Die Auflösung der Fraktion Die Linke – Prüfungsthemen für das Examen
Die Auflösung einer Fraktion ist ein Vorgang, der außergewöhnlich ist und eine Prüfungskommission inspirieren mag, das Thema der Fraktion in der mündlichen Prüfung anzusprechen. Dr. Michael Hördt ordnet die Hintergründe ein.
Die Auflösung der Fraktion Die Linke – Prüfungsthemen für das Examen
Aktuelles bietet oft die besten Ansätze für Prüfungsfragen: Die Ereignisse um die Fraktion „Die Linke“ im deutschen Bundestag bieten sich für verschiedene Fragestellungen im mündlichen Examen an. Die Auflösung einer Fraktion ist ein außergewöhnlicher Vorgang und die eine oder andere Prüfungskommission mag sich davon zu Prüfungsfragen inspirieren lassen. Doch schauen wir zunächst die politischen Hintergrunde für das mögliche Prüfungsthema an.
Bündnis Sahra Wagenknecht und der Niedergang der Partei Die Linke
Sahra Wagenknecht ist sicherlich eine durchaus schillernde Figur in der politischen Landschaft. Auf der einen Seite eine Art Gallionsfigur der Linken, stand sie zuletzt jedoch mehr oder weniger auf dem Abstellgleis. Parteiintern inszenierte sie sich gerne als Außenseiterin. Ebenfalls polarisierte sie in der Öffentlichkeit sehr stark, zuletzt mit ihrer – vorsichtig ausgedrückt – sehr russlandfreundlichen Haltung zum Ukrainekrieg, bei der sie Verschwörungsnarrative der Kremlpropaganda übernahm.
Durch ihre kontroversen Ansichten erhielt und erhält sie mediale Aufmerksamkeit. Gleichzeitig strauchelte die Linke immer mehr bei Wahlen und erreichte bei der letzten Bundestagswahl nicht mal 5% der gültigen Stimmen. Die Linke konnte nur eine Fraktion bilden, weil sie drei Direktmandate errungen hatte. Vor dem Hintergrund des stetigen Abstieg der Linken und Wagenknechts Unbeliebtheit in der eigenen Partei kündigte sie Mitte November 2023 an, dass sie zunächst mithilfe einiger Mitstreiter den Verein „Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW)“ gründen werde. Aus diesem heraus soll 2024 eine neue Partei entstehen.
Bis zur Parteigründung würde man aber weiter der Fraktion der Linken angehören wollen. Das lehnte die Führungsriege der Partei ab, weshalb die Fraktion aufgelöst werden muss. Denn ohne Sahra Wagenknecht und die weiteren Gründungsmitglieder des Vereins wird die Mindestfraktionsgröße nicht mehr erreicht.
Diese Vorgänge sind für ein Prüfungsthema „Fraktion“ als Aufhänger mehr als geeignet – denn aktuelle Themen sind gerne Hintergrund für ein Prüfungsgespräch, insbesondere wenn sie in den Medien präsent sind und kontroverse Persönlichkeiten betreffen. Einige mögliche Prüfungsfragen diskutieren wir im Folgenden.
Jobmessen Jura
Karrieremessen von IQB & Myjobfair
Unsere Jobmessen & Karrieremessen für Juristen finden als Präsenzveranstaltung oder online statt und bieten Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern die ideale Orientierung in Sachen Karrierechancen.
Was ist eine Fraktion?
Was ist eine Fraktion im rechtlichen Sinne überhaupt? Die Definition der Fraktion findet sich in § 10 I S.1 GOBT:
Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf von Hundert der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen.
Das bedeutet, dass zwei Parteien, die im gleichen Bundesland zur Wahl antreten, nie eine gemeinsame Fraktion bilden können. Diese Regelung ist der Grund für die Besonderheit der CDU/CSU Bundestagsfraktion. Die CDU tritt nicht in Bayern an, sodass die CSU mit ihr eine Fraktion bilden kann. Auch für den aktuellen Fall gilt: Das BSW könnte weiterhin Teil der Fraktion der Linken sein – schließlich besteht noch keine Partei, die in Konkurrenz zur Linken antritt. Daher kann die Fraktion sich aktuell nur selbst auflösen; eine automatische „Auflösung“ ist im Moment ausgeschlossen.
Jura Examen
Jura Klausuren und Prüfungsthemen
Klausurrelevante Themen für Jurastudierende haben wir unter dem Schlagwort „Jura Prüfungsthemen“ für euch gebündelt.
Die Regelungen zur Fraktion im Grundgesetz
Die obige Definition sollte im Examen verinnerlicht sein, ebenso wie die Antwort auf eine der ersten möglichen Fangfragen im Examen: „Wo ist die Fraktion im Grundgesetz geregelt?“. Wer diese Frage erhält sollte nicht im Sartorius anfangen zu blätten, sondern antworten, dass die Fraktion im Grundgesetz nicht geregelt ist, sondern der Begriff nur in Art. 53a GG genannt und vorausgesetzt wird.
Wie man auch aus dem kleinen „a“ hinter der 53 sich erschließen kann, ist der Art. 53a GG erst später dem Grundgesetz hinzugefügt worden. Dies bedeutet aber auch, dass der Begriff der Fraktion im Grundgesetz ursprünglich nicht aufzufinden war. Daher kann man sich fragen, warum es so bedeutsam ist, wenn die Fraktion die Linke sich auflöst?
Jura Examen & Prüfungen
Themenschwerpunkt Jura-Examen
Schwierige Hürde oder schaffbare Herausforderung? Man kann die Examen in Jura so oder so sehen. Sicher ist: für alle Studierenden sind die Vorbereitungen auf diese Prüfungen eine ganz besonders intensive Zeit. Deshalb bieten wir Euch hier spannende Artikel rund um das große Finale des Studiums.
Die Unverzichtbarkeit der Fraktion
Die Antwort lässt sich mit dem BVerfG geben. Das BVerfG hat den Fraktionen erhebliche Bedeutung zugemessen. So spricht das Gericht davon, dass Fraktionen „notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens“ seien (BVerfG v. 14. Dezember 1976 – 2 BvR 802/75), sie sie als „maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung“, die „in die organisierte Staatlichkeit eingefügt“ seien und „die parlamentarische Handlungsfähigkeit garantieren“ (BVerfG v. 21. Juli 2000 – 2 BvH 3/91). Diese besondere Bedeutung ergibt sich aus den Rechten der Fraktionen.
Rechte der Fraktionen
§ 54 AbgG regelt die Rechtsstellung einer Fraktion. Wichtig ist insbesondere, dass sie rechtsfähige Vereinigungen von Abgeordneten sind und damit verklagt werden, aber auch klagen können. Dies ist insbesondere wichtig für das Organstreitverfahren. Denn Fraktionen werden als Teil des Bundestags anerkannt. Achtung: Im Rahmen einer Abstrakten Normenkontrolle ist die Fraktion nicht antragsfähig.
Eine besondere Rolle kommt den Fraktionen auch bei den Ausschüssen zu. Die Mitglieder der Bundestagsausschüsse, die u.a. Gesetzesentwürfe beratschlagen, und der Untersuchungsausschüsse, werden von den Fraktionen gestellt. In den Ausschüssen findet die wesentliche Arbeit statt. Es gibt immer wieder die Debatten in der Öffentlichkeit, dass im Plenum im Bundestag nicht debattiert werde und die Gesetze einfach beschlossen würden. Die eigentliche Arbeit des Parlamentes geschieht aber in den Ausschüssen.
Sie sind der Ort, an dem die Abgeordneten des Bundestages über Gesetzestexte diskutieren und die einzelnen Themen für Gesetzesentwürfe eingebracht werden. In den Ausschüssen finden die eigentlichen Beratungen statt und hier werden Sachverständige angehört. Die Ausschüsse sind dabei den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag nachempfunden. Mit dem Fraktionsstatus haben Parteien auch besondere Rechte, wie z.B. den Vorsitz. Traditionell hat z.B. die größte Oppositionsfraktion den Vorsitz im Haushaltsausschuss.
Stellenmarkt Jura
Lust auf neue Herausforderungen?
Spannende Jobs für Juristinnen und Juristen gibt es im Juraportal, unserer Stellenbörse für Jura Absolvent:innen und Studierende.
Parlamentarische Gruppe
Da die Linke nunmehr keine Fraktion mehr darstellen wird, stellt sich die Frage nach ihrem Status. § 10 IV GOBT ermöglicht die Anerkennung als Gruppe. Die verbleibenden Mitglieder der Partei können sich zusammenschließen, auch wenn sie nicht Fraktionsstatus erreichen. Weitere Rechte für eine Gruppe werden nicht geregelt. In der Staatspraxis war es bisher so, dass für diese durch den Bundestag besondere Rechte beschlossen wurden, wie z.B. die Sitzverteilung in den Ausschüssen nach Stärke der Gruppe. Ob eine Regelung der Rechte notwendig ist, wurde vom BVerfG bisher offen gelassen.
Argumente dafür sind, dass die eigentliche parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen geschieht und dass, sofern die Funktionsfähigkeit des Parlaments dadurch nicht gefährdet wird, wie Mitwirkung in Ausschüssen – womöglich proportional zur Größe der Gruppe im Parlament – möglich sein muss.
Beim Stimmrecht im Ausschuss gilt es, ein eventuell überproportionales Stimmrecht der Gruppe zu beachten, welches ein Stimmrecht verhindern könnte. An dieser Stelle mag man aber auch über die mögliche Größe einer Gruppe sprechen. Diese Fragen bieten sich bei dem neuen Status der Abgeordneten, die der Fraktion der Linken angehören, geradezu an. Dass diese sich zu einer Gruppe zusammenschließen werden, ist äußert wahrscheinlich.
Sollten die Abgeordneten des BSW allerdings auch eine Gruppe bilden wollen, zeigt sich deutlich das Problem des zu hohen Stimmgewichts in den Ausschüssen, da das BSW nur auf eine einstellige Anzahl von Abgeordneten zurückgreifen kann. Hierbei kann man sich in der Argumentation auch auf das Urteil zur Stellung eines einzelnen fraktionslosen Abgeordneten beziehen. Richtig oder falsch gibt es zunächst nicht. Die Frage ist gerichtlich noch nicht entschieden und es kommt in erster Linie darauf an zu zeigen, dass man juristisch argumentieren kann.
Abgeordnete die keiner Fraktion angehören
Im Rahmen dieser Thematik muss auch das sog. Wüppesahl-Urteil des BVerfG bekannt sein (BVerfG v. 13. Juni 1989 – 2 BvE 1/88). Die Entscheidung erlangt an dieser Stelle wieder neue Aktualität. Die Prüfungsfrage mag nämlich gerade lauten: Was geschieht mit Abgeordneten, die in keiner Fraktion vertreten sind? Können diese in Ausschüssen mitwirken?
Hierzu hat das BVerfG festgehalten, dass jedes Mitglied des deutschen Bundestages einen Anspruch darauf habe, in einem Ausschuss mitzuwirken. Nur wichtige, die Funktionstüchtigkeit des Parlaments gefährdende Gründe können zu einem Ausschluss aus einem Ausschuss führen. Dass dies nur in Extremfällen der Fall sein kann, versteht sich dabei von selbst. Das BVerfG hielt im Fall des Bundestagsabgeordneten Wüppelsahl fest, dass er die Möglichkeit haben müsse, sich bestimmten Sachgebieten, denen sein Interesse gilt und für die er besonderen Sachverstand besitzt, eingehend zu widmen.
Ansonsten wären die Einflussmöglichkeiten des einzelnen Abgeordneten zu sehr eingeschränkt. Gerade in den Ausschüssen kann sich ja, wie oben geschildert, besonders in die Sacharbeit eingebracht werden. Aber ACHTUNG: Die Ausschüsse sind, wie oben geschildert, grundsätzlich. den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag nachgeformt. Auch im Fall Wüppelsahl, sah das BVerfG, dass er als nunmehr fraktionsloser Abgeordneter, im Ausschuss selbst proportional zu den Fraktionen gesehen ein viel stärkeres Stimmrecht gehabt hätte. Daher durfte dem fraktionslosen Abgeordneten Wüppelsahl das Stimmrecht im Ausschuss, aber natürlich nicht im Bundestagsplenum, entzogen werden.
Legal Tech
Themenschwerpunkt
Legal Tech
Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Themen rund um Legal Tech und Informationstechnologie im Arbeitsalltag von Juristinnen und Juristen.
Finanzierung der Fraktion
Entscheidend ist der Fraktionsstatus aber auch für die Finanzierung. Der Fraktionsstatus bedeutet erhebliche finanzielle Vorteile, da die Finanzierung sich nach der Größe der einzelnen Fraktionen errechnet und eine Fraktion besondere Zuschüsse erhält. Dieser Finanzierungsunterschied zwischen einzelnen Abgeordneten und Fraktionen wurde vom BVerfG auch abgesegnet ((BVerfG v. 13. Juni 1989 – 2 BvE 1/88):
Fraktionen dürfen mit staatlichen Zuschüssen finanziert werden, weil sie als ständige Gliederungen des Bundestages der „organisierten Staatlichkeit“ eingefügt sind (BVerfGE 20, 56 [104]; 62, 194 [202]). … Die Fraktionszuschüsse sind für die Finanzierung dieser der Koordination dienenden Parlamentsarbeit bestimmt und insoweit zweckgebunden. Im Falle des fraktionslosen Abgeordneten fehlt es an einem solchen Koordinationsbedarf und dementsprechend auch an einem Anspruch auf finanzielle Gleichstellung.
Das Ausbleiben der Zuschüsse, die selbst, wenn die Gruppe der Linken weiter Gelder erhält, nunmehr deutlicher geringer sein werden, ist ebenso eine Folge der Auflösung als Fraktion.
Künstliche Intelligenz
Themenschwerpunkt KI
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat erhebliche Auswirkungen auf unser berufliches Leben. Wir schauen uns die Vor- und Nachteile genauer an.
Fazit
Für eine juristische Prüfung mögen die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Auflösung der Fraktion der Linken auf den ersten Blick nicht viel hergeben. Auf den zweiten Blick zeigen sich aber eine Vielzahl von möglichen Prüfungsfragen hinsichtlich der Fraktionen bzw. dem Status von fraktionslosen Abgeordneten.
Diese Fragen sind keine spektakulären Neuigkeiten, aber sie tauchen nunmehr in einem neuen Kontext auf und müssen in der Prüfung als Wissen abgerufen werden können. Gerade diese Transferleistung und das Verstehen von Zusammenhängen ist im Examen wichtig. Die aktuellen Ereignisse sind hierbei die perfekte Gelegenheit, sich diese Grundsätze wieder ins Gedächtnis zu rufen und für die Prüfung vorbereitet zu sein.
Dr. Michael Hördt, M.C.L. (Mannheim/ Adelaide) studierte Jura an der Universität Heidelberg mit Praktika in Zürich und Dublin. Danach erwarb er den Master of Comparative Law der Universität Mannheim und der University of Adelaide und promovierte zum Thema „Pflichtteilsrecht und EuErbVO“ an der Universität Potsdam. Sein Referendariat absolvierte er am LG Darmstadt mit Stationen in Dublin und Washington, D.C. Nach Stationen als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei in Frankfurt a.M. für Arbeitsrecht und das Irlandgeschäft der Kanzlei und anschließend als Syndikusrechtsanwalt bei einem indischen IT-Konzern ist er aktuell als Assistant General Counsel EMEA Legal HR bei Elanco tätig.
Die Ansichten in seinen Beiträgen sind seine eigenen und spiegeln nicht notwendigerweise die des Unternehmens wider.
Mehr Prüfungsthemen & Jura Examen
Juraportal
Spannende Jobs und Praktika findest du im Juraportal, dem Stellenmarkt für Juristinnen und Juristen
Stellenmarkt JuraKommende Jura Events
Juracon Frankfurt – Karrieremesse für Juristen
F.A.Z. Einspruch – Podcast mit Publikum
Fakultätskarrieretag Osnabrück – Jura & Wiwi
Fakultätskarrieretag Tübingen Jura
Fakultätskarrieretag Hamburg Jura
Alle Events anzeigen
Juracon Frankfurt 2025
Karriereziel Jura – Follow us on Instagram
Karrieremesse Jura Hamburg 7.+8. Mai 2025
Karrieremessen Jura
Unsere Jobmessen für Juristinnen und Juristen finden als Präsenzveranstaltung oder online statt.
Jobmessen für Juristen