Studium mit Kind – Wo gibt es Unterstützung & Geld?
Mit Kind studieren – geht das? Viele Hochschulen unterstützen Eltern
Doppelbelastung zwischen Windelwechseln, Hausarbeit und Vorlesung: Mit Kind zu studieren ist nicht immer einfach. Doch es gibt Unterstützung. Wir haben ein paar Beispiele gesammelt.
Dieser Beitrag wurde am 8. Juli 2021 veröffentlicht und zuletzt am 26. Oktober 2023 aktualisiert.
Wie viele Studierende haben eigentlich Kinder?
Im Sommersemester 2021 hatten 8 Prozent aller Studierenden mindestens ein Kind. Das geht aus der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (1) hervor. Frauen waren dabei etwas häufiger vertreten (9 %) als Männer (6,5 %). Laut der Befragung hatten 46 % der Befragten ein Kind, etwa ein Drittel zwei Kinder (38 %) und 16 % drei oder mehr Kinder.
Die Mehrheit der Studierenden hat Kinder, die aufgrund ihres jungen Alters eine besonders intensive Betreuung benötigen: Über 27 % der Kinder sind höchstens ein Jahr alt, rund 11 % sind zwei Jahre alt und 9 % drei Jahre. Zusammengenommen haben etwa 63 Prozent der Kinder von Studierenden noch nicht das schulpflichtige Alter erreicht. Weitere 22 Prozent befinden sich im schulpflichtigen Alter zwischen 7 und 15 Jahren. Nur rund 15 Prozent der Kinder von Studierenden sind älter als 15 Jahre.
Student:innen mit Kind waren nach Angaben der Studie seltener als jene ohne Kind in einem Vollzeit-Studiengang immatrikuliert (nur 46 Prozent im Vergleich zu 84 Prozent). Zudem waren 80 Prozent der Studierenden ohne Kind in einem Präsenz-Studiengang eingeschrieben, aber nur 55 Prozent der Studierenden mit Kind. Diese studierten häufiger berufsbegleitend.
Wie lässt sich der Studienalltag mit Kind vereinbaren?
Wer studiert, muss zeitlich flexibel sein: Oftmals wechseln die Stundenpläne in jedem Semester oder Klausuren häufen sich in der Prüfungszeit. Um Eltern dabei zu helfen, bieten viele Universitäten eine Kinderbetreuung an. Nach Angaben des Studentenwerks gibt es an den deutschen Hochschulen insgesamt 211 Kindertagesstätten mit rund 9.200 Plätzen. Selbst für die ganz Kleinen gibt es ein Betreuungsangebot: Für die Altersgruppe von null bis drei Jahre standen demnach etwa 4.700 Plätze zur Verfügung. Außerdem gibt es an vielen Standorten eine Notfallbetreuung, Eltern-Kind-Räume, Babysitter-Pools sowie eine Ferien- und Wochenendbetreuung.
Unter Umständen ist es auch möglich, das Kind mit in die Vorlesung oder in das Seminar zu nehmen. Das sollten die Student:innen aber auf jeden Fall vorher mit den jeweiligen Dozent:innen absprechen und auch klären, ob sie beispielsweise den Saal verlassen können, wenn das Kind weint oder unruhig ist.
Viele Universitäten versuchen, Studierenden mit Kindern den Alltag zu erleichtern und sie zu entlasten. Neben den oben genannten Betreuungsmöglichkeiten gibt es aber noch weitere Hilfen: So bietet beispielsweise das Studierendenwerk Freiburg für studentische Familien Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen an. Außerdem gibt es ein „Vernetzungstreffen studierender Eltern“ – also ein Treffen bei dem sich die Student:innen austauschen können -, eine Babysitterbörse und Kinderhochstühle in der Mensa.
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Muss ich mit Kind auf ein Auslandssemester verzichten?
Auch mit Kindern ist ein Auslandssemester grundsätzlich möglich – wenn man es gut vorbereitet. Die Internetplattform „Studieren mit Kind“ (3) gibt Tipps dazu. So sollte man sich beispielsweise über den richtigen Zeitpunkt Gedanken machen – wann ist das Kind alt genug für eine solche Reise, wann passt das Auslandssemester gut ins Studium? Auch bei der Wahl des Landes sollte man vorher einmal überlegen, was mit Kind machbar ist. Die Hochschule Wismar (4) bietet auf einer eigenen Plattform viele Informationen zum Auslandsstudium mit Kind. Auf der Internetseite kann man beispielsweise auch Erfahrungsberichte von Student:innen lesen, um Informationen direkt von anderen Eltern zu bekommen.
Das liebe Geld — Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Studierende mit Kindern?
Nach Angaben des Studentenwerks (5) gibt es eine ganze Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten für Student:innen mit Nachwuchs. Genannt werden beispielsweise:
- ALG II
- BAföG
- Betreuungskostenzuschuss
- Elterngeld
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Mutterschaftsgeld (nur bei vorhergehender Erwerbstätigkeit)
- Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld
Allerdings ist es gar nicht so leicht, den Überblick darüber zu behalten, für welche Förderung man die Kriterien erfüllt. Das Studentenwerk empfiehlt studierenden Eltern daher, zur Sozialberatung an den jeweiligen Hochschulen zu gehen und sich helfen zu lassen.
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Welche Hilfen bekomme ich während der Schwangerschaft?
Für schwangere und stillende Studentinnen gilt seit Januar 2018 das Mutterschutzgesetz, dessen Ziel es ist, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für die Frauen zu gewährleisten und sie vor Nachteilen durch Schwangerschaft oder Stillzeit zu schützen. Schwangere oder Stillende dürfen beispielsweise am Sonntag oder an Feiertagen nicht arbeiten – es sei denn, sie wollen das ausdrücklich. Aufgrund einer Schwangerschaft können sich Studierende oftmals auch vom Studium beurlauben lassen. Das bedeutet, dass sie in dieser Zeit zwar weiterhin eingeschriebene Studierende sind, aber keine Lehrveranstaltungen besuchen dürfen und keine Prüfungsleistungen erbringen können.
Viele Universitäten bieten bereits in der Schwangerschaft auch ausführliche Beratungen an – etwa über die Sozialberatung des Studentenwerks – oder verweisen auf externe Hilfsangebote.
Kathrin Deckert
Kathrin Deckert arbeitet seit rund fünfzehn Jahren als Journalistin – erst selbstständig, dann als Redakteurin einer Nachrichtenagentur, jetzt wieder selbständig. Wenn Sie nicht am Computer sitzt, ist sie am liebsten im oder am Bodensee.
Quellen & Weblinks
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