Referendariat Jura

Das juristische Referendariat – Themenschwerpunkt

Das Referendariat ist eine intensive und anspruchsvolle Zeit, die den Übergang vom theoretischen Studium zur praktischen Anwendung juristischen Wissens und den unmittelbar bevorstehenden Einstieg in das Berufsleben markiert.

In unserer Themensammlung findest du Berichte aus der Praxis, Tipps für Bewerbungsverfahren und die mögliche Promotion im Referendariat sowie Erfahrungsberichte aus den unterschiedlichen Stationen in In- und Ausland.

Das Referendariat: Die zweite Phase der juristischen Ausbildung

Das Referendariat markiert die zweite Phase der juristischen Ausbildung in Deutschland und folgt als Ausbildungsschritt auf das erfolgreiche Absolvieren des ersten Juristischen Staatsexamens. Es stellt eine praktische Vervollständigung des eher theoretischen Studiums dar und dient der gezielten Vermittlung von relevanten praktischen Fertigkeiten sowie der theoretischen Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen.

Stationen Referendariat Jura

Mit einer Regeldauer von zwei Jahren bietet das Referendariat angehenden Jurist:innen die Möglichkeit, unterschiedliche juristische Berufsfelder kennenzulernen. Das Referendariat besteht aus verschiedenen Stationen, je nach Bundesland werden fünf oder sechs Stationen absolviert.

Diese sind Anwalts-, Verwaltungs-, Richter-, Straf- und Wahlstation. In diesen Stationen werden Referendar:innen in Gerichten, Anwaltskanzleien, Behörden oder anderen Einrichtungen tätig und sammeln weitergehende praktische Erfahrungen in den jeweiligen Rechtsgebieten. Viele Referendar:innen nutzen überdies die Wahlstation, um ins Ausland zu gehen.

Juristische Arbeitsgemeinschaften im Referendariat

Neben der praktischen Arbeit sind Referendare auch dazu verpflichtet, den begleitenden juristischen Vorbereitungsdienst zu besuchen. Hier wird das im Studium erlernte Wissen aufgefrischt und vertieft, insbesondere im Hinblick auf das zweite Staatsexamen, das am Ende des Referendariats abgelegt wird. In diesem Zusammenhang werden die jeweiligen Referendare in Arbeitsgemeinschaften zusammengeführt, die dann über die gesamte Dauer des Referendariats bestehen bleiben.

In diesen Gruppen gibt es begleitend zu den jeweiligen Stationen theoretischen Unterricht in den einzelnen Rechtsgebieten. In den Arbeitsgemeinschaften werden zudem auch Aktenvorträge geübt und Klausuren geschrieben, um das erlernte Wissen zu vertiefen und ein Gefühl für die Prüfungen des zweiten Staatsexamens zu erlangen.