Referendariat Jura: Die Zivilstation bietet umfangreichen Einblick in die Arbeit der Richter

Die Zivilstation bildet den Auftakt des Referendariats – das ist zumindest bei uns in Baden-Württemberg so. In diesem Abschnitt ihrer Ausbildung werden die Jura-Studierenden einem Zivilgericht zugeteilt. Dort sammeln sie theoretische  und praktische  Kenntnisse, die notwendig sind, um ein fähiger Richter zu werden. Doch wie genau läuft die Zivilstation ab? Ein persönlicher Erfahrungsbericht.

Fit werden für die Zivilstation – Der Einführungslehrgang

Die Sorge, bei dieser ersten Station des Referendariats ins sogenannte „kalte Wasser“ geworfen zu werfen, war unbegründet: Denn unsere Zivilstation begann mit einem knapp vierwöchigen Einführungslehrgang. Im Rahmen dieses Lehrgangs befassten wir uns ausführlich mit der im Studium eher vernachlässigten Zivilprozessordnung. Schnell lernten wir, dass die Herangehensweise im Referendariat eine ganz andere ist als noch im Studium.

Während wir im Studium unzählige Meinungsstreite lernten, weil es – wie man als guter Jurist weiß – „immer darauf ankommt“, wurden diese Überlegungen im Referendariat recht schnell als Probleme rein akademischer Natur abgetan. Der „heilige Gral“ der Praktiker ist nicht die gelungene Abwägung zwischen herrschender Meinung und Mindermeinung oder Literatur und Rechtsprechung, sondern es sind die Entscheidungen des BGH. Einige Teilnehmer fanden sich schnell mit dieser neuen Betrachtungsweise ab, andere akzeptierten diese nur unter Protest.

Für uns alle folgte im nächsten Schritt die Übertragung des Gelernten auf die praktische Arbeit als Richter. Dabei lernten wir unter anderem, wie eine Akte aufgebaut ist und wie die typischen Abläufe bei Gericht aussehen. Auch scheinbar nebensächliche, aber dennoch sehr wichtige Inhalte standen auf dem Programm – wie etwa die Bedienung des Aufnahmegeräts für die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung. Abgerundet wurde der Einführungslehrgang durch eine mündliche Verhandlung, in der wir uns als Richter, Anwälte und Zeugen probieren durften sowie durch eine erste Probeklausur.

Zentrales Element der Zivilstation: Die praktische Ausbildung beim Richter

Nach dem Einführungslehrgang trafen wir zum ersten Mal auf den Richter, dem wir zugeordnet wurden. Ich persönlich wurde einer Richterin des Landgerichts Stuttgart zugeordnet, so wie viele meiner Referendarskollegen. Einige wurden jedoch auch einem Richter oder einer Richterin am Amtsgericht zugeordnet. Im ersten Termin mit dem Richter wurde zunächst besprochen, wie die nächsten vier Monate ablaufen werden. Hier durften einige – so auch ich – Wünsche und Erwartungen an die Station äußern.

Bei anderen wurde der Ablauf eher durch den Richter diktiert. Dies ist ganz abhängig von der Arbeitsweise der einzelnen Ausbilder. Im Anschluss an das Erstgespräch haben einige von uns eine oder mehrere Akten zur Bearbeitung bekommen. Ich durfte zudem direkt mit in eine mündliche Verhandlung, von der ich später noch mehr berichten werde. Andere wurden mit einem Termin für die nächste mündliche Verhandlung erstmal wieder nach Hause geschickt. In jedem Fall war uns nun allen klar, was uns in den kommenden Monaten erwarten würde: eine Mischung aus Aktenstudium, Aktenvorträgen und der Teilnahme an mündlichen Verhandlungen.

Welchen Arbeitsumfang hat die Zivilstation in Baden-Württemberg?

Wir Juristen befinden uns ab dem Beginn des Referendariats eigentlich schon wieder in der Examensvorbereitung. Diese will gut geplant sein. Dabei hilft es, den Arbeitsumfang der Zivilstation einschätzen zu können. Leider lassen sich diesbezüglich in der Zivilstation keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Dieser ist zum einen abhängig von dem Ausbilder und dem Gericht, dem man zugeordnet wurde, sowie dem Anspruch eines jeden Referendars an seine eigene Arbeit. Es ergeben sich bereits erhebliche Unterschiede zwischen den Gerichten. Während am Landgericht eher weniger, dafür recht umfangreiche Prozesse verhandelt werden, ist die Fallzahl an den Amtsgerichten deutlich höher.

Hinzu kommt, dass in Abhängigkeit von der Kammer an den Amtsgerichten examensrelevantere Fälle verhandelt werden. So bin ich beispielsweise am Landgericht einer Richterin zugeordnet, die in erster Linie Banken- und Architektensachen verhandelt, während die Kollegen an den Amtsgerichten viel mit Miet- und Verkehrsunfallsachen betraut sind. Dementsprechend sind einige von uns froh, wenn sie jede Woche wenigstens eine Akte bearbeiten dürfen, andere befassen sich regelmäßig mit fünf und mehr Akten pro Woche.

Im Hinblick auf das Examen ist der Aktenvortrag der relevanteste Teil der Zivilstation

Der Aktenvortrag: Relevantester Teil der Zivilstation

Einen ganz großen Vorteil bietet die Zivilstation den meisten Studierenden: Denn unabhängig davon, wie viele Akten bearbeitet werden sollen, bekommt fast jeder die Chance, einen Aktenvortrag vor dem Richter oder der Kammer halten zu dürfen. Dieser läuft im Wesentlichen wie im Zweiten Examen ab und stellt daher eine hervorragende Prüfungsvorbereitung dar.

In der Regel erhält man einen Fall, den man für den Richter aufbereitet. Dies umfasst eine kurze Darstellung des Sachverhalts, eine rechtliche Würdigung des Falles, sowie einen Entscheidungsvorschlag. Im Hinblick auf das Examen ist der Aktenvortrag der relevanteste Teil der Zivilstation und sollte daher entsprechend gut vorbereitet werden. Außerdem sollte man, wenn man nicht das Glück hat, dass der Ausbilder ein umfassendes Feedback gibt, dieses aktiv einfordern.

Ich habe ab dem zweiten Monat für jede Akte, die ich von meiner Richterin erhalten habe, einen Aktenvortrag vorbereitet. Dies hatte den Vorteil, dass ich mit jeder Akte für mein Examen üben konnte, auch wenn der Fall letztlich durch einen Vergleich abgeschlossen wurde und ich keinen Urteilsentwurf schreiben konnte. Dies ist natürlich nur möglich, wenn der Ausbilder einen nicht mit Fällen „überhäuft“.

So war die erste mündliche Verhandlung während des Referendariats

Der Praxisanteil kommt während der Zivilstation in der Regel nicht zu kurz. Wie bereits angedeutet, konnte ich meine Richterin schon am ersten Tag in eine mündliche Verhandlung begleiten. Bei den meisten meiner Kollegen im Referendariat gestaltete sich dies ähnlich, spätestens am zweiten Tag hatten wir alle an einer mündlichen Verhandlung teilgenommen.

Vor der Verhandlung habe ich den Fall mit meiner Richterin durchgesprochen. Sie hat mir kurz den Sachverhalt geschildert und mich dann nach meiner rechtlichen Einschätzung gefragt. Im Anschluss betraten wir den Verhandlungssaal. Dort hat sie mich kurz den anwesenden Parteien und Anwälten vorgestellt und ich durfte neben ihr am Richtertisch Platz nehmen.

Nach der mündlichen Verhandlung haben wir diese gemeinsam besprochen. Die Verhandlung selbst war recht unspektakulär und kurz, aber dennoch konnte ich bereits viele Dinge, die wir im Einführungslehrgang gelernt haben, in der Praxis sehen.

Aus Theorie wird Praxis: das erste eigene Urteil

Nach dieser doch recht passiven Beteiligung in den ersten mündlichen Verhandlungen, sollte ich nach dem zweiten Verhandlungstag einen Urteilsentwurf schreiben. Dies war das erste Mal, dass ich ein Urteil schreiben sollte. Zwar hatten wir den Aufbau im Einführungslehrgang besprochen, doch passen Fälle aus der Praxis leider nur sehr selten ins sogenannte Schema F. Bewaffnet mit Gesetz und Kommentaren, schaffte ich es nach vielen Stunden jedoch einen Entwurf zu fertigen, den ich mit gutem Gewissen meiner Richterin vorlegen konnte.

Rückblickend ist es hier wie mit allem im Leben: Wenn man bereit ist aus seinen Fehlern zu lernen und sich mit diesen auseinanderzusetzen, kann man sich sehr schnell verbessern. Auf jeden Fall macht es Spaß, sich so intensiv mit einer Akte auseinanderzusetzen.

Zivilstation: So war die erste eigene Verhandlung

Teil der Stationsausbildung ist auch das Führen einer mündlichen Verhandlung. Auch hier ergeben sich große Unterschiede zwischen den Ausbildern. Während einige mehrere mündliche Verhandlungen führen können, bietet sich bei anderen diese Chance überhaupt nicht. Ich durfte bisher zwei mündliche Verhandlungen teilweise führen und habe noch eine dritte vor mir.

Soweit ich es bisher von meinen Kollegen gehört habe, ist es die Regel, dass man einige Tage vor der Verhandlung die Akte erhält, um sich auf die mündliche Verhandlung vorzubereiten. In meinem Fall habe ich die Akte auch erhalten, um sie vorzubereiten – allerdings habe ich erst kurz vor der Verhandlung erfahren, dass ich diese leiten darf.

Im ersten Moment war ich etwas überwältigt und nicht überzeugt davon, dass mir dies gelingen würde. Im Nachhinein bin ich jedoch froh, dass meine Richterin sich für diesen Weg entschieden hat, denn so hatte ich keine Zeit zu aufgeregt zu sein. Manchmal ist es gut, ins kalte Wasser gestoßen zu werden und wirklich schief gehen kann nichts. Schließlich sitzt der Ausbilder während der  ganzen Verhandlung neben dem Referendar. Er ist bereit, einzugreifen und die anwesenden Rechtsanwälte sind – zumindest in meinem Fall – bisher alle sehr rücksichtsvoll und geduldig gewesen.

So macht ihr das Beste aus der Zivilstation

In der Zivilstation erwarten euch viele neue Herausforderungen, aber auch ein umfassender Blick in die richterliche Arbeit. Man sollte hier alle Möglichkeiten nutzen, die sich bieten, und im Zweifel auch darauf bestehen, dass einem diese Möglichkeiten, wie das Führen einer mündlichen Verhandlung, gegeben werden.

Autorin
Linda Francisca Reinhardt

Linda F. Reinhardt, hat einen Bachelor in Wirtschaftsinformatik und studiert derzeit Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Jugendstrafrecht.

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