Reform des Jurastudiums: Notensystem, Pschychodruck & die notwendigen Änderungen

Lernpensum und Notendruck im Jurastudium sind enorm. Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften setzt sich für Maßnahmen ein, die verhindern, dass Studierende an diesem Druck zerbrechen.

Schluss mit dem psychischen Druck vor dem Staatsexamen

Das Jurastudium ist bezogen auf das Lernpensum und den Notendruck herausfordernd, 95 Prozent der Jura-Absolvent:innen halten den daraus resultierenden psychischen Druck für sehr hoch und der Ruf nach einer Reform des Jurastudiums wird lauter. Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften setzt sich seit Jahren für Maßnahmen ein, die verhindern, dass Studierende an diesem Druck zerbrechen und im schlimmsten Fall nach arbeitsreichen Jahren und einer vielleicht missglückten Staatsprüfung mit leeren Händen dastehen.

Jura Staatsexamen: 95 Prozent der Absolvent:innen bewerten den Druck als hoch

Wie viel ist der Politik die psychische Gesundheit der Justizzukunft wert, wenn man bedenkt, dass 95 Prozent der Absolvent:innen des Jurastudiums den psychischen Druck im Studium als hoch oder sogar sehr hoch bewerteten? Auf einer Skala von 1 bis 10 lag der durchschnittlich angegebene Wert bei 9,2 (1). Wie kann es sein, dass Politik und die Hochschulleitungen kaum Maßnahmen ergreifen, um diesen Druck zu lindern und das in Zeiten von (drohendem) Mangel an Jurist:innen? An Möglichkeiten mangelt es nicht. Neben dem vielfach geforderten Bachelor of Laws (LL.B.) sind auch das Ermöglichen von Praktika in der Vorlesungszeit, das Abschichten oder in einigen Bundesländern die Einführung eines vom Freischuss unabhängigen Verbesserungsversuchs denkbare Optionen.

Forderung: Der integrierte „Bachelor of Laws“

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. fordert bereits seit Jahren einen integrierten „Bachelor of Laws“ und hat damit die Studierenden klar hinter sich. 83 Prozent der Absolvent:innen gaben an, dass sie einen integrierten Abschluss in Form eines „Bachelor of Laws“ befürworten (2). Die Universitäten und die Politik sträuben sich jedoch.

Als Hauptargument werden vielfach die schlechten Berufsaussichten durch die Umrechnung der juristischen Notenskala in das ECTS-Notensystem genannt, wodurch der LL.B. schlechter als vergleichbare Bachelorabschlüsse ausfallen würde. Der Bachelor sei kein wettbewerbsfähiger Abschluss und damit nicht wünschenswert.

Was weder Politik noch Universitäten zu verstehen scheinen, ist, dass ein schlechter Abschluss oft besser ist als kein Abschluss. Der psychische Druck vor dem Staatsexamen ohne „Back-Up“-Bachelor in der Tasche ist enorm. Dieser Druck, gepaart mit der viel zu realistischen Angst, bei einem Scheitern sein Studium lediglich mit der Hochschulreife zu beenden, stellt viele Studierende zusätzlich vor Versagensängsten. Der Bachelor sollte folglich nur als „Auffangnetz“ dienen. Für diejenigen, die das Examen final nicht bestehen, für die, die das Examen aus persönlichen Gründen nicht wiederholen können oder wollen, oder jene, die in der Examensvorbereitung feststellen, dass der juristische Berufsweg nicht der geeignete ist.

Der psychische Druck vor dem Staatsexamen ohne „Back-Up“-Bachelor in der Tasche ist enorm.

Seitens der Politik wird weiter gegen den „Bachelor of Laws“ argumentiert und die Angst geschürt, er könne und würde das Staatsexamen als wichtigsten juristischen Abschluss ablösen. Das Staatsexamen lässt sich allerdings nur ersetzen, wenn Politik und Universitäten dies unterstützen. Aktuell befürworten Politik, Universitäten und Studierende das Staatsexamen. Wie sollte sich so eine Abschaffung des Staatsexamens ergeben? Zumal eine solche nur mit einer dahin gehenden Änderung des DRiG möglich wäre. Die Befähigung zum Richteramt bleibt Absolvent:innen ohne Staatsexamina schließlich weiterhin vorenthalten.

Kostenpflichtiges Zweitstudium als Folge des „Bachelor of Laws“?

Letztlich wird häufig als Argument angeführt, dass durch die Einführung des „Bachelor of Laws“ das Staatsexamen in Zukunft kostenpflichtig werden könnte. Es wäre dann nämlich nicht mehr der erste Abschluss, sondern ein mancherorts kostenpflichtiges Zweitstudium. Dieses Argument ist aus verschiedenen Gründen nicht haltbar. Zunächst sind aktuell nur in zwei Bundesländern Zweitstudien kostenpflichtig (3).

Eines dieser Bundesländer ist Baden-Württemberg, dort ist in Mannheim bereits seit Jahren ein Kombinationsstudiengang „Rechtswissenschaften“ etabliert. Studierende absolvieren dort zunächst ihren „Bachelor of Laws“ und haben im Anschluss die Möglichkeit, sich für das Staatsexamen anzumelden (4). Dies zählt nicht als Zweitstudium, sondern als Kombinationsstudiengang. Diesem Konzept könnten andere Universitäten folgen. Eine andere Möglichkeit den LL.B. zu integrieren, zeigt die juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) auf.

Hier spiegelt sich die Funktion des integrierten Bachelor of Laws als Auffangfunktion wider. Studierende immatrikulieren sich parallel in zwei Studiengängen: „Rechtswissenschaften (Staatsexamen)“ und „Bachelor of Laws“. Um letzteren zu erwerben, benötigt es lediglich einen geringen Zusatzaufwand i.S.d. § 7 Abs. 1b BaföG (5).

Könnte sich das in der Zukunft ändern? Ja. Dennoch sind zwei bestandene Staatsexamen und das Referendariat weiterhin Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt sowie für alle genuin juristischen Berufe und dies wird sich vorerst auch nicht ändern. Hierfür bräuchte es weitere Gesetzesänderungen und realistisch gesehen: Wie sollten es diese durch unseren Bundestag schaffen, der traditionell mehrheitlich aus Jurist:innen besteht? (6)

Verwaltungspraktikum: Nach und während der Corona-Pandemie ist es geradezu unmöglich. Studierende verschieben ihr Examen aufgrund mangelnder Praktikumsplätze.

Praktika während der Vorlesungszeit

So einschneidend wie die Einführung eines Bachelors müssen die Anpassungen aber gar nicht sein. Mit der Änderung des DRiG vor einigen Monaten hatte die Politik die Chance, Praktika in der Vorlesungszeit zu ermöglichen. Gerade in den Bundesländern, in denen ein Verwaltungspraktikum verpflichtend ist, ist es unter normalen Umständen schwierig, einen Praktikumsplatz zu bekommen. Nach und während der Corona-Pandemie ist es geradezu unmöglich. Studierende verschieben ihr Examen aufgrund mangelnder Praktikumsplätze. Und auch nach Ende der Pandemie wird sich die Lage bei den Praktika nicht verbessern: Dann müssen die wegen Corona ausgefallenen Praktika nachgeholt – man könnte fast sagen, aufgeholt – werden.

Der BRF wird in der Forderung nach einer solchen Änderung sowohl von den Landesfachschaften als auch von den Studierenden in den Fachschaften vor Ort unterstützt. Die Angst vieler Professor:innen, Studierende würden nicht mehr in ihre Vorlesungen kommen, weil sie stattdessen Praktika absolvieren, ist unbegründet. Das parallele Besuchen von Vorlesungen ist zweifelsfrei nicht machbar, sodass es ohnehin nur denjenigen zugutekommen würde, denen Vorlesungen im engeren Sinne keinen Vorteil bringen. Aber für eben jene könnten Praktika in der vorlesungsfreien Zeit die nötige Flexibilität schaffen, um das Examen planmäßig abzulegen. 

Keine Neuigkeit verpassen!

Karrieretipps, Veranstaltungstermine und Stellenangebote direkt in deinem Posteingang.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Das Abschichten: Die Möglichkeit Examensklausuren aufzusplitten

Eine der geeignetsten Möglichkeiten, psychischen Druck zu mindern, wird in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der JAG-Reform aktuell abgeschafft: das Abschichten (JAG Änderungsgesetz o. ä.). Die Möglichkeit, die Examensklausuren über ein Jahr hin aufzusplitten, reduziert bereits in der Prüfungsvorbereitung den Druck. Anstatt sich auf drei verschiedene Rechtsgebiete und sechs Klausuren vorzubereiten, lernt man zunächst nur ein bzw. zwei Rechtsgebiete.

Dass in Bundesländern ohne Verbesserungsversuch mehr Druck auf den Studierenden lastet, ist kaum zu bestreiten.

Dem Prüfling steht dabei die Reihenfolge offen (7). Die Reduktion der Stoffmenge ist folglich nicht zu verkennen. Vor allem aber hängt nicht das gesamte Examen, vielfach die gesamte Lebensplanung, an einer einzigen Woche. Stattdessen wird der Druck „zu liefern“ auf mehrere Wochen verteilt, weswegen in den Bundesländern, in denen das Abschichten (noch) möglich ist, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, diese Möglichkeit hochgeschätzt wird. 

Der Zusammenhang zwischen Abschichten und Freischuss

Abschichten und Freischuss stehen in einem direkten Zusammenhang. Nur wer sich bis Ende des siebten Semesters zum Examen – und damit folglich zum Freischuss – anmeldet, kann auch Abschichten. Unter diesem Gesichtspunkt wird es kein Zufall sein, dass 2018 in NRW 50,01 Prozent der Prüflinge die Möglichkeit des Freischusses wahrnahmen. Bundesweit waren es nur 33,28 Prozent (8).

Dies wird zu nicht unerheblichem Teil auf die Möglichkeit des Abschichtens zurückzuführen sein. Dass es nun mit der Änderung des JAG abgeschafft werden soll – mit der Argumentation, die Studierenden würden sich „sukzessive auf das jeweils abzuschichtende Fach [konzentrierten]“ (9), ist ein Fehler.

Der in NRW als Ausgleich geplante vom Freischuss unabhängige Verbesserungsversuch kann kaum als Kompensation für das Abschichten gesehen werden. Ein solcher Verbesserungsversuch knüpft an ein anderes Problem an und kommt letztlich nur den Studierenden zugute, die keinen Freischuss schreiben und somit von vorneherein die Möglichkeit des Abschichtens nicht wahrnehmen können (10).

Harmonisierung der Freischuss- und Verbesserungsmöglichkeiten

Eben jene Problematik des Freischusses und des Verbesserungsversuchs ist ein weiterer Faktor, der den psychischen Druck in einigen Bundesländern enorm erhöht. Dass die Option des Verbesserungsversuchs nur für Studierende, die auch den Freischuss wahrgenommen haben, besteht, ist fatal. Aktuell gibt es in zehn Bundesländern keinen unabhängigen Verbesserungsversuch (11).

Während für Studierende in Bayern der Freischuss teilweise für einen „Drittversuch“ im Examen sorgt (vgl. §§ 36, 37 JAPO), haben Studierende in Schleswig-Holstein lediglich einen Verbesserungsversuch, wenn sie die Möglichkeit des Freischusses genutzt haben (vgl. § 22 JAVO; BRF/Huschke, Krips, Stapf, Harmonisierungbericht, S. 8). Dies versetzt Studierende in Schleswig-Holstein in die Position, sich entweder bis zum 7. Semester für den Freischuss anzumelden oder mit dem Risiko und mit der Eventualität der Abschlusslosigkeit zu leben.

Auch in den Examensstatistiken schlägt sich dies nieder: 2018 nahmen in Schleswig-Holstein 45,47 Prozent der Teilnehmenden den Freischuss wahr. In Bayern waren es im gleichen Jahr nur 21,59 Prozent (12). Zufall? Wohl kaum. Zwar muss gesehen werden, dass die finalen Durchfallquoten der beiden Bundesländer keine Diskrepanzen zulasten Schleswig-Holsteins aufzeigen, aber psychischer Druck kann vermutlich nicht anhand der finalen Durchfallquote bemessen werden. Das in Bundesländern ohne Verbesserungsversuch mehr Druck auf den Studierenden lastet, ist kaum zu bestreiten.

Schluss mit dem „Weiter so“

Der Katalog an Maßnahmen, die ergriffen werden können, um den Druck der Studierenden zu senken, ist umfassend und kaum eine Option ist undenkbar oder gar unrealistisch. Kritik kann sicherlich an allen vorgestellten Methoden geäußert werden. Unseres Erachtens aber nur in Kombination mit konkreten Alternativvorschlägen. Seitens der Politik und der Universitäten darf es kein „Weiter so“, kein „Wir haben es doch auch geschafft“ mehr geben. Die Reformbedürftigkeit der juristischen Ausbildung ist allseits bekannt und oftmals mit dem enormen Druck, der auf den Studierenden lastet, verknüpft. Politik und Universitäten müssen endlich handeln. Nur dann wird das Studium der Rechtswissenschaften vielleicht auch für seine Studierenden wieder attraktiv und bleibt zukunftsfähig.

Dieser Artikel erschien zuerst im mylawguide 2021, dem Karrierehandbuch für Juristinnen und Juristen.

Auch interessant: Notendruck im Jurastudium – Erfahrungen einer Studentin

Antonia Baumeister, Autorin mylawguide, IQB Career Services
Autorin
Antonia Baumeister

Antonia Baumeister ist Studentin der Rechtswissenschaften und Stellvertretende Vorsitzende und Vorständin für Öffentlichkeitsarbeit im Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.

Weitere Themen
Zwei Personen im lockeren Gespräch | Hände, Gestikulieren
Fürs Networking kein Talent?

Kontakte zu knüpfen gehört im Berufsleben dazu. Ein gutes Netzwerk bietet Möglichkeiten für Austausch, Inspiration und die eigene Weiterentwicklung. Wir zeigen, wie das Networking gelingt.

Präkrastination - der Stress alles sofort zu erledigen, Frau mit 2 Telefonhörern an den Ohren
Präkrastination – Vom Stress, ALLES sofort zu erledigen

Präkrastination – der Drang, ALLES sofort zu erledigen – kann krank machen. Wir haben Tipps, die gegen die Erledigungswut helfen.

Außenwirtschaftsrecht: Internationalität, Fahne mit einer Vielzahl von Länderflaggen
Soft Skills im Lebenslauf

Hobbys und Auslandsaufenthalte gehören durchaus in den Lebenslauf. Sie veranschaulichen wichtige Soft Skills und runden das Profil ab.