Highlight im Referendariat: Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft – Muster für ein Plädoyer
Der Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft ist ein Highlight im Referendariat. Wir haben Tipps zur Vorbereitung und Muster für dein Plädoyer.
Der Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft – eine ganz besondere Erfahrung
Er zählt zu den ganz besonderen Erfahrungen während des Referendariats: Der Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft. Die angehenden Juristinnen/Juristen übernehmen dabei in Verhandlungen die Rolle des Staatsanwaltes/der Staatsanwältin. Angeklagte und Publikum wissen dabei oft nicht, dass man sich eigentlich noch in der Ausbildung befindet. Wie jede reizvolle Herausforderung birgt auch der Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft ein paar Stolpersteine.
Strafrechtstation im Referendariat: Und „plötzlich“ bist du Staatsanwalt
Während der Strafrechtstation machen Referendarinnen und Referendare eine ganz besondere Erfahrung: Sie werden zur Vertretung der Staatsanwaltschaft eingeteilt. Das bedeutet, sie vertreten in Sitzungen am Amtsgericht die Anklage. Gerade für Angeklagte, die nicht anwaltlich vertreten sind, macht es keinen Unterschied, wenn Referendarinnen oder Referendare die Staatsanwaltschaft vertreten.
Gut zu wissen: Die Roben zum Leihen stellen die Gerichte bereit. Unter der Robe müssen die Referendar:innen im Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft ein weißes Hemd/eine weiße Bluse tragen.
Das gleiche gilt für das Publikum. In deren Augen ist man nun die Staatsanwältin/der Staatsanwalt! Nach einem theorielastigen Studium und ersten praktischen Erfahrungen im Referendariat ist man „plötzlich“ selbst Teil der Justiz. Verständlicherweise sind viele Referendarinnen und Referendare vor dieser Praxisstation nervös. Der folgende Artikel soll einen Einblick in den Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft geben – und bietet ein paar Tipps gegen die Nervosität.
Vor der Sitzung: Gewissenhaftes Aktenstudium ist die beste Vorbereitung
Zur Vorbereitung erhält man eine Handakte, die die wichtigsten Bestandteile der Hauptakte beinhaltet. Hervorzuheben ist hier vor allem die Anklageschrift. Diese wird durch die Vertreterin/den Vertreter der Staatsanwaltschaft zu Beginn der Sitzung verlesen. Der gesamte Ablauf der Hauptverhandlung inklusive der Verlesung der Anklage ist in § 243 StPO geregelt. Mein Tipp: Bei der Vorbereitung empfiehlt es sich, in der Anklageschrift das Wort „Angeschuldigte(r)“ durch „Angeklagte(r)“ zu ersetzen, um beim Lesen nicht darüber zu stolpern. Denn mit Beschluss der Eröffnung des Hauptverfahrens ist der Angeschuldigte zum Angeklagten geworden, § 157 StPO.
Muster für das Plädoyer: So gelingt die Schlussrede im Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft
Wohl jede Referendarin und jeder Referendar im Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft möchte mit ihrem/seinem Plädoyer überzeugen. Ich empfehle deshalb, sich vorher mindestens eine grobe Skizze für die spätere Schlussrede anzufertigen und den Aufbau gut zu strukturieren. Es kann durchaus sinnvoll sein, ein Plädoyer vorher aufzuschreiben. Es geht nicht darum, es auswendig zu lernen. Aber, was man einmal aufgeschrieben hat, bleibt besser im Gedächtnis.
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Plädoyer Beispiel
Ein Muster für ein Plädoyer für eine Verurteilung kann zum Beispiel so aussehen:
1. Einleitungssatz und Sachverhalt
Ein bewährter Einleitungssatz für das Plädoyer ist etwa: „Hohes Gericht, die Staatsanwaltschaft hält aufgrund der in der heutigen Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme den in der Anklageschrift niedergelegten Sachverhalt für erwiesen.“ (Vgl. zum Beispiel dieses empfehlenswerte Büchlein: Christian Theiß, Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft, C.H. Beck-Verlag).
Sollten sich Änderungen zum angeklagten Sachverhalt ergeben haben, ist darauf kurz einzugehen. Ein Beispiel: Dem wegen § 224 I Nr.2 Alt.2 StGB Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, dass er bei der Körperverletzungshandlung tatsächlich Springerstiefel getragen hat. Da dies sowohl den Schuldspruch im Vergleich zur Anklage ändert (§ 223 statt § 224 StGB) als auch zu einem anderen Strafrahmen führt, lohnt es sich, ein paar Ausführungen zu machen. Trotzdem gilt, dass man sich beim Sachverhalt generell kurz halten sollte.
2. Beweiswürdigung
Auf welchen Beweisen beruht die Sachverhaltsschilderung? In einfachen Fällen, insbesondere bei einem glaubhaften Geständnis, kann man sich an dieser Stelle kurz fassen.
Sonst ist auf einzelne Beweismittel, etwa Zeugenaussagen und deren Glaubhaftigkeit einzugehen. Ich habe es bisher so gehalten, dass ich mir die Namen der Zeugen vorher auf einem Beiblatt notiert habe und Platz gelassen habe, um während der Sitzung Notizen zu deren Aussage machen zu können — besonders auch dazu, ob ich diese für glaubhaft hielt. In die Skizze für das Plädoyer kann man dann übertragen, welche Beweismittel hervorgehoben werden sollen.
3. Rechtliche Würdigung
In diesem Teil wird festgestellt, welche Straftatbestände verwirklicht wurden. Mein Tipp: Eine Darstellung wie im Klausurgutachten wäre zu viel des Guten — also fasst euch an dieser Stelle ruhig kurz.
4. Strafzumessung
Dies ist meistens der Schwerpunkt des Plädoyers. Sowohl für die Anklage, als auch für den Angeklagten ist dies letztlich wichtiger als alles vorher Gesagte. Mein Tipp: Über die zu beantragende Strafe sollten sich die Referendarinnen und Referendare schon vor der Sitzung Gedanken machen — natürlich ohne zu vergessen, dass sich in der Hauptverhandlung noch Abweichungen ergeben können.
Im Allgemeinen ist der Strafrahmen festzustellen, der sich aus dem Gesetz ergibt. Es können sich aber Besonderheiten ergeben, zum Beispiel bei minder schweren oder besonders schweren Fällen. Dann müssen die Strafzumessungsgesichtspunkte einer Abwägung unterzogen werden. Hierzu kann man sich vorher schon Notizen machen, wenn sich solche bereits aus der Akte ergeben. Zum Beispiel wirkt sich ein Geständnis stets strafmildernd aus. Ein solches kann bereits vor der Hauptverhandlung in der Einlassung des Beschuldigten erfolgt sein. Oder es lässt sich beispielsweise aus dem Bundeszentralregisterauszug in der Handakte feststellen, dass der Angeklagte bisher keine Vorstrafen hat.
Anfangs habe ich mir noch alle eventuell in Betracht kommenden Aspekte in meiner Skizze notiert, die ich dann in der Verhandlung durchstreichen oder abhaken und ergänzen konnte. Es kann etwa sein, dass eine Verletzungshandlung besonders schwere Folgen bei dem Geschädigten hinterlassen hat, ohne dass sich dies schon aus der Akte ergibt. Es kommt dann auf die Aussage des Geschädigten und deren Bewertung als glaubhaft (oder eben nicht) an. Nachdem ich einige Sitzungen lang Erfahrungen sammeln konnte, ist es für mich nicht mehr nötig gewesen, alle Eventualitäten vorher schon aufzuschreiben. Letztlich ist dieses Vorgehen Geschmackssache und sicherlich auch davon abhängig, wie groß die eigene Nervosität ist.
Aufgrund dieser Gesichtspunkte ist sodann die Strafart (Geld- oder Freiheitsstrafe) und die Strafhöhe festzulegen. Lag ursprünglich ein Strafbefehl vor, gegen den der spätere Angeklagte Widerspruch eingelegt hat, hat man dazu bereits Anhaltspunkte. Denn in dem Strafbefehl sind bereits einmal die Rechtsfolgen der Tat festgelegt worden (vgl. § 407 StPO). Auch hier muss man natürlich gedanklich flexibel bleiben — es könnten sich schließlich noch Abweichungen ergeben. Darüber hinaus befindet sich oft auch schon ein Strafvorschlag bei der Akte.
5. Antrag
Abschließend wird das eben Festgelegte noch einmal zusammenfassend beantragt. Dies ist kein Muss, aber für den Überblick aller Beteiligten häufig sinnvoll.
Übrigens: Vorschriften dazu, wie ein Plädoyer inhaltlich zu gestalten ist, gibt es nicht. Man muss also keinesfalls ein Schema auswendig lernen oder alles, was man sagen möchte, in das skizzierte Muster packen.
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Dein erster Einsatz im Sitzungsdienst der Staatsanwalt: Was du sonst noch wissen musst
Wie oft macht man die Sitzungsvertretung?
Wie oft man für den Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft eingeteilt wird, ist regional unterschiedlich. Nicht zuletzt hängt es auch vom Verhandlungsaufkommen ab. Einen ungefähren Richtwert gibt es aber: Viele Referendarinnen und Referendare berichten davon, etwa dreimal als Sitzungsvertretung eingeteilt worden zu sein. Stark unterscheiden kann sich die Anzahl der Verhandlungen pro Tag. Dabei kann es durchaus mehr als eine Sitzung pro Tag geben. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn bis zu neun Verfahren auf der Sitzungsliste stehen. Allerdings kann es vorkommen, dass kurzfristig Termine hinzukommen oder wegfallen. Daher mein Tipp: Informiere dich kurz vor deinem Sitzungsdienst über den neuesten Stand.
Was zieh‘ ich an?
Eine Robe wird dir das Gericht bereitstellen. Unter der Robe müssen die Referendarinnen und Referendare im Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft ein weißes Hemd/eine weiße Bluse tragen. Männer tragen oft noch eine weiße Krawatte. Mein Tipp – auch wenn dieser etwas kurios erscheinen mag: Ich habe gehört, dass man weiße Krawatten zum Beispiel im Bastelladen günstig bekommen kann.
Woran merkst du, dass eine Zeugenaussage glaubhaft ist?
In der Sitzung darfst du insbesondere den Angeklagten und die Zeugen befragen. Was man fragen will, ergibt sich oft schon aus der vorher erstellten Skizze. Jetzt lässt sich jede Aussage dahin gehend bewerten, ob diese glaubhaft ist oder nicht. Zum Beispiel können präzise und detaillierte Angaben für eine glaubhafte Aussage sprechen, schwammige Angaben und ein hoher Belastungseifer dagegen. Mein Tipp: Rund um das Thema Zeugenaussagen und Glaubwürdigkeit gibt es hilfreiche Fachliteratur. Es kann sich lohnen, vorab einen Blick hineinzuwerfen.
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Klausurrelevante Themen für Jurastudierende haben wir unter dem Schlagwort „Jura Prüfungsthemen“ für euch gebündelt.
So vermeidest du unnötigen Stress während der Sitzung und beim Plädoyer
Mein abschließender Tipp für diese interessante Praxisstation im Referendariat lautet: Nur Mut! Die RichterInnen und AnwältInnen wissen, dass du noch in der Ausbildung bist. Die Sitzung ist keine Prüfungssituation und es ist nahezu unmöglich, einen wirklich groben Fehler zu machen. Wenn man zwischendurch eine Frage an den Ausbilder hat oder zum Beispiel mehr Zeit braucht, um das Plädoyer vorzubereiten, kann man ruhig mal eine kurze Unterbrechung beantragen (§ 228 I StPO).
Mein Fazit nach meinem Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft lautet: Diese Erfahrung ist mitunter das Spannendste, das die Strafrechtstation zu bieten hat. Schon nach kurzer Zeit wirst du allerhand interessante Geschichten zu erzählen haben — natürlich im Rahmen des Erlaubten. Außerdem ist nach langer Zeit der grauen Theorie ein bisschen Praxis nicht nur eine willkommene Abwechslung, sondern bietet auch einen echten Einblick in das, was du vielleicht später einmal machen willst.
Sabrina Schmidbaur studierte Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg und legte ihren Schwerpunkt schon während ihres Studiums u.a. auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Vor und während ihres Referendariats am Landgericht Wiesbaden war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich IP einer Wirtschaftskanzlei tätig. Sie ist seit 2022 als Rechtsanwältin zugelassen und für bock legal tätig.
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