Der Aktenvortrag im 2. Juristischen Staatsexamen – Aufbau, Vorbereitung & Tipps

Der Aktenvortrag ist ein Schlüsselteil des 2. Juristischen Staatsexamens. Er prägt den ersten Eindruck in der mündlichen Prüfung. Wir helfen dir bei der optimalen Vorbereitung.

Aktenvortrag im 2. Juristischen Staatsexamen: Vorbereitung und Tipps für einen überzeugenden Einstieg

Der Aktenvortrag ist ein zentraler Bestandteil des 2. Juristischen Staatsexamens. Du solltest den Aktenvortrag keinesfalls unterschätzen, denn er markiert den Einstieg in die mündliche Prüfung noch vor dem eigentlichen Prüfungsgespräch.

In diesem Artikel erfährst du alles zum Aktenvortrag im 2. Juristischen Staatsexamen und wie du dich optimal auf den Aktenvortrag vorbereiten und so das Prüfungsgremium von deiner Leistung überzeugen kannst.

Was ist der Aktenvortrag?

Beim Aktenvortrag übernimmst du die Rolle einer Richterin, eines Staatsanwalts oder einer Anwältin. Erst nach Erhalt der Einladung zur mündlichen Prüfung erfährst du, ob das Prüfungsthema aus dem Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichen Recht oder Arbeitsrecht kommt. Die Zeitspanne zwischen der Einladung und der Prüfung bietet jedoch in der Regel ausreichend Zeit für eine vertiefte Vorbereitung auf das Rechtsgebiet.

Lediglich in Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz hängt das Rechtsgebiet von dem von dir gewählten Schwerpunktbereich ab. Üblicherweise wird dir eine Gerichtsakte zur Verfügung gestellt, die in der Vorbereitungszeit von einer Stunde analysiert und anschließend in einem Zeitfenster von 12 Minuten präsentiert wird.

Der Aktenvortrag fließt mit bis zu 16 % in die Gesamtnote des zweiten Staatsexamens ein (je nach Bundesland), was dir die Möglichkeit bietet, deine Note mit einem gelungenen Aktenvortrag deutlich zu verbessern. Das ist neben dem wichtigen Ersteindruck ein weiterer Grund, den Aktenvortrag vor der mündlichen Prüfung im 2. Staatsexamen zu üben.

Wie funktioniert der Aktenvortrag?

Beim Aktenvortrag erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten im Vorfeld eine umfangreiche Akte, die relevante Informationen zu einem konkreten Sachverhalt enthält. Diese Akte umfasst in der Regel juristische Texte, Gerichtsentscheidungen, Schriftsätze und weitere Dokumente, die für die Bearbeitung des Falls relevant sind.

Wichtig ist, dass der Vortrag klar strukturiert ist, eine möglichst verständliche Sprache verwendet und die relevanten rechtlichen Problemstellungen der Akte umfassend behandelt werden.

Die ReferendarInnen haben eine Stunde Zeit, in der sie die Akte sorgfältig lesen, den Sachverhalt erfassen und die rechtlichen Probleme identifizieren können. Anschließend müssen sie ihre Erkenntnisse in einem strukturierten und gut verständlichen Vortrag von 12 Minute vor einem Prüfungsgremium präsentieren.

Dabei werden fachliche Kompetenz, Argumentationsfähigkeit und die juristische Arbeitsweise beurteilt. Wichtig ist, dass der Vortrag klar strukturiert ist, eine möglichst verständliche Sprache verwendet und dass die relevanten rechtlichen Problemstellungen der Akte umfassend behandelt werden.

Der Aufbau des Aktenvortrags

Um während des Vortrages einen klaren roten Faden beizubehalten, ist es sinnvoll den Aufbau gut zu strukturieren:

  • Einleitung („Standardfloskel“)
  • Darstellung des Sachverhalts
  • Vorweggenommener Entscheidungsvorschlag
  • Rechtliche Würdigung (Schwerpunkt)
  • Entscheidungsvorschlag
  • Abschluss („Standardfloskel“)
  • Vertiefungsgespräch

Ein guter Aktenvortrag zeichnet sich insgesamt durch eine präzise Analyse des Sachverhalts, eine klare juristische Argumentation und eine überzeugende rhetorische Präsentation aus. Du solltest dabei einen Schwerpunkt auf die rechtliche Würdigung im Aktenvortrag legen und dort darauf achten, fundierte juristische Argumente und mögliche Gegenargumente schlüssig zu präsentieren.

Die Vorbereitung des Aktenvortrags

Eine gewissenhafte Vorbereitung des Vortrags ist von essentieller Bedeutung, da sie das Fundament für eine richtige und erfolgreiche Präsentation bildet. Folgende Aspekte solltest du daher bei der Vorbereitung berücksichtigen:

  • Gründliches Studieren des Bearbeitervermerks
  • Sorgfältiges Lesen des Sachverhalts
  • Notizen anfertigen
  • Lösungsskizze erstellen
  • Stichpunkte der Lösungsskizze auf Notizzettel

Der zivilrechtliche Aktenvortrag im Assesorexamen

In den meisten Bundesländern erfahren die Kandidati:innen erst mit der Ladung zur mündlichen Prüfung, aus welchem Rechtsgebiet der Aktenvortrag stammen wird. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Assessor:innen in der mündlichen Prüfung des 2.Staatsexamens einen Aktenvortrag im Zivilrecht halten müssen, da diese statistisch gesehen am häufigsten vorkommen.

Anders in Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz: Dort richtet sich das Rechtsgebiet des Aktenvortrags nach dem von der Referendar:in ausgewählten Wahlbereich. In Bayern gibt es keinen Aktenvortrag im Assessorexamen.

Ein Aktenvortrag im Zivilrecht kann entweder aus Sicht eines Richters oder aus Sicht eines Rechtsanwaltes beurteilt werden. Eine entsprechende Arbeitsanweisung ergibt sich in der Regel aus dem Bearbeitervermerk, den du immer sorgsam lesen solltest.       

Mögliche Aufgabenstellungen im Aktenvortrag im Zivilrecht

Zivilrechtliche Aktenauszüge können aus zwei verschiedenen Perspektiven zu beurteilen sein, entweder aus richterlicher oder anwaltlicher Sicht. Die konkrete Aufgabenstellung kannst du dem Bearbeitervermerk entnehmen.

Diese Entscheidungen aus Richtersicht können Gegenstand beim Aktenvortrags sein

  • Urteilsvorschlag (häufigste Aufgabenstellung)
  • Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz
  • Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
  • Beschlussvorschlag nach § 91 a ZPO
  • Entscheidungsentwürfe im Zwangsvollstreckungsrecht (Kommt häufig vor, da eine Vielzahl an möglichen Rechtsbehelfen geprüft werden kann)
  • Beweisbeschluss

Diese Entscheidungen aus anwaltlicher Sicht können Gegenstand beim Aktenvortrag sein

  • Beratung Anspruchsteller:in, Kläger:in oder Beklagte:r
  • Einlegung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs (Vollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe, sofortige Beschwerde oder Berufung, Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung)
  • Prüfung Erfolgsaussichten eines bereits eingelegten Rechtsmittels gegen eine gerichtliche Entscheidung

Der arbeitsrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen

Der arbeitsrechtliche Aktenvortrag unterscheidet sich grundsätzlich nur inhaltlich vom allgemeinen Aktenvortrag im Zivilrecht. Bei Aktenvortrag im Arbeitsrecht kann eine Entscheidung auch aus anwaltlicher oder aus richterlicher Sicht verlangt werden. Es geht dabei inhaltlich meist um Kündigungen (Verletzung der Schriftformerfordernis), Lohnfortzahlungen, ABG-Prüfungen und Urlaubsabgeltung. 

Aufbau Aktenvortrag Zivilrecht

Für den zivilrechtlichen Aktenvortrag im Assessorexamen ist folgender Aufbau zu empfehlen:

  • Einleitung (Hinweis auf Gegenstand des Verfahrens)
  • Sachbericht (Kurze Darstellung des Sachverhaltes)
  • Kurzvortrag (Allgemeiner Entscheidungsvorschlag)
  • Rechtliche Würdigung
  • Konkreter Entscheidungsvorschlag (Tenorierungsvorschlag)

Der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag

Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht wird aus der Perspektive eines Anwalts oder eines Richters beantwortet. Kandidati:innen müssen sich hier also je nach Aufgabenstellung in die Lage des bearbeitenden Anwalts versetzen und die Erfolgsaussichten von Kläger oder Beklagten beurteilen oder aus der Sicht eines Richters eine Entscheidung des Gerichts vorschlagen.

Häufige Themen im öffentlich-rechtlichen Aktenvortrag

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz
  • Rechtsgutachten zur Vorbereitung auf Verwaltungsentscheidungen
  • Widerspruchsverfahren

Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht ist vom Aufbau der Lösung identisch mit dem zivilrechtlichen Aktenvortrag.

Der strafrechtliche Aktenvortrag

Der Aktenvortrag im Strafrecht kann je nach Aufgabenstellung und Bearbeitervermerk aus Sicht eines Staatsanwaltes, Rechtsanwaltes oder Richters erfolgen. Hier kann es sich beispielsweise um ein Ermittlungsverfahren oder einen Schlussvortrag handeln. Diese unterscheiden sich vorwiegend inhaltlich voneinander.

Ist eine richterliche Entscheidung verlangt, beispielsweise bei der Überprüfung eines bereits erlassenen Haftbefehls, so muss entschieden werden, ob der Haftbefehl aufrechterhalten, aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird oder der Haftgrund geändert werden soll.

Soll die Eröffnung des Hauptverfahrens geprüft werden, müssen die Kandidat:innen dies prüfen und im Einzelfall die Eröffnung anordnen oder feststellen, dass die Anklage teilweise oder nur mit Änderungen zugelassen werden kann.

Aufbau Aktenvortrag Strafrecht

Für den strafrechtlichen Aktenvortrag im Assessorexamen ist folgender Aufbau zu empfehlen:

  • Einleitung
  • Sachbericht (Ausführungen zu Person d. Beschuldigten sowie zur Sache)
  • Kurzvorschlag (Allgemeiner Entscheidungsvorschlag)
  • Rechtliche Würdigung (Zunächst materielle Würdigung, dann prozessuale Würdigung)
  • Entscheidungsvorschlag und Anträge

Der Aktenvortrag im 2. Staatsexamen: Unterschiede bei den Bundesländern

Nach den schriftlichen Prüfungen warten Examenskandidat:innen auf die Ergebnisse und die  – hoffentlich – damit einhergehende Ladung zur mündlichen Prüfung. Die Gewichtung des Aktenvortrags unterscheidet sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Auch gibt es Unterschiede bei der Vorbereitungszeit und dem Rechtsgebiet des Aktenvortrags.

In den meisten Bundesländern kann der Aktenvortrag aus einem beliebigen Rechtsgebiet (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) stammen. Aus welchem Rechtsgebiet der Aktenvortrag stammt, erfahren die Kandidat:innen spätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung, wer sich schon davor vorbereiten möchte, sollte sich primär auf einen Aktenvortrag im Zivilrecht vorbereiten, da ein zivilrechtlicher Vortrag am wahrscheinlichsten ist.

In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und RheinlandPfalz ist das Rechtsgebiet des Aktenvortrags an den von der Referendarin oder dem Referendar gewählten Wahlbereich geknüpft. Wir haben die Unterschiede beim Aktenvortrag von Bundesland zu Bundesland aufgelistet.

Unterschiede Aktenvortrag Bundesländer

  • Baden-Württemberg:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 75 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 6 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • Bayern: Kein Aktenvortrag
  • Berlin:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 60 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 16 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • Brandenburg:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 60 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 16 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • Bremen:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 90 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 8% an der Gesamtnote des 2. Examens
  • Hamburg:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 90 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 8 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • Hessen:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 60 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 10 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • MecklenburgVorpommern:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 90 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 5,55% an der Gesamtnote des 2. Examens
  • Niedersachsen:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 60 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 12 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • NRW:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 60 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 10 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • RheinlandPfalz:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 90 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 6 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • Saarland:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 90 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 10 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • Sachsen:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 60 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 6,67 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • SachsenAnhalt:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 60 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 10 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • SchleswigHolstein:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 90 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 8 % an der Gesamtnote des 2. Examens
  • Thüringen:
    Vorbereitungszeit Aktenvortrag: 90 Minuten
    Gewichtung des Aktenvortrags: 7 % an der Gesamtnote des 2. Examens

Weitere Tipps für den Aktenvortrag im 2. Staatsexamen

Es ist ratsam, regelmäßig Aktenvorträge zu üben und so die rhetorischen Fähigkeiten zu verbessern, die Struktur des Aktenvortrags zu verinnerlichen und ein Gespür für die zeitliche Bearbeitung des Aktenvortrags zu entwickeln.

Es kann überdies sehr hilfreich sein, sich mit anderen Referendarinnen und Referendaren auszutauschen und Arbeitsgemeinschaften zu bilden, um Feedback zu erhalten und gemeinsame Prüfungssimulationen zu besprechen. Je mehr Aktenvorträge du im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht übst, desto vertrauter wirst du mit den Anforderungen und dem Aufbau des Aktenvortrags. Übungsvorträge helfen dir außerdem dabei, in deiner Examensprüfung mit dir unbekannten Aufgabenstellungen im Aktenvortrag besser zurecht zu kommen und verbessern dein Zeitmanagement spürbar.

Eine gründliche Vorbereitung, eine strukturierte Herangehensweise und eine überzeugende Präsentation sind entscheidend, um den Aktenvortrag erfolgreich zu präsentieren.

Insgesamt stellt der Aktenvortrag im 2. Juristischen Staatsexamen eine anspruchsvolle Aufgabe dar, in der du deine rhetorischen Fähigkeiten, juristische Schwerpunktsetzung und Zeitmanagement unter Beweis stellen musst.

Eine gründliche Vorbereitung, eine strukturierte Herangehensweise und eine überzeugende Präsentation sind entscheidend, um den Aktenvortrag erfolgreich zu präsentieren. Mit ausreichender Übung und einer strukturierten Herangehensweise wirst du deinen Aktenvortrag erfolgreich absolvieren.

Das Wichtigste in Kürze – Der Aktenvortrag im 2. Juristischen Staatsexamen

  • Der Aktenvortrag ist ein wichtiger Bestandteil des 2. Juristischen Staatsexamens und beeinflusst den ersten Eindruck des Prüfungsgremiums.
  • Der Aktenvortrag kann die Gesamtnote des Examens um bis zu 16 % verbessern.
  • Vor dem Aktenvortrag wird eine Gerichtsakte zur Verfügung gestellt, die in einer Stunde analysiert und dann in einem 12-minütigen Vortrag präsentiert werden muss.
  • Die Akte enthält juristische Texte, Gerichtsentscheidungen, Schriftsätze und weitere relevante Dokumente.
  • Der Aktenvortrag erfordert fachliche Kompetenz, Argumentationsfähigkeit und eine klare juristische Arbeitsweise.
  • Der Aufbau des Aktenvortrags umfasst Einleitung, Darstellung des Sachverhalts, vorweggenommenen Entscheidungsvorschlag, rechtliche Würdigung, Entscheidungsvorschlag, Abschluss und Vertiefungsgespräch.
  • Ein guter Aktenvortrag zeichnet sich durch präzise Sachverhaltsanalyse, klare juristische Argumentation und überzeugende rhetorische Präsentation aus.
  • Bei der Vorbereitung sollten der Bearbeitervermerk gründlich studiert, der Sachverhalt sorgfältig gelesen, Notizen angefertigt und eine Lösungsskizze erstellt werden.
  • Es wird empfohlen, regelmäßig Aktenvorträge zu üben, sich mit anderen Referendar:innen auszutauschen und Feedback einzuholen.
  • Eine gründliche Vorbereitung, strukturierte Herangehensweise und überzeugende Präsentation sind entscheidend für einen erfolgreichen Aktenvortrag im 2. Staatsexamen.

FAQs – Der Aktenvortrag im 2. Juristischen Staatsexamen

Beim Aktenvortrag übernimmst du die Rolle einer Richterin, eines Staatsanwalts oder einer Anwältin. Erst nach Erhalt der Einladung zur mündlichen Prüfung erfährst du, aus welchem Rechtsgebiet das Prüfungsthema kommt. Der Aktenvortrag fließt mit bis zu 16 % in die Gesamtnote des zweiten Staatsexamens ein (je nach Bundesland).

Beim Aktenvortrag erhalten die Kandidat:innen eine umfangreiche Akte, die relevante Informationen zu einem konkreten Sachverhalt enthält. Sie haben eine Stunde Zeit, in der sie die Akte lesen, den Sachverhalt erfassen und die rechtlichen Probleme identifizieren können. Anschließend müssen sie ihre Erkenntnisse in einem Vortrag von 12 Minute vor einem Prüfungsgremium präsentieren. Dabei werden fachliche Kompetenz, Argumentationsfähigkeit und die juristische Arbeitsweise beurteilt.

Um während des Vortrages einen klaren roten Faden beizubehalten, ist es sinnvoll den Aufbau gut zu strukturieren:

1 -Einleitung („Standardfloskel“)

2 – Darstellung des Sachverhalts

3 – Vorweggenommener Entscheidungsvorschlag

4 – Rechtliche Würdigung (Schwerpunkt)

5 – Entscheidungsvorschlag

6 – Abschluss („Standardfloskel“)

7 – Vertiefungsgespräch

Öffentliche-rechtliche Aktenauszüge werden aus der Perspektive eines Anwalts oder eines Richters beantwortet. Kandidati:innen müssen sich hier also je nach Aufgabenstellung in die Lage des bearbeitenden Anwalts versetzen und die Erfolgsaussichten von Kläger oder Beklagten beurteilen oder aus der Sicht eines Richters eine Entscheidung des Gerichts vorschlagen

Häufige Themen im öffentlich-rechtlichen Aktenvortrag sind: Klage vor dem Verwaltungsgericht, Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz, Rechtsgutachten zur Vorbereitung auf Verwaltungsentscheidungen, Widerspruchsverfahren

Für den zivilrechtlichen Aktenvortrag im Assessorexamen ist folgender Aufbau zu empfehlen: 1. Einleitung (Hinweis auf Gegenstand des Verfahrens), 2. Sachbericht (Kurze Darstellung des Sachverhaltes), 3. Kurzvortrag (Allgemeiner Entscheidungsvorschlag), 4. Rechtliche Würdigung, 5. Konkreter Entscheidungsvorschlag (Tenorierungsvorschlag)

Der arbeitsrechtliche Aktenvortrag unterscheidet sich nur inhaltlich vom allgemeinen zivilrechtlichen Aktenvortrag. Eine Entscheidung kann aus anwaltlicher oder aus richterlicher Sicht verlangt werden. Es geht dabei inhaltlich meist um Kündigungen (Verletzung der Schriftformerfordernis), Lohnfortzahlungen, ABG-Prüfungen und Urlaubsabgeltung.

Der strafrechtliche Aktenvortrag aus Sicht eines Staatsanwaltes, Rechtsanwaltes oder Richters erfolgen. Hier kann es sich beispielsweise um ein Ermittlungsverfahren oder einen Schlussvortrag handeln. Diese unterscheiden sich vor allem inhaltlich voneinander. Der Aufbau des Aktenvortrags im Strafrecht ist identisch mit den Aktenvorträgen im Zivil- und öffentlichen Recht.

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