Erfolgreich anwaltlich arbeiten – auch mit körperlichen Handicaps

Zwei Berufsgruppen, zitierte in einer aHa-Kanzleireihe unlängst die Referentin eine befreundete Psychotherapeutin, müssten auch heute noch unverwundbar daherkommen: Ärzte und Juristen. Was aber ist, wenn man einem Protagonisten die Einschränkung auf den ersten Blick ansieht? Dass das kein weiterführendes Handicap sein muss, zeigt der nachfolgende Best-Practice-Beitrag.

Als Dr. Schunder-Hartung mit Ihrer Anfrage an uns herangetreten ist, haben wir uns zunächst viele Gedanken gemacht. Erfolgreich anwaltlich arbeiten trotz körperlichen Handicaps: Wollen wir das wirklich thematisieren? Und ist es eigentlich wichtig? Sollte nicht der Beruf des Anwaltes im Vordergrund stehen und nicht etwa die körperliche Einschränkung? Das Schreiben über einen Kollegen mit einer körperlichen Beeinträchtigung gleicht irgendwie der heißen Kartoffel, die keiner anfassen will.

Theorie und Praxis 

Wir alle sind divers und haben theoretische Konzepte zu Offenheit und Vielfalt schnell zur Hand. Und dann kommt die Praxis und wir stellen fest, dass es bisweilen gar nicht so einfach ist, die passenden Worte für und über einen Anwalt zu finden, der im Rollstuhl sitzt.

Und dieser ist nun mal das erste, was man sieht. Das geht jedem so. Zugleich ist auch jedem klar, dass der Rollstuhl keinerlei Aussagekraft über die anwaltliche Kompetenz hat und man meinen sollte, dass das keine Rolle spielt und somit auch keiner gesonderten Erwähnung bedarf. Ich möchte über meinen Kollegen schreiben, der ein exzellenter Anwalt ist und dem es zugleich gelingt, in jedem zwischenmenschlichen Kontakt mit seinem Credo „Verhalte Dich normal, dann wirst du auch normal behandelt“ dafür zu sorgen, dass man seine physische Besonderheit nicht mehr wahrnimmt.

Der auf eine ausgesprochen feine und charmante Art sein Rechtsanwaltsdasein in den Vordergrund stellt, wodurch die Tatsache, dass er in einem Rollstuhl sitzt, uninteressant wird. Aus der Personalperspektive gehört das beständige Feilen an der Arbeitgebermarke zum Arbeitsalltag. Dabei gilt es, die Werte, für die wir stehen, immer wieder zur Diskussion zu stellen und uns selbst regelmäßig auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Mit diesem Beitrag soll der Versuch gewagt werden, theoretische Überlegungen mit Beispielen aus der gelebten Winheller´schen Praxis zu füllen.

Gelebte Vielfalt 

Unser Kollege Dr. Eric Uftring ist Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht und sitzt seit einem unverschuldeten Unfall im Rollstuhl. Bedeutet das eine Einschränkung in der Ausübung der Anwaltschaft? Dr. Uftring beantwortet das mit einem klaren „Nein“.

Der Arbeitsplatz ist modern, die Kanzleiräume sind ohnehin barrierefrei eingerichtet, es gibt eine Anbindung zur Tiefgarage mit einem eigenen Stellplatz. „Die Arbeitsanforderungen“, so Uftring auch schon 07/2015 in der LTO, „dürften für einen Rollstuhlfahrer keine andere Herausforderung sein als für ‚Fußgänger‘. Und ob jemand das Arbeitspensum bewältigt hängt nicht davon ab, ob er einen Behindertenausweis in der Tasche trägt.

Denn auch Menschen ohne eingetragene Behinderung können da zuweilen nicht mithalten. Grundsätzlich hält er den Aufbau eines Spezialistenwissens für relevant, um so zu einem gefragten Experten zu werden in dem Bereich, in dem man tätig ist. Ein technisch einwandfrei eingerichteter Arbeitspatz, der alle Funktionen anbietet, um möglichst effizient arbeiten zu können und Arbeitsvorgänge erleichtert, ist dafür hilfreich – das gilt allerdings für alle anderen Anwälte und Mitarbeiter genauso.

Dr. Uftring ist übrigens in allen Lebenslagen technisch optimiert unterwegs – sei es beim Bezahlen des Mittagessens über die Smart Watch bis hin zur Latein-Hausaufgabenunter­stützung des Sohnes via Facetime.

Make a Difference 

Als Anwalt, gerade im Arbeitsrecht, kann Dr. Uftring, wenn es bei Mandanten zu Fragen mit Bezug zum Behindertenrecht kommt, seine ganz eigenen Erfahrungswerte und Perspektiven zur Verfügung stellen. Er betont, dass am Ende des Tages jedoch immer die objektive Leistung im Vordergrund steht und für seine fachliche Kompetenz wird er geschätzt.

Als Experte für Arbeitnehmerüberlassungen begleitet Dr. Uftring Prüfverfahren nach § 7 AÜG und vertritt bei sämtlichen Belangen gegenüber der Agentur für Arbeit, insbesondere bei der Antragstellung und der laufenden Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung sowie zur Verlängerung der Erlaubnis. Ferner begleitet er Umstrukturierungsvorhaben und M&A-Transaktionen (Betriebsübergänge), berät im (internationalen) Sozialversicherungsrecht und führt arbeitsgerichtliche Prozesse.

Verhalte Dich normal, dann wirst du auch normal behandelt.

Diversität in jeder Beziehung 

Diversität bei Winheller bedeutet: Offenheit im Umgang, Grenzen abbauen, Stärkung des Wir-Gefühls, aufeinander Acht geben, die Bedürfnisse des Gegenübers wahrnehmen. Dazu sind wir untereinander angehalten und leben es als Selbstverständlichkeit. Als Arbeitgeber divers zu sein setzt voraus, dass sich alle Mitarbeiter über ihre eigene Haltung und ihr Menschenbild im Klaren sind.

Dafür haben wir (und das ist ein fortlaufender Prozess) sehr viel getan, nicht zuletzt durch Teamentwicklungsmaßnahmen und regelmäßige Coachingeinheiten. Es gilt, das eigene Bewusstsein darüber zu stärken, wer ich bin, wie ich wahrgenommen werden möchte, und die Möglichkeit zu schaffen, die eigenen Arbeitspräferenzen auszuleben. Denn damit Mitarbeiter*innen sich an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen und ihre Talente und Potenziale voll ausschöpfen können, braucht es nicht zuletzt auch ein Arbeitsklima, in dem Vorurteile und Ausgrenzungen keinen Nährboden finden.

Teilidentitäten wertschätzen 

Judith Butler formulierte in „Das Unbehagen der Geschlechter“ (1992): Diversity beinhaltet den Blick auf die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Menschen mit verschiedenen Teilidentitäten, die jeweils situations- und kontextabhängig Bedeutung haben“. Wir möchten mit Diversity Management insbesondere Wertschätzung und die gezielte Förderung von Vielfalt auf Organisations- und Unternehmens­ebene hervorheben und den Blick auf die uns verbindenden Elemente, die Gemeinsamkeiten, lenken.

Dabei ist die Auseinandersetzung mit Diversity für uns als Kanzlei auf unterschiedlichen Ebenen sehr spannend: Zum einen ermöglicht uns dies eine ganz individuelle Marktpositionierung, zum anderen erschließen sich dadurch nicht zuletzt auch (neue) Rechtsgebiete und damit eine vielfältige Mandantenstruktur.

Flexibilität am Arbeitsplatz 

…  „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“ – dem­entsprechend wichtig ist Flexibilität am Arbeitsplatz insgesamt. Es schließt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit ein. Dem zugrunde liegt nicht zuletzt die Erkenntnis des Ehepaars Winheller, selbst Eltern von drei Kindern, aus ihren Anfängen im „Wohnzimmer-Büro“, das in den letzten Jahren in den Frankfurter Tower 185 mit knapp 85 Mitarbeiter*innen umgezogen ist.

Es ist notwendig und zeitgemäß, organisatorische Veränderungen in Angriff zu nehmen und umzusetzen. Das fängt an mit Teilzeitmodellen und individuell vereinbarten Arbeitszeiten und reicht bis hin zu Homeoffice-Optionen für alle Mitarbeiter*innen inkl. voll eingerichteter Arbeitsplätze. Wir sind bestrebt und interessiert daran, uns mit Trends und Entwicklungen, wie z.B. der Arbeit in virtuellen Teams, zu beschäftigen. Immer wieder Neues auszuprobieren hält uns am Laufen, lässt und am Puls der Zeit sein.

Am Ende des Tages stehen jedoch immer die objektive Leistung und die fachliche Kompetenz im Vordergrund.

Das Ziel: Selbstverständlichkeit 

Was wäre wenn …  Die Auseinandersetzung mit dem vielbeschworenen Wort „Diversität“ ist wichtig – in jeglicher Hinsicht. Jedoch: Was wäre, wenn wir über all diese Dinge nicht mehr reden müssten, einfach weil sie selbstverständlich sind, als „normal“ betrachtet werden und einfach dazugehören? Ob Mann, Frau, welche Hautfarbe, sexuelle Orientierung – sollte es nicht unser Ziel sein, die Talente und Fähigkeiten unserer Mitarbeiter*innen zu erkennen, zu fördern und entsprechende Einsatzmöglichkeiten zu entwickeln?

Das ist unser Ziel. Und bis zu dem Tag, an dem wir nicht mehr über Quoten, Bewerber*innen mit Behinderungen oder sonstiges reden müssen, schaffen wir Aufmerksamkeit. Bis das Thema auch bei dem Letzten angekommen ist. „Make a difference“ lautet unser Slogan und bedeutet für uns, dass wir etwas anders sein wollen als der Mainstream und jeden Tag etwas Bedeutsames tun möchten und v. a. immer das Beste für unsere Mitarbeiter*innen, unsere Kunden*innen und die Gesellschaft.

Feiern mit Familie 

Unser Bestreben ist es, eine Kultur zu leben, in der sich alle Mitarbeiter*innen, unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, körperlicher Einschränkung oder sexueller Orientierung eingebunden, angenommen und motiviert fühlen, ihr Bestes zu leisten.

Das uns das schon gut gelingt, zeigt sich nicht zuletzt auch in unseren mehrfach unterjährig stattfindenden Festivitäten in der Kanzlei – angefangen von einer gemeinsamen Kanzleireise, über ein Oster- und Sommerfest sowie der Weihnachtsfeier. Wir feiern mit unseren Mitarbeiter*innen die Feste regelmäßig so, wie sie fallen und dabei springt auch mal der eine oder andere Korken. Familien aller Kolleg*innen werden in die Kanzleifestivitäten mit einbezogen, Kinder und Partner*innen erleben einen Einblick in den Arbeitsplatz.

„Diversity beinhaltet den Blick auf die Unterschiede und Gemeinsam­keiten von Menschen mit verschiedenen Teilidentitäten, die jeweils situations- und kontextabhängig Bedeutung haben.“

Judith Butler

Zu guter Letzt

Es ist uns wichtig, in unserem Handeln mutig und Neuem gegenüber offen zu sein. Im täglichen Miteinander, aber auch für unsere Mandant*innen ist es unser Bestreben, Lösungen zu finden und nicht nur die Projekte, sondern auch die Menschen zum Erfolg zu führen. Ein Kollege, der das auf besondere Art lebt, ist Dr. Eric Uftring. Unsere Anfangsbedenken haben sich mit der bewussten Auseinandersetzung in Luft aufgelöst und es ist schön und zugleich besonders in der Kanzlei zu erleben, mit welcher Selbstverständlichkeit Diversität auf verschiedensten Ebenen gelebt wird.

Dieser Beitrag erschien zuerst im JURAcon Jahrbuch 2020

Hanna Happel, M.A., Autorin bei IQB & myjobfair
Autorin
Hanna Happel

Hanna Happel, M.A., ist Head Of Human Resources bei WINHELLER Attorneys at Law & Tax Advisors