Am Landgericht: Meine Zivilstation im Referendariat

Praxis statt Theorie, Verhandlungen am Richtertisch und Regel-AG. Die Zivilstation am Landgericht war spannend, findet unsere Autorin.

Start ins Referendariat

Mit dem Referendariat beginnt ein neuer Schritt in der juristischen Ausbildung. Man lässt die Universität mit all ihrer Theorie hinter sich und kann sich auf die wirklichen Fälle in der Praxis stürzen. Diese Vorstellung löste auch bei mir Vorfreude und Neugier aus. 

Meine Zivilstation beim Landgericht Wiesbaden begann mit einer Begrüßung durch den Präsidenten des Landgerichts, wobei wir auch gleich unsere AG-Leiterin kennenlernten. Anschließend bekamen wir allerhand Informationen an die Hand und erledigten an diesem ersten Tag zunächst die anfallenden Formalien. Wir wurden sehr herzlich aufgenommen und man konnte bereits zu Beginn feststellen, dass die Betreuung am Landgericht Wiesbaden sehr gut ist und man bei offenen Fragen stets die zuständigen Personen aufsuchen kann. 

Die Arbeits- und Denkweise am Gericht unterscheidet sich deutlich von der uns aus dem Studium bekannten Arbeitstechnik. Zum einen bekommt man keinen Sachverhalt präsentiert, der in sich feststeht und von Anfang an deutlich ist. Vielmehr ergibt sich der Sachverhalt aus den Akten erst durch die jeweiligen Vorträge der Anwälte.

Der Einführungslehrgang

Schon am nächsten Tag begann unser zweiwöchiger Einführungslehrgang. Dort beschäftigten wir uns zum einen mit der Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere mit dem Mahnbescheid und dem Versäumnisurteil. Zum anderen brachte unsere AG-Leiterin uns den Aufbau eines Urteils näher.

Wir lernten die Differenzierung von streitigen und unstreitigen Tatsachenvorträgen der Parteien und machten uns ebenso mit der Relationstechnik sowie dem Urteilsstil vertraut. Bereits während unseres Einführungslehrgangs schrieben wir als Hausaufgabe zwei Urteile, die uns unsere AG-Leiterin auch sogleich korrigierte. Dies war gerade für die folgende praktische Ausbildung sehr nützlich. 

Die praktische Ausbildung

Meine Einzelausbildung begann in der Woche nach unserem Einführungslehrgang. Ich war einer Baurechtskammer zugeteilt worden und mein Einzelausbilder war sehr freundlich. Die praktische Ausbildung bestand aus der Teilnahme an Sitzungen sowie dem Schreiben von Urteilen und Voten. Mein Einzelausbilder hatte stets am Donnerstag seinen Sitzungstag, sodass ich immer tags zuvor die jeweiligen Akten zur Durchsicht erhalten habe, damit ich wusste, worum es in den jeweiligen Terminen ging.

Anschließend habe ich die Akten mit meinem Einzelausbilder besprochen. Hierbei wurden bestimmte Probleme noch mal kurz vertieft und außerdem konnte ich Fragen stellen. Daneben erhielt ich wöchentlich eine Akte, für die ich einen Urteilsentwurf vorbereiten sollte. Diese Arbeit nahm ca. ein bis zwei Tage in Anspruch.

Mein Einzelausbilder besprach mit mir meine Entwürfe. Er teilte mir hierbei zum einen mit, in welchen Punkten er meiner rechtlichen Einschätzung und Argumentation folgte. Zum anderen machte er mich manchmal auch auf eine andere Argumentation und Sichtweise aufmerksam, schließlich gibt es in der Juristerei nicht nur immer „die“ richtige Ansicht. 

Die Regel-AG

Unsere Regel-AG fand mittwochs statt. Dort besprachen wir verschiedene Themenbereiche aus der ZPO (u.a. Klagerücknahmen, Erledigungserklärungen, verspätetes Vorbringen, Aufrechnung und Widerklage). Insbesondere beschäftigten wir uns auch mit der Tenorierung, der Vollstreckbarkeit sowie den Kosten eines Verfahrens.

Außerdem hielten wöchentlich zwei Personen aus der AG Aktenvorträge, sodass jeder/jede am Ende der Station durch zwei oder drei Vorträge schon gute Übung hierin gesammelt hat. Zur Vorbereitung des Aktenvortrages hatten wir – wie im Examen auch – eine Stunde Zeit. Anschließend präsentierten wir unsere rechtliche Lösung unter Einhaltung der für einen Aktenvortrag vorgegebenen Vortragsweise unseren Kollegen und Kolleginnen. Es handelte sich bei den Rechtsgebieten der Aktenvorträge meist um BGB-AT sowie Schuldrecht.  Zudem schrieben wir im letzten Monat der Station zwei Klausuren. 

Vor Gericht: Neue Arbeits- und Denkweise

Die Arbeits- und Denkweise am Gericht unterscheidet sich deutlich von der aus dem Studium bekannten Arbeitstechnik. Zum einen bekommt man keinen Sachverhalt präsentiert, der in sich feststeht und von Anfang an deutlich ist. Vielmehr ergibt sich der Sachverhalt aus den Akten erst durch die jeweiligen Vorträge der Anwälte.

Dies ist gerade am Anfang ein wenig gewöhnungsbedürftig. Außerdem muss man stets zwischen unstreitigem und streitigem Tatsachenvortrag der Parteien differenzieren und sich mit den Beweislastregeln beschäftigen. Ebenso muss man von dem jahrelang trainierten Gutachtenstil in den Urteilsstil wechseln und die rechtliche Prüfung daher anders strukturieren. All dies gelingt aber mit ein bisschen Training. 

Selbstorganisation in der Zivilstation

Eine Herausforderung in der Station (das lässt sich aber für das gesamte Referendariat festhalten) stellte die Selbstorganisation dar. Man hat in der Regel einen Sitzungstag pro Woche (am AG manchmal sogar zwei), in der restlichen Zeit bearbeitet man die Aufgaben seines Richters. Zudem besucht man die AG und bereitet diese vor und nach. Die restliche Zeit muss man sich zum Lernen und Wiederholen einteilen.

Dies ist manchmal schwierig, da man oftmals „angerissene“ Tage hat, das heißt Tage, an denen man nur für ein paar Stunden am Gericht ist. Der Großteil verfolgt auch noch eine Nebentätigkeit in einer Kanzlei oder an der Uni oder korrigiert Klausuren, sodass man auch hierfür Zeit einplanen muss. Auch ist natürlich die Arbeitsbelastung in der Einzelausbildung nicht immer gleich. Einige meiner Kollegen mussten beispielsweise mehr als zweimal pro Woche zu ihrem Einzelausbilder. 

Vier Monate Zivilstation – Mein persönliches Fazit

Zusammenfassend kann ich sagen, dass meine viermonatige Zivilstation sehr spannend, interessant und lehrreich war. Es machte überaus Spaß nach dem jahrelangen Studium in die Praxis einzutauchen und die in der Zivilstation die Arbeitsweise eines Richters kennenzulernen. Das Highlight war für mich jeden Donnerstag das Beisitzen in den Verhandlungen am Richtertisch.

Da auch am Landgericht oftmals die Parteien persönlich anwesend sind, wird der Fall aus den Akten anschaulicher. Gleiches gilt selbstverständlich für die Befragung von Gutachtern sowie die Vernehmung von Zeugen. Gerade bei Letzteren ist es erstaunlich, wie weit oftmals Schilderungen eines Sachverhaltes auseinanderliegen und auch, wie unterschiedlich Wahrnehmungen doch sein können.

Beeindruckt hat mich auch die für die Richtertätigkeit erforderliche Einarbeitung in technische Materien und die Ziehung der notwendigen rechtlichen Konsequenzen. Auch wenn die jeweiligen Gutachter die Materien für einen Richter so laienhaft wie möglich aufbereiten, so bedarf es doch regelmäßig einer ausführlichen eigenen Beschäftigung und einem entsprechenden Verständnis der jeweiligen Thematik. Dies gilt natürlich gerade für die Tätigkeit in einer Baukammer. 

Insgesamt verging meine Zeit am Landgericht sehr schnell und nun steht auch schon wieder ein neues Fahrwasser bereit: Die Strafstation bei der Staatsanwaltschaft!

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Autorin
Sabrina Schmidbaur

Sabrina Schmidbaur studierte Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg und legte ihren Schwerpunkt schon während ihres Studiums u.a. auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Vor und während ihres Referendariats am Landgericht Wiesbaden war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich IP einer Wirtschaftskanzlei tätig. Sie ist seit 2022 als Rechtsanwältin zugelassen und für bock legal tätig.