Menschenrechte

Themenschwerpunkt Menschenrechte

Grundlage der Menschenrechte ist die Annahme, dass alle Menschen die gleiche Menschenwürde besitzen und gleichberechtigt sind. Es gibt keine einheitliche Definition des Begriffs ‚Menschenrechte‘; sowohl seine genaue Bedeutung als auch der Umfang der damit verbundenen Schutzrechte befinden sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess.

Wir haben uns die Menschenrechte einmal genauer angeschaut.

Universelle Menschenrechte und ihre Rolle im deutschen Rechtssystem

Grund- und Menschenrechte haben eine entscheidende Bedeutung im deutschen Rechtssystem und somit auch im Rahmen der juristischen Ausbildung. „Menschenrechte“ bezeichnen dabei diejenigen Rechte, die einem Individuum qua Geburt zugesprochen werden. Diese ergeben sich aus der unantastbaren Würde des Menschen und sind universell, unveräußerlich und unteilbar.

Die Menschenrechte umfassen bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechtsansprüche. Sie gelten für alle Menschen ohne einen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugungen, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Einblick in das Verfassungsrecht und die Grundrechte in Deutschland

Im Gegensatz dazu gibt es die sogenannten Verfassungsrechte, dabei handelt es sich um spezielle Menschenrechte, die in der Verfassung verankert sind. Diese werden in Deutschland als „Grundrechte“ bezeichnet.

Die Grundrechte im Sinne des deutschen Verfassungsrechts sind individuelle Freiheitsrechte, die in der Verfassung, dem Grundgesetz (Art.1 GG – Art. 19 GG), festgelegt sind. Sie gelten für alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten und gewährleisten Schutzrechte des Individuums gegenüber dem Staat.

Die historische Bedeutung der Grundrechte in Deutschland

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur war ein starkes Gesetzeswerk nötig, um unter anderem die Grundrechte und die Demokratie fest zu verankern.

Die Grundrechte haben daher in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert. Sie stellen unmittelbar geltendes Recht dar und ein Eingriff in die Grundrechte ist darf nur im Wege eines Gesetzes stattfinden, welches durch das Parlament beschlossen wurde.