme aus dem Strafrecht veröffentlicht (mittlerweile in der 16. Auflage und mit dem Co-Autor Cornelius). In Vorlesungen und den Hausarbeit-Hinweisen schrieb er: „Ich bin kein Chamäleon. Zitieren sie mich nur für die Meinungen, die ich auch selbst vertrete.“ Damit war auch klar: In der Hausarbeit konnte man bei einem Meinungsstreit nicht Prof. Hillenkamp und sein Werk für alle Ansichten in einem Meinungsstreit zitieren.
So sollte es m. E. auch sein. Ich habe aber selbst bei einer anderen Gelegenheit in einer Prüfung gesehen, dass ein Autor als Vertreter für zwei oder drei Ansichten eines Meinungsstreits zitiert wurde und das kein Problem bei der Bewertung darstellte. Dies zeigt aus meiner Sicht, dass auch einheitliche wissenschaftliche Standards verwendet werden müssen, um die Qualität zu sichern und auch an dieser Stelle Verbesserungen notwendig sind. Hier fehlt es an einheitlichen Vorgaben.
Dies zeigt, dass einheitliche wissenschaftliche Standards verwendet werden müssen, um die Qualität zu sichern und auch an dieser Stelle Verbesserungen notwendig sind.
Seminararbeiten, d.h. vertiefte Arbeiten zu einem Thema, welches dann noch in einer Präsentation vorgestellt werden, halte ich für ein besseres Prüfungsinstrument als die klassische Hausarbeit, die die Lösung eines Falles betrifft. Durch den mit einer Seminararbeit verbundenen Vortrag lässt sich leichter erkennen, inwieweit ein Thema durchdrungen und verstanden wurde.
Was ich mir dabei wünsche, ist eine Offenheit für verschiedene juristische Ansichten. Ich erinnere mich an eine Arbeit, bei der ich dann mit dem betroffenen Professor zusammensaß und wissen wollte, weshalb er bestimmte Punkte an der Arbeit kritisierte. Seine erste Frage war, warum ich einen (durchaus namhaften) Autor oft zitiert hatte. Auf meine Antwort, dass der häufig zitierte Beitrag ein großes Thema auf dem deutschen Juristentag im selben Jahr war, erhielt ich eine für mich bemerkenswerte Antwort: „Denken Sie wirklich, die Meinung interessiert mich? Mich interessiert nicht die Meinung, von jemandem, den ich nicht persönlich kenne. Da haben sie sich viel zu sehr mit auseinandergesetzt.“
Jura Examen & Prüfungen
Themenschwerpunkt Jura-Examen
Schwierige Hürde oder schaffbare Herausforderung? Man kann die Examen in Jura so oder so sehen. Sicher ist: für alle Studierenden sind die Vorbereitungen auf diese Prüfungen eine ganz besonders intensive Zeit. Deshalb bieten wir Euch hier spannende Artikel rund um das große Finale des Studiums.
Hier fehlte es an jeglicher Offenheit für eine Diskussion mit einer legitimen Meinung. Umso erhellender war für mich während des Masterstudiums in Australien die Antwort eines Professors auf meinen Einwand, dass er weiß, dass ich eine andere Ansicht zum Thema meiner Seminararbeit habe und daher Nachteile befürchten müsste: „Meine Meinung kenne ich und ich will deine Meinung und deren Begründung sehen. Solange es gut juristisch begründet ist, können wir unterschiedlicher Auffassung sein, da das Thema auch noch nie vor Gericht entschieden wurde. Es kommt mir darauf an, dass du das Thema untersuchst und zu einer Lösung mit den juristischen Methoden kommst.“
Unter der Arbeit stand dann auch am Ende: „Eine exzellente und durchdachte Arbeit. Du hast einige komplexe Fragestellungen sehr gut beantwortet…[ich bin anderer Ansicht], aber dies ändert nichts an deiner durchdachten und gut recherchierten Analyse.“ Eine solche Offenheit und ein solches Interesse an der juristischen Diskussion wünsche ich mir auch an deutschen Universitäten. Nach meiner persönlichen Erfahrung ist dies leider immer noch die Ausnahme.
Als letzter Gedankenpunkt an dieser Stelle: KI eröffnet auch im juristischen Bereich immer mehr Möglichkeiten. Es ist nicht absehbar, inwieweit eine KI zeitnah in der Lage sein mag, Hausarbeiten mit korrekten Fundstellen so zu entwerfen, dass es für einen Menschen kaum möglich ist, zu erkennen, ob eine KI involviert war oder nicht. Bei einer Seminararbeit mag zwar auch nicht ausgeschlossen sein, dass eine KI diese verfasst. Durch den Vortrag und eine anschließende Diskussion zeigt sich aber leichter, ob das Thema verstanden wurde oder ob einfach eine Wiedergabe ohne tieferes Verständnis vorliegt.
Studium
Kann ChatGPT eine Hausarbeit schreiben?
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Aktenvortrag als Relikt abschaffen
Ein letzter Punkt ist der Aktenvortrag, der in vielen Bundesländern im Referendariat im mündlichen Examen verlangt wird. Dieses Relikt in der juristischen Ausbildung gehört m. E. abgeschafft, auch wenn der Aktenvortrag bei mir persönlich sehr gut gelaufen ist. 10 bis max. 12 Minuten in einem Raum mit der Prüfungskommission sitzen, die Lösung eines Falles nach einstündiger Vorbereitung ohne Rückfragen oder Diskussion vortragen und wieder aus dem Raum gehen, hat nichts mit der gelebten Wirklichkeit in der Praxis zu tun.
Ich kenne keinen einzigen Menschen, der jemals nach dem Referendariat wieder einen Aktenvortrag halten musste (auch wenn es wenige Ausnahmen geben mag). Auch an dieser Stelle kann man an verschiedene Optionen für eine Reform denken. Eine Verlängerung der Zeit des Prüfungsgesprächs, eine Erweiterung um ein Prüfungsgespräch im Wahlfach etc.
Hochschulporträts
Hochschulporträts Juristische Fakultäten
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Lerninhalte im Jurastudium: Was ist wirklich notwendig?
M. E. müssen Lehrinhalte konstant überprüft und hinterfragte werden. Natürlich wächst der mögliche Prüfungsstoff immer weiter an und niemand kann sich in jedem Rechtsgebiet vollständig auskennen. Aber aus diesem Grund muss genau geprüft werden, welche Lerninhalte Teil von Studium und Referendariat sein müssen, um das Label der „volljuristischen Ausbildung“, wie die Justizministerkonferenz titelt, auch tragen zu können.
Niemand kann in diesem Zusammenhang auf die Idee kommen, das Zivil- Straf-, Verfassungs- oder Verwaltungsrecht zu streichen. Aber man könnte z. B. überlegen, das Prozessrecht komplett ins Referendariat zu verschieben und sich dort, wo man mit der Praxis in Berührung kommt, darauf zu konzentrieren? Müssen Inhalte zurückstecken, um z. B. dem Datenschutzrecht in der allgemeinen Ausbildung einen Raum zu geben? Schließlich gewinnt dieses Rechtsgebiet immer mehr an Bedeutung in der Praxis. Müssen nicht mehr Grundlagen als Spezialprobleme beherrscht werden?
Eine Lösung in diesem Zusammenhang könnte sein, das Studium und Referendariat stärker auf das Erlernen und Anwenden der juristischen Methodik zu fokussieren und weniger auf das (auswendig) lernen von Meinungsstreits. Die entscheidende Frage ist, wie das Verständnis für das Recht und seine Auswirkungen einen größeren Rahmen im Studium einnehmen kann.
An dieser Stelle schließt sich der Kreis zu den Prüfungsmethoden. Wenn ich Prüfungsmethoden anwende, die diese Punkte fördern, ist die Konzentration in Studium und Referendariat auch mehr auf diese Punkte gerichtet, ohne dass Anspruch und Qualität der Ausbildung darunter leiden. M. E. bietet dies eher Möglichkeiten, die Qualität zu erhöhen und eine bessere juristische Ausbildung für Praxis und Wissenschaft zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass das Handwerkszeug nach Studium und Referendariat beherrscht wird.
Erfahrungsberichte
Authentische Eindrücke aus Studium & Beruf
Studierende und Absolventen erzählen von ihren ersten Eindrücken aus dem Berufsleben: internationale Erfahrungsberichte, die ausführlich, authentisch und kurzweilig sind.
Zukunftsperspektiven des Jurastudiums: Die Notwendigkeit einer Reform
Verschiedene Statistiken sprechen davon, dass das Jurastudium immer weniger attraktiv ist. Mich selbst überraschte es, als ich in einer lockeren Runde der Einzige war, der auf die Frage, ob man nochmal Jura studieren würde, mit voller Überzeugung Ja sagte. Trotz aller Anstrengungen und Schwierigkeiten habe ich das Fach extrem gerne studiert. Auch wenn es anderen wie mir geht, darf man nicht blind gegenüber den Schwächen des Studiums und seines Reformbedarfs sein.
Es gibt ausreichend Ansatzpunkte für eine Reform des juristischen Studiums. In 13 von 16 Bundesländern stehen aktuell Personen mit zwei Staatsexamina an der Spitze der Justizministerien, Sie sollten um die Schwächen in Studium und Referendariat wissen. Ein: „Da mussten wir alle durch“, bedeutet noch lange nicht, dass man untätig bleiben muss. Schließlich mussten wir alle in unserem Leben auch schon einmal durch eine Erkältung durch, wir haben aber alles getan, um die Symptome zu lindern und am Ende geheilt zu werden. Daher hoffe ich, dass bis zur nächsten Justizministerkonferenz ein Umdenken stattfindet und über Reformen nicht nur geredet wird, sondern endlich daran gearbeitet wird, die Schwächen des Systems zu heilen.
Dr. Michael Hördt, M.C.L. (Mannheim/ Adelaide) studierte Jura an der Universität Heidelberg mit Praktika in Zürich und Dublin. Danach erwarb er den Master of Comparative Law der Universität Mannheim und der University of Adelaide und promovierte zum Thema „Pflichtteilsrecht und EuErbVO“ an der Universität Potsdam. Sein Referendariat absolvierte er am LG Darmstadt mit Stationen in Dublin und Washington, D.C. Nach Stationen als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei in Frankfurt a.M. für Arbeitsrecht und das Irlandgeschäft der Kanzlei und anschließend als Syndikusrechtsanwalt bei einem indischen IT-Konzern ist er aktuell als Assistant General Counsel EMEA Legal HR bei Elanco tätig.
Die Ansichten in seinen Beiträgen sind seine eigenen und spiegeln nicht notwendigerweise die des Unternehmens wider.
Quellen & Weblinks
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