Der Zedent flennt, der Zessionar schreit „Hurra“ – Merksatz für die Abtretung von Forderungen nach §§ 398 ff. BGB

Jura Merksätze: Der Zedent flennt, der Zessionar schreit „Hurra“ – Eine Eselsbrücke für die Abtretung von Forderungen nach §§ 398 ff. BGB

Einfache Erklärung der Abtretung von Forderungen im BGB

Die Abtretung von Forderungen gemäß §§ 398 ff. BGB ist ein zentrales Thema im Zivilrecht, das regelmäßig in juristischen Prüfungen auftaucht. Um sich die beteiligten Parteien und deren Rollen besser merken zu können, hilft die Eselsbrücke „Der Zedent flennt, der Zessionar schreit ‚Hurra‘“. Aber was steckt hinter dieser Eselsbrücke, was sind Abtretungen und wer sind die Parteien bei einer Abtretung?

Was ist eine Abtretung nach §§ 398 ff. BGB?

Kurz gesagt: Bei der Abtretung einer Forderung wird eine bestehende Forderung an eine andere Person übertragen. Dabei sind zwei Parteien beteiligt:

  • Zedent – Der Altgläubiger, also derjenige, der die Forderung abtritt.
  • Zessionar – Der Neugläubiger, der die Forderung erhält.

Durch die Abtretung verliert der Zedent seine Rechte an der Forderung, während der Zessionar diese übernimmt.

Die Eselsbrücke: Warum „Der Zedent flennt“ und „Der Zessionar schreit Hurra“?

Die Eselsbrücke „Der Zedent flennt, der Zessionar schreit ‚Hurra‘“ verdeutlicht die unterschiedlichen Positionen der Beteiligten:

  • Der Zedent flennt – Der Altgläubiger verliert seine Rechte an der Forderung und könnte daher als „flennend“ oder traurig angesehen werden.
  • Der Zessionar schreit Hurra – Der Neugläubiger freut sich, weil er nun die Forderung besitzt und Ansprüche geltend machen kann.

Diese Eselsbrücke ist besonders hilfreich, um sich schnell und einfach an die Rollen und Emotionen der beteiligten Parteien bei einer Abtretung zu erinnern.

Wer ist der Zedent?

Der Zedent ist derjenige, der die Forderung abtritt – also der Altgläubiger. Da er seine Rechte an der Forderung verliert, „flennt“ er symbolisch.

Wer ist der Zessionar?

Der Zessionar ist derjenige, der die Forderung erhält – der Neugläubiger. Dieser freut sich und „schreit Hurra“, da er eine neue Forderung übernehmen kann und damit Rechte erlangt.

Beispiel: Die Abtretung in der Praxis

Stellen wir uns ein Beispiel vor: Ein Zedent (Altgläubiger) hat eine Forderung gegenüber einem Schuldner, da er ihm Geld geliehen hat. Nun möchte der Zedent diese Forderung an eine dritte Person – den Zessionar – übertragen, zum Beispiel im Rahmen eines Kaufvertrags (§ 433 BGB).

Nach der Abtretung ist der Zessionar der neue Gläubiger und kann die Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen, während der Zedent keine Ansprüche mehr hat.

Juristische Details zur Forderungsabtretung nach §§ 398 ff. BGB

Die Abtretung wird durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar vereinbart. Ein wichtiger Punkt: Der Schuldner muss dem Vertrag nicht zustimmen, wird jedoch über die Abtretung informiert. Ab diesem Moment hat der Zessionar alle Rechte an der Forderung, die ursprünglich dem Zedenten zustanden.

Fazit: Die Eselsbrücke als Gedächtnisstütze für Studierende

Die Eselsbrücke „Der Zedent flennt, der Zessionar schreit ‚Hurra‘“ ist eine einfache, aber effektive Hilfe, um sich die Rollen bei der Abtretung im BGB zu merken. Sie veranschaulicht die Perspektiven der beiden Parteien und hilft dabei, die Abtretung nach §§ 398 ff. BGB schneller zu verstehen und langfristig im Gedächtnis zu behalten.

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