Uni wechseln während des Jurastudiums – Tipps & Checkliste

Neue Stadt, neues Glück – zahlreiche Jura-Studenten entscheiden sich im Laufe ihres Studiums für einen Uniwechsel und werden somit quasi erneut zum Erstsemester. Worauf man achten sollte, wenn man in Jura die Hochschule wechselt.

Erfolgreich an eine neue Uni: Praktischer Leitfaden für Jura-Studierende zum Hochschulwechsel

Der Wechsel der Universität während des Jurastudiums ist eine Entscheidung, die viele Studierende irgendwann in Betracht ziehen. Dieser Artikel bietet wertvolle Einblicke und praktische Tipps für alle, die diesen Schritt erwägen. Er beleuchtet die Gründe, die Studierende zu einem Wechsel veranlassen können, von persönlichen Umständen bis hin zu akademischen Überlegungen.

Wir schauen uns die verschiedenen Phasen des Jurastudiums an, in denen ein Wechsel sinnvoll sein kann, und zeigen, wie man die Herausforderungen und bürokratischen Hürden eines solchen Vorhabens meistern kann.

Mit einer detaillierten Checkliste und Beratungshinweisen ist dieser Artikel ein umfassender Leitfaden für Jura-Studierende, die einen Uniwechsel in Erwägung ziehen, und zeigt euch Werkzeuge und Informationen, um diesen wichtigen Schritt erfolgreich zu bewältigen.

Welche Gründe es für den Uniwechsel in Rechtswissenschaften geben kann

Das erste Semester ist nicht nur wegen des Lernstoffs anstrengend. Vor allem die Orientierung und das Kontakte knüpfen am Campus fordert die Neulinge. Doch nach einiger Zeit an der Universität hat man dort die ersten Freundschaften geschlossen, man findet jeden Hörsaal mittlerweile mühelos, hat schon die ein oder andere Bar für sich entdeckt und blickt langsam im System der Uni durch. Wieso sollte man all das aufgeben? Doch Gründe für einen Uniwechsel in den Rechtswissenschaften gibt es genug.

Da ist zum Beispiel die Nähe bzw. Ferne zur Heimat: Viele Studierende haben sich am Anfang des Studiums noch nicht so weit von zu Hause weg getraut. Ob aus praktischen Gründen oder regelrechtem Heimweh. Die Entscheidung, Jura in der Heimat zu studieren ist nachvollziehbar, sie noch einmal zu überdenken genauso. Schließlich hat zum Beispiel auch der Wechsel von Kleinstadt zu Großstadt seinen Reiz.

Darüber hinaus birgt ein Uniwechsel fachlich und persönlich zahlreiche Chancen. Man kann noch einmal von vorne anfangen (ohne dass jemand von den früheren Ersti-Eskapaden weiß), neue Freunde kennen lernen, eine neue Stadt erkunden und auch andere Angebote der neuen Hochschule ausprobieren. Kurzum, Uniwechsel ist ein ganz neues Abenteuer, das im Jurastudium zu neuer Motivation führen kann. Doch wann lohnt sich ein solches Vorhaben?

Uniwechsel Jura – Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Vor- und Nachteile des Neubeginns nach dem ersten Semester

Die Ersti-Woche ist überstanden, noch ist man brav zu jeder Vorlesung gegangen, hat die allerersten Klausuren im Studium überlebt und schon wird man wieder zum Ersti. Motivation für einen Uniwechsel nach dem ersten Semester ist häufig die Chance, doch einen Studienplatz an seiner Traumuniversität zu bekommen, der zum Studienstart eben nicht verfügbar war.

Der Vorteil: Es stehen noch nicht viele Klausuren bei der Anrechnung zur Debatte. Klappt die Anrechnung nicht, muss man zwar komplett bei null beginnen , allerdings ist der Zeitverlust zu diesen frühen Zeitpunkt sehr gering. Der Verlust eines Semesters fällt bei einem arbeitsintensiven Studium wie Jura nicht groß ins Gewicht.

Nach der Zwischenprüfung frischen Wind ins Studium bringen

Die meisten Jurastudenten entscheiden sich nach der Zwischenprüfung für einen Uniwechsel. Warum das so ist? Bis dahin wurden schon zahlreiche Tage und Nächte am Schreibtisch oder in der Bib verbracht, eventuell die ersten Klausuren nicht bestanden und Panik geschoben.

Nun aber ist die erste große Hürde vor dem Examen bestanden. Zu diesem Zeitpunkt ist einem Jurastudenten schon ziemlich klar, was ihn später im Studium erwartet und er weiß, ob er sich den Wechsel der Hochschule auch noch „antun“ will. In den ersten drei bis vier Semestern bis zur bestandenen Zwischenprüfung hat man schon einen umfangreichen Einblick an der bisherigen Universität gewonnen, kennt deren Vorzüge und Nachteile und weiß sehr genau, welche Kriterien bei der Wahl einer neuen Hochschule wichtig sind.

Ein Wechsel nach der Zwischenprüfung ist aber vor allem deswegen attraktiv, weil eine bestandene Zwischenprüfung deutschlandweit zum Hauptstudium befähigt und voll anrechenbar ist. So wurden tendenziell die wenigsten Klausuren „unnötigerweise“ geschrieben.

Darüber hinaus haben die begehrtesten Universitäten genau dann auch die meisten Kapazitäten, da aufgrund nicht bestandener Zwischenprüfungen viele gar nicht mehr weiter studieren dürfen oder freiwillig das Studium wechseln oder beenden.

Während des Hauptstudiums noch wechseln?

Ein Uniwechsel in Jura während des Hauptstudiums ist zwar nicht ausgeschlossen, doch man könnte mit Fug und Recht sagen, dass der Zug zu diesem Zeitpunkt  abgefahren ist. Studierende sollten sich überlegen, ob sie jetzt nicht lieber noch bis zum Schluss durchhalten.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Hat man mit mehreren Fortgeschrittenenübungen oder sogar mit dem Schwerpunkt schon angefangen, gestaltet sich ein Hochschulwechsel besonders schwierig, was die Anrechnung von Leistungen angeht.

Das Examen ist jetzt nicht mehr weit und davor haben die Wenigsten Lust, sich noch mehr Stress zuzumuten, als sie ohnehin schon haben. Es kann dabei passieren, dass man viele Klausuren oder gar Hausarbeiten nachholen bzw. erneut schreiben muss. Es ist also mehr als fraglich, ob sich der Uniwechsel vor dem Examen noch lohnt.

Planung eines Universitätswechsels: Was muss man beachten?

Natürlich läuft ein Uniwechsel nicht reibungslos ab. So kann zum Beispiel nicht jede abgelegte Klausur an der neuen Universität angerechnet und muss eventuell nachgeholt werden. Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich dabei von Hochschule zu Hochschule. Wer auch noch in ein anderes Bundesland wechselt, muss darüber hinaus die landesspezifischen Inhalte “Verwaltungsrecht BT” erneut lernen. Auch bereits begonnene oder absolvierte Nebenfächer oder Zusatzqualifikationen können bei der Anrechnung problematisch werden.

Uniwechsel – Welche Leistungen werden anerkannt?

Deshalb sollte man sich im Vorfeld gut darüber informieren, welche Leistungen wohl anerkannt werden. Dazu lohnt sich ein Blick in die Studien- und Prüfungsordnung der einzelnen Universitäten. Was schließlich konkret angerechnet wird, wird meistens jedoch erst nach der Immatrikulation an der neuen Uni mit der Fachstudienberatung oder ähnlichen Abteilungen persönlich besprochen.

Ebenfalls zu beachten ist, wie man einen Studienplatz an der neuen Universität erhält. Muss es ein Studienplatztausch sein (so z. B. in Münster) bzw. gibt es auf die Bewerbung in ein höheres Semester eine Zulassungsbeschränkung oder nicht. Letzteres gestaltet sich natürlich am unkompliziertesten, ist aber ebenso bürokratisch aufwendig wie die beiden anderen Varianten.

BAfÖG-Amt frühzeitig informieren

Nicht zu vergessen ist natürlich die Kommunikation mit dem BAfÖG-Amt. Man sollte frühzeitig dort nachfragen, wie ein Uniwechsel gehandhabt wird z.B. wegen Folgeanträgen. Außerdem wird für den Zeitpunkt nach der Zwischenprüfung evtl. der BAfÖG-Leistungsnachweis für das 5. Semester relevant – soll man diesen noch an der alten oder schon an der neuen Uni beantragen?

Gut strukturierte To-Do Liste und ausreichend Zeit

Was man auf jeden Fall einplanen sollte, ist Zeit und Geduld. Für einen Uniwechsel in Jura muss man viel Papierkram erledigen, Deadlines einhalten und die Ausstellung von Bescheinigungen oder Klausurergebnisse abwarten. Um im Chaos des Uniwechsels dann noch einen guten Überblick behalten zu können, sind organisatorische Fertigkeiten natürlich von Vorteil. Dabei hilft eine gut strukturierte To-Do-Liste. Wer von Natur aus nicht viel Geduld hat, sollte einen Uniwechsel am besten nicht in der Sommerferienzeit planen, wenn die meisten Abteilungen Urlaub haben, sondern lieber nach dem Wintersemester. Wartezeiten kann man gut mit der Wohnungssuche oder eventuell auch mit Hausarbeiten für die neue Uni sinnvoll überstehen.

Checkliste für den Uniwechsel in Jura

  • Bestandene Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt anerkennen lassen
  • Einschreibe- bzw. Bewerbungsfristen und sonstige wichtige Termine von der neuen Universität im Kalender markieren
  • Neue Uni in Ruhe anschauen, Beratung beim Studienbüro in Anspruch nehmen
  • Eilkorrekturanträge für die noch ausstehenden Klausuren an der alten Universität stellen
  • Einstufungsantrag an der neuen Uni stellen
  • Anrechnung von Leistungen klären
  • Exmatrikulation erledigen
  • Bei der neuen Universität nachfragen, welche Dokumente von der alten Universität für die Immatrikulation als benötigt werden (Exmatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise, Zeugnisse, evtl. Abiturzeugnis, meist wird zusätzlich eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt)
  • Immatrikulation erledigen
  • Bafög-Amt informieren
  • Krankenkasse informieren

Und: Frühzeitig mit Wohnungssuche anfangen

Ist die ganze Organisation erst einmal erledigt, steht eurem Leben als “Ersti 2.0” nichts mehr im Wege. Dann heißt es erst einmal: Neue Freunde kennenlernen, die Stadt erkunden, sich an der Uni verlaufen und was die Erstsemester sonst noch typischerweise erwartet.

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Autorin
Melissa Irtel

Melissa Irtel studierte Jura zunächst in Würzburg, bis sie nach der Zwischenprüfung den Studienplatz wechselte und ihr Jurastudium an der Uni Passau fortsetzte. Sie interessiert sich sehr für Themen rund um das IT-Recht und Datenschutz. Vor allem seit ihrem Schwerpunkt im Studium begeistert sie auch Kartell- oder Markenrecht. In ihrer Freizeit reist sie gerne und lernt dabei neue Kulturen kennen.

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