Strafrecht: Delikte und Verfahren im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Die Chimäre des Spezialisten im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wer über das Berufsbild des Strafverteidigers nachdenkt, hat meist den Verteidiger des Mörders, des Diebes oder des Drogendealers vor Augen. Es gibt aber noch einen ganz anderen Bereich des Strafrechts: das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Den wenigsten wird sofort geläufig sein, welche Delikte in diese Kategorie hineinfallen, obwohl zurzeit einige auch pressebekannt sind, so der Abgasskandal, die juristische Aufarbeitung des Sommermärchens oder die Verhandlungen zu Cum-Ex vor dem Landgericht in Bonn.

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht: Hintergründe der rechtlichen Vielschichtigkeit 

Die die Beteiligten im Wirtschaftsleben treffenden Verpflichtungen stammen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Meist sind in den einzelnen Normen Handlungsgebote normiert, bei deren Zuwiderhandlung mitunter erhebliche strafrechtliche Sanktionen drohen. Aber nicht nur durch die Komplexität des wirtschaftlichen Lebens an sich, sondern auch durch eine zunehmende Globalisierung ist das Wirtschaftsrecht und damit auch die Rechtsgebiete des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts vor erhebliche Anforderungen gestellt. Können sich schon bei inländischen Sachverhalten Rechtsfragen aus dem Zivil-, Steuer- und Verwaltungsrecht stellen, so wird die Fächerung bei Fällen mit Auslandsbezug noch größer. Es können Rechtsprobleme aus dem Europarecht, dem Internationalen Privatrecht oder aus ausländischen materiellen Rechtsordnungen fallrelevant werden. 

Das in wirtschaftsstrafrechtlichen Fällen häufig anzutreffende Zusammenspiel der Rechtsfragen aus verschiedenen Rechtsgebieten macht auf der einen Seite eine Spezialisierung schwierig, eröffnet aber auf der anderen Seite ausgesprochen facettenreiche Argumentationsmöglichkeiten. Blaupausen für die Falllösung gibt es nicht.

Verfahrensabläufe im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Die Arbeit der Verteidigung beginnt meistens im Laufe des Ermittlungsverfahren. Eine Durchsuchung, ein Haftbefehl oder eine andere Ermittlungsmaßnahme kann es erforderlich machen, zu prüfen, ob der als Grundlage dienende Beschluss rechtmäßig erlassen und umgesetzt worden ist. Bei einer Überschreitung der verfahrensrechtlichen Vorgaben zur Durchführung solcher Maßnahmen sind Grundrechtsverletzungen der betroffenen natürlichen und juristischen Personen sogleich immanent.

Gerade im digitalen Zeitalter sind häufig große Datenvolumen von den Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere aber nicht nur bei Durchsuchungen von Unternehmen, betroffen und sollen im Wege einer Datenspiegelung asserviert werden. Der Umfang der asservierten Datenmenge ist häufig nicht mehr von der einzelnen Maßnahme gedeckt. Grenzen finden sich oft auf Grund einer zeitlichen Begrenzung des vermeintlich inkriminierten Lebenssachverhaltes, bei Daten Dritter oder bei nicht ermittlungsrelevanten Betriebsgeheimnissen. In solchen Fällen muss unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Rechtsmittel auf eine verfahrenskonforme Begrenzung der Datenmengen hingearbeitet werden.

Gerade bei Unternehmensdurchsuchungen kann sich das Unternehmen bei Untätigkeit zivilrechtlichen Inanspruchnahmen ausgesetzt sehen, welche der Verteidiger bei seinem Handeln mit im Blick haben muss. 

Abgestimmte Vorgehensweise bei Sockelverteidigung

Die Vielzahl der Beteiligten an wirtschaftlichen Vorgängen bringt es oft mit sich, dass der Verteidiger in Wirtschaftsstrafverfahren eng mit Kollegen aus anderen Kanzleien zusammenarbeitet. 

– Was ist eine Sockelverteidigung?

Sofern Beschuldigte und involviertes Unternehmen die gleichen Interessen verfolgen, empfiehlt sich eine sog. Sockelverteidigung. Sockelverteidigung bedeutet, dass alle Individualverteidiger – Verteidiger von natürlichen Personen – und der Unternehmensanwalt  eine abgestimmte Vorgehensweise im Verhältnis zu der Ermittlungsbehörde anstreben. Voraussetzung für eine sinnvolle Verteidigung ist dann, dass die beauftragten Strafverteidiger über die notwendige Qualität und ein erhebliches Maß an Teamfähigkeit verfügen.

Die wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Fälle betreffen häufig Unternehmen, Personen aus der Unternehmensleitung oder Personen, die einen gewissen Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit genießen. Alle Bestrebungen sind daher darauf gerichtet, eine Einstellung im laufenden, nicht öffentlichen Ermittlungsverfahren zu erreichen. Lässt sich eine Hauptverhandlung nicht umgehen, gilt es ggf. abermals zu entscheiden, ob sich die Verteidigung als sog. Sockelverteidigung hinsichtlich aller Beteiligten weiterführen lässt und weitergeführt werden soll.

Verfahrensbegleitend ist insbesondere darauf zu achten, dass das Unternehmen während des Strafverfahrens arbeitsfähig bleibt.

Zeugenbeistand im Wirtschaftsstrafrecht

Ein weiteres Tätigkeitsfeld im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich ist das des Zeugenbeistandes. Wenn ein Unternehmen von Ermittlungsmaßnahmen betroffen ist, kann es zu Zeugenvernehmungen von Mitarbeitern kommen. Der Unternehmensanwalt sollte darauf achten, dass die Unternehmensleitung den Zeugen rechtsanwaltliche Beistände zur Begleitung in Vernehmungen empfiehlt und dass die Mitarbeiter von dem Recht auf Begleitung von einem Zeugenbeistand Gebrauch machen. Weisen die Zeugen eine Nähe zu den verdächtigten Handlungen der Beschuldigten auf, sind deren Rechte umfassend.

Von dem Zeugenbeistand ist zum einen auf das Recht des Zeugen, Auskünfte zu verweigern, aufmerksam zu machen und es ist zum anderen inhaltlich richtig durchzusetzen. Darüber hinaus fällt es vielen Personen, die keine Vorstellung über die Wirkungen ihrer Aussage haben, schwer, zwischen eigener Tatsachenkenntnis, dem Zeitpunkt der Tatsachenkenntnis und subjektiven Schlussfolgerungen zu differenzieren. Hinsichtlich dieser Fehlerquellen, die zu falschen Aussagen führen können, hat der Zeugenbeistand zu sensibilisieren.

Schließlich besteht die Aufgabe des Zeugenbeistands darin, unzulässige Fragetechniken, wie von der Vernehmensperson gestellte Suggestivfragen, zu unterbinden. Es ist damit von enormer Wichtigkeit, dass der als Zeugenbeistand tätige Rechtsanwalt mit den wirtschaftlichen Vorgängen sowie den prozessualen und materiellen Vorschriften vertraut ist. 

Wirtschaftsstrafrecht und Compliance

Neben der klassischen Verteidigung und dem skizzierten Aufgabenfeld des Zeugenbeistandes gehören zu den weiteren Tätigkeitsfeldern des Rechtsanwaltes im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowohl die Compliance-Beratung als auch die Durchführung von Internal Investigations. Mit der Compliance-Beratung begleitet der Rechtsanwalt die Installation von Verhaltenscodices und Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen. 

Zur Aufklärung, ob in einem Unternehmen Verstöße begangen wurden, kann der im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätige Rechtsanwalt mit einer Internal Investigation zur Klärung des Sachverhaltes beauftragt werden. Ergeben sich hieraus Mängel oder Lücken in dem Sicherheitssystem, sind diese zu beseitigen oder zu schließen.

Allerdings gilt es in dem wirtschaftsstrafrechtlichen Sektor Spannungsfelder zwischen Verteidigung und insbesondere der Durchführung von Internal Investigations im Auge zu behalten.

Mitarbeiter sind arbeitsrechtlich – unabhängig von ihrer späteren Rolle im Strafverfahren – gegenüber dem Arbeitgeber zu vollständigen Angaben verpflichtet, auch wenn sie sich selbst belasten. Strafprozessual stünde ihnen hingegen das Privileg der Selbstbelastungsfreiheit zu. Ob und wie in den Spannungsfeldern Balancen gesucht werden, ist im Einzelfall zu entscheiden. Die sich ergebenen Spannungsfelder sollten aber nicht ignoriert worden sein. Auch ist eine solche Ermittlung mit dem Bewusstsein zu führen, dass die Ergebnisse für staatliche Ermittlungsbehörden von größtem Interesse sein können. Zulässige Sicherungsmechanismen sind hier zu überlegen.

Fazit

Tätigkeiten im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sind vielschichtig und hochgradig individuell. Aktenvolumen von mehreren tausend Seiten sind eher die Regel als die Ausnahme. Die Bearbeitung der Fälle erfordert Fleiß und Denkvermögen, belohnt aber mit Abwechslungsreichtum und dogmatischen Herausforderungen.

Dieser Artikel erschien zuerst im mylawguide 2020, dem Karrierehandbuch für Juristinnen und Juristen.

Hanja Rebell Houben | Melchers | Autorin mylawguide | IQB.de
Autorin
Hanja Rebell-Houben

Hanja Rebell-Houben ist Fachanwältin für Strafrecht und Partnerin bei Melchers in Mannheim.

Dr. Konrad Schmid Melchers | Autor mylawguide | IQB.de
Autor
Dr. Konrad Schmidt

Dr. Korad Schmidt ist Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht und Partner bei Melchers in Mannheim.

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