Jurastudium mit Fachabitur – geht es auch ohne Abi?

Welchen Schulabschluss braucht man, um Jura studieren zu dürfen und welche Zugangsvoraussetzungen gibt es? Wir sagen es dir in diesem Artikel.

Jura studieren ohne Abi – alles, was Du zum Jurastudium ohne Abitur wissen musst

Jura ist in Deutschland weiterhin eines der beliebtesten Studienfächer überhaupt. Die abwechslungsreichen Karrieremöglichkeiten in der freien Wirtschaft oder im Staatsdienst sowie überdurchschnittlich hohe Einstiegsgehälter in den Großkanzleien ziehen jährlich eine wachsende Anzahl von Studienanfänger:innen an. Jedes Jahr beenden etwa 10.000 Absolvent:innen ein Jura Studium. Doch geht das ohne Abitur? Welchen Schulabschluss braucht man, um überhaupt Jura studieren zu dürfen und welche Zugangsvoraussetzungen gibt es? All das erfährst Du in diesem Artikel.

Auch mit Fachabitur besteht, bei erfolgreichem Bestehen des zweiten Staatsexamens, die Möglichkeit Anwalt, Richterin, Notar oder Staatsanwältin zu werden.

Wo kann man Jura studieren?

Der Studiengang Jura, oder auch Rechtswissenschaft, mit der Möglichkeit eines Abschlusses des ersten juristischen Staatsexamens wird ausschließlich an Universitäten angeboten. Ein Jura Studium mit Fachabitur ist daher an den meisten Universitäten nicht ohne weiteres möglich.

Alternative: Bachelor- und Masterstudiengang

Doch besteht die Möglichkeit, auch mit Fachabitur Rechtswissenschaft sowie verschiedene interdisziplinäre Fachrichtungen, wie beispielsweise Wirtschaftsrecht in Bachelor- und Masterstudiengängen an Fachhochschulen und privaten Hochschulen zu studieren. Allerdings erwerben Absolventinnen und Absolventen mit Abschluss der Bachelor und Master Studiengänge nicht die sogenannte „Befähigung zum Richteramt“.

Eine Laufbahn als Rechtsanwältin, Notar, Richterin oder Staatsanwalt bleibt verschlossen, denn diese ist nur sogenannten „Volljuristen“, die beide Staatsexamina erfolgreich abgeschlossen haben, eröffnet. Wirtschaftsjurist:innen steht allerdings der Karriereweg in Konzernen offen. Hier gibt es vielfältige Karrieremöglichkeiten in Konzernen, im Mittelstand und auch bei Start-ups beispielsweise als Compliance Officer, Mediator, In-House Legal Manager, Arbeitsrechtlerin, Insolvenzverwalter und vieles mehr.

Jura-Studium ohne Abitur geht das?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Deutschland ein Jura-Studium auch mit Fachabitur und ohne die Allgemeine Hochschulreife möglich. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen für ein Studium ohne Abitur von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Daher sollten Interessierte sich im Einzelfall stets direkt an die Studienberatung der jeweiligen Hochschule wenden, um die konkreten Zulassungskriterien der Universität zu erfahren.

Folgende Möglichkeiten gibt es, auch ohne Abitur Jura zu studieren:

Gleichstellung Hochschulreife

  • Einige Bundesländer stellen die Fachhochschulreife mit der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gleich – zum Beispiel die Universität Osnabrück in Niedersachsen. Gemäß § 18 I S. 1 Nr. 1 c) Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist ein Bewerber zum Studium an einer Universität berechtigt, wenn dieser über eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügt. Auch das Fachabitur wird als eine solche Hochschulzugangsberechtigung betrachtet. Dort kannst Du, unter der zusätzlichen Voraussetzung eines einjährigen fachbezogenen Praktikums, auch mit Fachabitur Jura studieren.

Begabtenprüfung

  • Für besonders befähigte Berufstätige, die für ein Hochschulstudium infrage kommen, besteht die Möglichkeit durch eine erfolgreiche Prüfung, bestehend aus mehreren Einzelprüfungen, die Allgemeinen Hochschulreife zu erwerben. Aktuell bieten noch sechs Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.) die Möglichkeit, über eine Begabtenprüfung die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. 

Berufliche Qualifikation

  • Ein Weg ohne Abitur Jura zu studieren, ist eine Berufsausbildung abzuschließen und mehrere Jahre Berufserfahrung zu sammeln – allerdings muss der Studiengang fachliche Nähe zur Ausbildung aufweisen. So ist zum Beispiel die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten mit anschließender mehrjähriger Berufserfahrung ein Weg, Jura ohne Abitur zu studieren. Auch bei der beruflichen Qualifikation weichen die jeweiligen Zulassungsregeln von Universität zu Universität stark ab, daher solltest Du Dich genau informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser Weg für Dich möglich ist. 

Fachgebundene Hochschulreife

  • Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt vorerst nur, Studiengänge an einer Fachhochschule zu studieren. Zusätzlich können Prüfungen in einem konkreten Profilfach abgelegt werden. Das berufsbezogene Profilfach bestimmt die Studienfächer, für die eine Berechtigung auch an einer Universität erworben wird.
  • Diese werden auch ganz explizit auf dem Zeugnis ausgewiesen. Die Zulassungsvoraussetzungen bei der fachgebundenen Hochschulreife unterscheiden sich allerdings von Hochschule zu Hochschule und Bundesland zu Bundesland, sodass nicht an jeder Universität mit einer fachgebundenen Hochschulreife studiert werden kann. Jedoch kann die fachgebundene Hochschulreife mit einer Abschlussprüfung in einer zweiten Fremdsprache in eine Allgemeine Hochschulreife (Abitur) umgewandelt werden, was zum Studium an jeder Universität berechtigt.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

  • Wer über einen Meister- oder einen sonstigen beruflichen Fortbildungsabschluss verfügt, der ist zur Aufnahme des Studiums ohne Beschränkungen in jedem Studiengang und an jeder Hochschule berechtigt.

Kann man ohne Abi Jura studieren? Fazit

Auch mit Fachabitur, oder ganz ohne Abitur kannst Du an einigen Universitäten Jura studieren. Doch da hier erhebliche Unterschiede von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule bestehen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, sich bei der Studienberatung der Hochschule über die konkreten Zulassungskriterien zu informieren.

Einmal eingeschrieben, macht es keinen Unterschied mehr, auf welchem Weg Du in das Studium gefunden hast. Für alle Studierenden gelten die gleichen Bedingungen, allen Studierenden steht der gleiche Karriereweg offen. So besteht auch mit Fachabitur, bei erfolgreichem Bestehen des zweiten Staatsexamens, die Möglichkeit Anwalt, Richter, Notar oder Staatsanwalt zu werden.

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