Warum Juristinnen und Juristen Englisch sprechen sollten

Juristenenglisch: Die englische Sprache in juristischen Berufen

§ 184 S. 1 GVG: „Die Gerichtssprache ist deutsch.“ Vor deutschen Gerichten wird auf Deutsch verhandelt und nicht auf Englisch, selbst wenn die Parteien der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen es sich nicht nur für Anwälte lohnt, Englisch zu sprechen, sondern ebenso für andere juristische Berufe. Welche dies sind, wie die Sprache dem juristischen Verständnis helfen kann und wie man sein Englisch verbessern kann, erklärt unser Autor in diesem Beitrag.

Sollten Anwälte Englisch sprechen können?

Die offensichtlichste Nutzung für Englisch findet sich bei Anwälten. Insbesondere Wirtschaftsanwälte benötigen Englisch sehr oft. Verhandlungen mit internationalen Klienten finden in der Regel auf Englisch statt, Verträge werden auf Englisch verfasst und bei Schiedsgerichten kann die Verhandlungssprache durchaus häufig Englisch sein. Die regelmäßige Arbeit auf Englisch gewöhnt schnell an die Sprache. Dennoch sollte man vorsichtig bei der Arbeit sein. Manche Begriffe erweisen sich als „false friend“ und haben eine ganz andere Bedeutung, als der deutsche Anwender meinen mag.

Englisch ist Weltsprache und im internationalen Arbeitsumfeld unverzichtbar. Auch für Anwälte, Richterinnen, Unternehmensjuristen und Juristinnen in internationalen Organisationen ist die Kommunikation auf Englisch oft Voraussetzung. In einigen Großkanzleien findet die Arbeit hauptsächlich auf Englisch statt.

Deutsche Rechtsbegriffe haben häufig ebenso kein Äquivalent im Englischen – dies kann schon während Vertragsverhandlungen zu Problemen führen, wenn der deutsche Jurist sich nicht von dem Begriff lösen kann – an dieser Stelle zeigt sich, inwieweit man voranschreiten kann. Auch muss man sich von der deutschen Struktur eines Vertrages oft verabschieden. Verträge aus dem common law Raum sind deutlich ausführlicher als deutsche Verträge und daher erstmal für deutsche Anwältinnen und Anwälte ungewohnt. Umgekehrt ist die deutsche Struktur für beispielsweise Amerikaner ungewöhnlich und wirkt in der Regel für diese unvollständig.

Neben den sprachlichen Feinheiten, ist dies auch ein Punkt, der bei der internationalen Arbeit beachtet werden muss. Sprachliche Unterschiede und Feinheiten erkennt man leichter, wenn man die kulturellen Unterschiede kennt und in der Folge Formulierungen einordnen kann. Dazu muss aber ein Grundverständnis für die Sprache vorhanden sein. Dennoch gilt: Nur die Sprache zu beherrschen, genügt auch bei Anwälten nicht.

Brauchen deutsche Richter englische Sprachkenntnisse?

Die Gerichtssprache ist deutsch. Daher könnte man meinen, Richterinnen und Richtern kann es egal sein, ob sie der englischen Sprache mächtig sind oder nicht. Doch auch im Richteramt bieten sich einige Vorteile. So kann man sich bei englischen Verträgen deutlich leichter eine Meinung bilden, bzw. ersehen, ob Übersetzungen zutreffend sind, oder nicht.

Zwar müssen keine Übersetzungen selbst angefertigt werden und i.d.R. kann man sich auf vorbereitete Übersetzungen verlassen. Dennoch sollte die eigene Expertise nicht unterschätzt werden. Zusätzlich hilft das oben genannte kulturelle Verständnis nicht nur Anwälten, sondern auch auch Richtern beispielsweise bei der Auslegung von Verträgen. Richterinnen und Richter müssen schließlich am Ende entscheiden, was die Parteien gewollt haben.

Must have: Englisch für Unternehmensjuristen

Juristinnen und Juristen im Unternehmen sind in der Regel auf die englische Sprache angewiesen. Internationale Mitarbeiter, interne Vorgaben über die Kommunikation im Unternehmen und die Zusammenarbeit über die Ländergrenzen sorgen dafür, dass Englisch gesprochen werden muss. Dies kann alle Abteilungen betreffen. Juristen in der Personalabteilung, im Einkauf oder auf sonstigen Positionen sind immer wieder mit Englisch konfrontiert und sollten hier sicher kommunizieren können.

Juristenenglisch in Internationale Organisationen – es geht nicht ohne!

Bei internationalen Organisationen ergibt sich Englisch automatisch. Tagtäglich müssen englischsprachige Anfragen bearbeitet werden und die Sprache angewendet werden. Sehr oft kommt es sogar vor, dass Deutsch überhaupt nicht verwendet wird. Jegliche Kommunikation findet dann in Englisch oder einer anderen Fremdsprache statt. Hierbei kann man sich aber sicher sein, dass meist alle Teilnehmer des Englischen mächtig sind und folglich untereinander Englisch gesprochen wird. Für den Juristen ist Englisch an dieser Stelle also auch unerlässlich.

Alle diese Punkte zeigen, dass Englisch sehr wichtig, z.T. sogar unverzichtbar ist und für viele juristische Berufsbilder benötigt wird. Doch wie kann man es am besten Lernen?

Wie und wo können Juristen richtig Englisch lernen?

Bei allen Tipps, die folgen gilt: Man muss aktiv sich mit der Sprache auseinandersetzen und sie sprechen! Nur vom passiven Wahrnehmen erlernt man keine Fremdsprache. Schulenglisch hatte jeder und somit bestehen bei jedem Grundlagen. Ein großer Fehler, welchen ich sehr oft gesehen habe, ist, dass sich Leute dennoch nicht trauen zu reden. Als Begründung wird immer wieder angeführt, dass man ja Fehler macht, dass man einen Akzent hat und deswegen lieber zurückhaltend ist. Dazu gibt es nur Folgendes zu sagen: Arnold Schwarzenegger hat auch einen Akzent und ist trotzdem Gouverneur von Kalifornien geworden.

Auch ich habe einen deutschen Akzent, den ich wahrscheinlich nie verlieren werde. Und trotzdem versteht mich jeder und ich unterhalte mich ohne Probleme mit Leuten aus Irland, Australien, den USA, etc. Hier muss man sich trauen. Und eines sei gesagt: Fehler in der Grammatik macht jeder – Muttersprachler sogar eher, als Ausländer, da sich ein Muttersprachler normalerweise nicht mit der Grammatik auseinandersetzt. Man denke nur daran, dass wir umgekehrt im Deutschen z.B. das Perfekt eigentlich viel zu oft und falsch verwenden. Und trotzdem käme niemand auf die Idee nicht mehr zu sprechen, da man keine Fehler machen möchte. Wie kann ich also mein Schulenglisch verbessern und dazulernen?

Sprachkurse, Sprachreisen und Tandems

Am besten macht man zuerst einen Sprachkurses bzw. eine Sprachreise. Zu bedenken ist aber, dass zum Beispiel auf Sprachreisen auch eigene Landsleute zu finden sind. Untereinander wird dann doch wieder Deutsch gesprochen. Dennoch ist ein Sprachkurs bzw. ist eine Sprachreise eine gute Gelegenheit, Grundlagen aufzufrischen und wieder zu erlernen. Und wen es gar nicht in die Ferne zieht, der kann sich einen Sprachtandempartner suchen – dies sorgt dafür, dass man doch immer wieder die Sprache sprechen muss und dabei Zeit mit jemanden verbringt, mit dem man (hoffentlich) dann auch freundschaftlich verbunden ist.

Auslandsaufenthalte für Juristen
(Austausch/ Praktika/ Referendariatsstationen)

Es gibt viele gute Gründe für einen Auslandsaufenthalt im Jurastudium. Dazu gehört, dass man eine Sprache am besten vor Ort lernt. Auch Englisch erlernt man am besten in England, Irland, den USA, Australien oder sonstigen englischsprachigen Ländern. Hierbei gilt aber, dass man mit Muttersprachlern interagieren muss. Erasmus könnte man faktisch auch nur mit anderen deutschen Austauschstudenten verbringen. Dann hat man nur die Vorlesungen auf Englisch.

Der Nutzen ist zwar vorhanden, aber die englische Sprache (wie jede Sprache) erlernt man am Effektivsten, wenn man mit Muttersprachlern spricht. Daher kann ich nur raten, aktiv Universitätsvereinen (Sport, Literatur, etc.) beizutreten und den Kontakt zu Muttersprachlern zu suchen – gerade dafür ist ja auch ein Austausch da! Nur mit Erasmus-Studenten abzuhängen ist der falsche Weg – nicht umsonst gibt es den Ausdruck „Erasmus-Englisch“.

Im Berufsleben praktisch Englisch anzuwenden ist ebenfalls sinnvoll. Der erste Schritt ist ein Praktikum oder die Referendariatsstation. Dort kann ich nur raten, sich zu trauen z.B. im Praktikum Telefonanrufe wahrzunehmen. Ich habe es bei meinen Stationen im Ausland erlebt, dass andere Referendare oder Praktikanten keine englischen Telefonate führen wollten, sondern das immer an mich überging. Es war die Angst da, niemanden zu verstehen, sich nicht ausdrücken zu können, etc.

Dabei ist ein Telefonat ein sehr guter Weg sich selbst zu testen! Erfahrungsgemäß sind 99% der Angerufenen immer sehr freundlich, hilfsbereit und geduldig, wenn sie merken, da ist jemand in der Leitung, der kein Muttersprachler ist, sich aber bemüht. Ich selbst weiß noch, dass mein erstes Telefonat in Irland für mich sehr schwer war. Aber ich habe es trotzdem geschafft und meine Gesprächspartnerin hatte die Geduld für das Gespräch und meinte, dass sie sehr überrascht war, dass ich mit ihrem Akzent klarkam! Daher kann ich nur sagen – traut euch etwas zu!

Masterstudiengänge im Ausland

Das Masterstudium ist am Ende fachlich die Königsdisziplin. Das Legal English muss in den Arbeiten sitzen. Aber ansonsten gilt das oben gesagte – man sollte den Kontakt mit den Landsleuten suchen. Da ein Master i.d.R. zwei Semester dauert, ist dies auch deutlich einfacher, als bei nur einem Semester im Zuge von Erasmus oder im Referendariat. Daher kann ich nur empfehlen dies zu nutzen. Für mich haben sich im Master in Australien einige Freundschaften ergeben, die bis heute bestehen, obwohl die Distanz natürlich immens ist.

Ich habe die Leute dieses Jahr nach sieben Jahren wiedergesehen und es fühlte sich an, als wäre es gestern gewesen. Aber ich weiß, meine Praktika, Referendariatsstationen und der Masterstudiengang haben mein Englisch nur schulen können, da ich aktiv diese Kontakte gesucht habe. Erst dadurch habe ich wirklich Englisch erlernen können. Und dennoch sei gesagt – verbessern kann man sich immer. Daher darf man auch keine Angst haben die Sprache zu sprechen und Fehler zu machen.

Englisch für Juristinnen und Juristen — Fazit

Englisch wird immer wichtiger und ist ein Teil des juristischen Arbeitsalltages. Dennoch sollte man nicht verzweifeln, wenn einem die Sprache nicht liegt. Man kann üben, im Ausland Erfahrung sammeln und dadurch die Sprache verbessern. Das Wichtige ist, dass man sich traut zu sprechen – so gewöhnt man sich an Englisch im Alltag und kann den Herausforderungen im Beruf besser begegnen, aber – und das ist das Schöne – auch gleichzeitig Freundschaften in anderen Ländern knüpfen.

Dr. Michael Hoerdt
Autor
Dr. Michael Hördt

Dr. Michael Hördt, M.C.L. (Mannheim/ Adelaide) studierte Jura an der Universität Heidelberg mit Praktika in Zürich und Dublin. Danach erwarb er den Master of Comparative Law der Universität Mannheim und der University of Adelaide und promovierte zum Thema „Pflichtteilsrecht und EuErbVO“ an der Universität Potsdam. Sein Referendariat absolvierte er am LG Darmstadt mit Stationen in Dublin und Washington, D.C. Er war Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei in Frankfurt a.M. im Arbeitsrecht und für das Irlandgeschäft der Kanzlei zuständig. Aktuell ist er Syndikusrechtsanwalt bei Infosys Limited im Arbeitsrecht in Frankfurt a.M.

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