Diskriminierung und fehlende Diversität in Rechtswissenschaft und Jurastudium

Wie gerecht können Rechtssystem und Rechtspraxis sein, wenn der Zugang zu den juristischen Staatsexamen von Diskriminierungsstrukturen geprägt ist?

Diskriminierung im juristischen Ausbildungssystem: Auswirkungen auf die Gerechtigkeit der Rechtspraxis

Jurist:innen entscheiden wie kaum eine andere Berufsgruppe in ihrer Arbeit regelmäßig über grundlegende Gerechtigkeitsfragen: Sie können als Richter:innen oder Staatsanwält:innen das Leben anderer Menschen massiv beeinflussen, gestalten nicht selten als Politiker:innen Gesetze selbst mit oder wirken innerhalb der Verwaltung auf deren alltägliche Anwendung ein. Doch wie gerecht kann die Rechtspraxis sein, wenn der Zugang zu den juristischen Staatexamina noch immer von erheblichen Diskriminierungsstrukturen geprägt ist?

Bis zum 11. Juli 1922 wurde die Zulassung von Frauen zum Richteramt unter anderem mit dem Argument abgelehnt, dass die Unterstellung des Mannes unter den Richterspruch der Frau eine Gefährdung des Ansehens der Gerichte zur Folge haben und so der Rechtsprechung das Grab schaufeln würde.

Sexistische und rassistische Stereotypen: In der juristischen Ausbildung keine Seltenheit

Diskriminierungen im Jurastudium sind für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund beinahe Normalität: Regelmäßig begegnen ihnen Ausbildungsfälle, in denen sexistische oder rassistische Stereotype verankert sind. So belegt eine Studie der Universität Hamburg aus dem Jahr 2017,[1] dass Frauen in Fällen, die für die juristische Lehre verwendet werden, deutlich seltener auftauchen als Männer.

Wenn ihnen dann einmal eine Rolle zukommt, werden sie in 76% der untersuchten Fälle über ihre Beziehung zu einem Mann definiert – treten also etwa als Ehefrau oder Freundin auf. Gleichzeitig sind sie deutlich seltener berufstätig als Männer und ihre Berufswahl beschränkt sich – sofern sie erwähnt ist – auf stereotype Berufe.

Auch das Bild von Menschen mit Migrationshintergrund, das in juristischen Ausbildungsfällen vermittelt wird, ist alles andere als positiv: Wenn einer Person ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, dann zumeist innerhalb von stigmatisierenden Kontexten, z.B. indem die Person als Straftäter:in dargestellt wird.[2]

Schlechtere Ergebnisse in den Staatsexamina

Bei klischeehaften und herabsetzenden Ausbildungsfällen bleibt es jedoch nicht: Eine andere aufsehenerregende Studie[3] zeigte 2018, dass Frauen gemessen an der Abiturnote mit besseren Voraussetzungen ins Studium starten als Männer, dann aber mit einer um 0,7 Punkte schlechteren Examensnote abschließen – was ca. 10% der Gesamtnote entspricht.

Personen, deren Namen auf einen Migrationshintergrund schließen lassen, schneiden gegenüber Personen mit „traditionell deutsch“-klingendem Namen bei vergleichbaren Abiturleistungen im juristischen Staatsexamen um 0,73 Punkte schlechter ab.

Diskriminierungen im Jurastudium sind für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund beinahe Normalität

Der Unterschied ist in den mündlichen Prüfungen noch gravierender als in den schriftlichen: Frauen und Personen mit Migrationshintergrund verschlechtern sich gegenüber ihren männlichen Kollegen ohne Migrationshintergrund bei vergleichbaren schriftlichen Noten mit der mündlichen Prüfung also noch einmal deutlich.

Aufbauend auf dieser Studie erarbeitete der Deutsche Juristinnenbund, der sich seit jeher für Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der juristischen Ausbildung und der Rechtspraxis einsetzt, sechs Forderungen für eine gerechtere Prüfungspraxis in den mündlichen Staatsprüfungen.[4] Hiernach sei insbesondere die paritätische Besetzung von Prüfungskommissionen von zentraler Bedeutung, da die Beteiligung von mindestens einer Frau an Prüfungen den Benotungsunterschied zwischen den Geschlechtern statistisch weitgehend verschwinden lässt.

Nachteile durch fehlende Diversität

Das Problem an der geforderten paritätischen Besetzung aller Prüfungskommissionen: Es gibt zu wenig Frauen, die als Prüferinnen infrage kommen. Die Prüfungsämter nahezu aller Bundesländer klagen über einen deutlichen Mangel an potenziellen Prüferinnen, der eine gemischte Besetzung aller Prüfungskommissionen unmöglich mache.[5] Verstärkt wird das Problem dadurch, dass in fast allen Bundesländern eine Lehrperson der Universität Teil jeder Prüfung sein muss.

An den juristischen Fakultäten deutscher Universitäten sieht es jedoch ähnlich aus wie im Prüfer:innen-Pool der Prüfungsämter: Frauen sind deutlich seltener zu finden als Männer, der Anteil weiblich besetzter juristischer Lehrstühle beträgt ca. 15 %.[6] Und nicht nur Frauen fehlen in der Rechtswissenschaft – auch der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund ist verschwindend gering.[7]

Dieser Mangel an Diversität in der universitären Forschung und Lehre wirkt sich jedoch nicht nur auf die Besetzung von Prüfungskommissionen aus, sondern hat deutlich weiterreichende Konsequenzen: Die Qualität der Forschung leidet unter zu einseitigen Forschungsperspektiven[8] und den Studierenden, die nicht weiße Männer sind, fehlt es an Vorbildern und Förderinnen.

Durch unterbewusste Inklusions- und Exklusionsmechanismen reproduzieren sich diese ungleichen Zustände von selbst: Auch, wenn niemand bewusst zu diskriminieren versucht, fördern Menschen automatisch ihnen selbst ähnliche Menschen am meisten. Gleichzeitig assoziiert die gesamte Gesellschaft mit dem Typ Mensch, der in einer Berufsgruppe überrepräsentiert ist, den Idealtyp einer diesen Beruf ausübenden Person. [9] Unabhängig von individuellen Absichten führt der aktuelle Zustand demnach dazu, dass es für weiße Männer im Jurastudium wahrscheinlicher ist, auf verschiedensten Ebenen gefördert zu werden als für alle anderen Personengruppen.

Diskriminierungen im Jurastudium führen zu Diskriminierungen in der Rechtspraxis

Und diese ungleiche Förderung hört nach dem Studium nicht auf: Wer nicht dem gesellschaftlichen Idealbild eines Juristen entspricht, hat vergleichsweise schlechtere Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Dieser Effekt wird durch den Unterschied in der Benotung der juristischen Staatsexamina noch deutlich verschärft – denn in kaum einem anderen Fach sind die Abschlussnoten so ausschlaggebend für die spätere berufliche Laufbahn wie in der Rechtswissenschaft.

Die mangelnde Diversität, die im Studium gesät wurde, wächst so in sämtliche juristische Berufszweige hinein. Damit allerdings ist sie nicht mehr „nur“ ein Problem der Juristerei, sondern hat gravierende Folgen für das gesamte Rechtssystem: Denn Jurist:innen berühren wie kaum ein anderer Berufsstand grundlegende Gerechtigkeitsfragen.

Die mit der mangelnden Diversität einhergehende fehlende Vielfalt an Perspektiven auf das Recht kann durch die einseitige Auslegung von Rechtsfragen etwa innerhalb der Forschung oder der Verwaltung Einzug in die Rechtsdogmatik finden.[10]

Die unterbewussten Inklusions- und Exklusionsmechanismen der menschlichen Psyche können darüber hinaus dann, wenn innerhalb der Justiz vorrangig ein bestimmter Typ Mensch arbeitet, zu einer weniger gerechten Rechtsprechung gegenüber Menschen, die diesem Typ nicht entsprechen, führen.

Eine Rechtsprechung jedoch, die gegenüber einem Großteil der Bevölkerung ungerecht ist, hat schnell einen Vertrauensverlust in die Justiz und mithin in eine der drei konstituierenden Säulen des Rechtsstaats zur Folge.

Mangelnde Diversität in der Justiz führt zu einer weniger gerechten Rechtsprechung.

Dieser Vertrauensverlust intensiviert sich dadurch, dass mangelnde Diversität in rechtstaatlichen Institutionen den Eindruck hervorruft, der Rechtsstaat sei nicht allen Bürger:innen gleichermaßen zugänglich. Das schafft Distanz zwischen Staat und Bürger:innen.[11]

Diskriminierungsstrukturen in der juristischen Ausbildung gehen folglich nicht nur diejenigen etwas an, die durch sie direkte Nachteile erleben. Sie gehen auch all diejenigen an, die ein Interesse am dauerhaften Bestehen eines politischen Systems haben, das auf Gewaltenteilung und einer unabhängigen Justiz basiert und in der jede:r vor dem Gesetz gleich ist.

Gerechtigkeit kann nicht durch ein ungerechtes System geschaffen werden

Es ist genau 100 Jahre her, dass Frauen mit dem „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ zu den juristischen Staatsexamina und somit auch zu juristischen Berufen zugelassen wurden.

Dieser Durchbruch kam nicht von allein, sondern war das Ergebnis jahrelanger politischer Kämpfe: Bis zum 11. Juli 1922 wurde die Zulassung von Frauen zum Richteramt unter anderem mit dem Argument abgelehnt, dass die Unterstellung des Mannes unter den Richterspruch der Frau eine Gefährdung des Ansehens der Gerichte zur Folge haben und so der Rechtsprechung das Grab schaufeln würde.

Dass uns diese Argumentation heute absurd erscheint, macht deutlich, dass sich seitdem einiges gewandelt hat: Diversität ist in der deutschen Jurisprudenz heute so willkommen wie nie zuvor. Dennoch sind lang nicht alle Probleme gelöst. Die Beseitigung struktureller Diskriminierungsmechanismen in der juristischen Ausbildung ist ein langfristiger Prozess, der stetig weiterverfolgt werden muss – nur so lässt sich auch auf das Ziel der Schaffung materieller Gerechtigkeit durch die juristische Tätigkeit hinarbeiten. 

Dieser Beitrag erschien zuerst im JURAcon Jahrbuch 2020

Porträt Tabea Nalik | Autorin IQB Career Services
Autorin
Tabea Nalik

Tabea Nalik studierte Jura an der Georg-August-Universität Göttingen mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht. Während des Studiums arbeitete sie als studentische Hilfskraft am Institut für allgemeine Staatslehre und politische Wissenschaften der Uni Göttingen und absolvierte Praktika im deutschen Generalkonsulat in Atlanta und am Landgericht Göttingen. Im Anschluss an das erste Staatsexamen begann sie mit einer Promotion im Bereich der Demokratietheorie und des öffentlichen Rechts und arbeitet am Lehrstuhl für Staatstheorie und Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht an der BSP Business & Law School Berlin.

Weitere Themen
Diversity, Hautfarbe, Handicap: Eine Gruppe von Kollegen im Gespräch
Unternehmenskultur: Diverse Teams sind erfolgreicher

Erfolgsfaktor Heterogenität in der Arbeitswelt. Diverse Teams sind erfolgreicher als homogene Arbeitsgruppen. Es lohnt sich, geschlechtergerecht zu sein.

Felicitas Famulla und Ann-Kathrin Ludwig | Die Gründerinnen von "legally female"
Legally Female – Das Netzwerk für Juristinnen

Wir sprachen mit den Gründerinnen von Legally Female, einem Netzwerk für Nachwuchs-Juristinnen, über Diversität, Gleichberechtigung und was sich ändern muss.

Stipendien für Menschen mit Migrationshintergrund und andere Zielgruppen

In Deutschland haben etwa 20 % der Studierenden einen Migrationshintergrund. Diese Gruppe, darunter Kinder von Spätaussiedlern und Studierende mit ausländischen Wurzeln, steht oft vor finanziellen Herausforderungen im Studium. Studienabbrüche aufgrund finanzieller Schwierigkeiten sind bei ihnen deutlich häufiger (24 %) als bei Studierenden ohne Migrationshintergrund (14 %).

Viele sind Erstakademiker in ihrer Familie, was zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt. Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und dem Bedarf an qualifizierten Fachkräften bieten einige Stiftungen spezielle Stipendien für Studierende mit Migrationshintergrund an. Diese Stipendien umfassen finanzielle Unterstützung sowie ideelle Förderung durch Bildungsprogramme und Netzwerkmöglichkeiten.

Quellen

[1] D.-S. Valentiner, (Geschlechter)rollenstereotype in juristischen Ausbildungsfällen, Hamburg 2017, abrufbar unter https://www.uni-hamburg.de/gleichstellung/download/studie-rollenstereotypen-geschlechterforschung-1.pdf (Stand 07.07.2022).

[2] Hierzu auch M. Grünberger/A. K. Mangold/N. Markard/M. Payandeh/E. V. Towfigh, Diversität in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, Baden-Baden 2021, S. 62 f. m.w.N.

[3]E. V. Towfigh/C. Traxler/A. Glöckner, Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsprüfungen, ZDRW 2018, 115 ff., abrufbar unter https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/2196-7261-2018-2-115/geschlechts-und-herkunftseffekte-bei-der-benotung-juristischer-staatspruefungen-jahrgang-5-2018-heft-2?page=1 (Stand 11.07.2022).

[4]C. Heppner/N. Wienfort/S. Härtel, Die mündliche Prüfung in den juristischen Staatsexamina – eine Blackbox mit Diskriminierungspotential, ZDRW 2022, 23 ff., abrufbar unter https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/2196-7261-2022-1-23/die-muendliche-pruefung-in-den-juristischen-staatsexamina-eine-blackbox-mit-diskriminierungspotential-jahrgang-9-2022-heft-1?page=1 (Stand 11.07.2022).

[5] Vgl. C. Heppner/N. Wienfort/S. Härtel (Fn. 3), S.  27 f.

[6] Wissenschaftsrat (Hrsg.), Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, Hamburg 2012, S. 11.

[7] Vgl. M. Grünberger/A. K. Mangold/N. Markard/M. Payandeh/E. V. Towfigh, (Fn. 2), S. 32 f.

[8] Vgl. hierzu die Ausführungen des Wissenschaftsrats, Wissenschaftsrat (Hrsg.), Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, Hamburg 2012, S. 41. Dazu auch M. Grünberger/A. K. Mangold/N. Markard/M. Payandeh/E. V. Towfigh, (Fn. 2), S. 11 f. u. 63 f.

[9] Den Stand der kognitions- und sozialpsychologischen Forschung hierzu ausführlich erläuternd M. Grünberger/A. K. Mangold/N. Markard/M. Payandeh/E. V. Towfigh, (Fn. 2), S. 41 ff.

[10] Vgl. M. Grünberger/A. K. Mangold/N. Markard/M. Payandeh/E. V. Towfigh, (Fn. 2), S. 59 f.

[11] Vgl. M. Grünberger/A. K. Mangold/N. Markard/M. Payandeh/E. V. Towfigh, (Fn. 2), S. 61 f.