Projekt- und Prozessmanagement – Essentiell für die Rechtsdienstleistung der Zukunft

Das JURAcon-Interview mit Prof. Dr. Martin Schulz, German Graduate School (GGS), über den zunehmenden juristischen Koordinationsbedarf in Zeiten des digitalen Wandels.

Im Zuge der Digitalen Transformation werden die Anforderungen an juristische Dienstleistungen zunehmend komplexer. Der Koordinationsbedarf für Rechtsdienstleistungen steigt weiter. Die Heilbronner German Graduate School hat auf diesen Bedarf mit einer Fortentwicklung ihres Projektentwicklungs-Lehrgangs reagiert. Wir haben den Initiator Prof. Dr. Martin Schulz dazu befragt, worauf die Veränderungen abzielen und was sich die Hochschule im Einzelnen davon verspricht. 

Herr Professor Schulz, vor zwei Jahren haben Sie an dieser Stelle berichtet, dass an Ihrer Hochschule ein Zertifikatslehrgang für „Rechtliches Projekt- und Prozessmanagement“ eingerichtet worden ist. Gegenstand war eine Optimierung juristischer Dienstleistungen. Im Rahmen der zweiten Durchführung lautete der Titel dann „Projektmanagement für Rechtsdienstleister in der Digitalen Transformation“. Haben sich denn die Rahmenbedingungen durch die Digitalisierung noch einmal so stark gewandelt?

Martin Schulz: Die Verhältnisse ändern sich – insbesondere durch die Digitale Transformation – rapide und dementsprechend ändern sich auch die Anforderungen an juristische Dienstleistungen. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Das bedeutet für alle Juristen, dass sie sich mehr denn je um eine koordinierte Abwicklung ihrer Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Bereiche kümmern müssen.

In der Digitalen Transformation genügt es nicht mehr, einfach nur einige geschäftsoptimierende Effizienzsteigerungen vorzunehmen. Stattdessen ist die strategische und systematische Zuordnung und Kontrolle von Aufgaben und Abläufen gefragt. Dafür möchten wir an der Hochschule die Betroffenen sensibilisieren und fit machen.

Rechtsdienstleister müssen Kompetenz zu professionellem Projekt- und Prozessmanagement sichtbar machen.

Das heißt, Sie schulen die Praktiker von morgen für eine bessere Zukunft?

Martin Schulz: Nein, das wäre in dieser Form wohl ein doppeltes Missverständnis. Zwar ist ein Kennzeichen unserer Fortbildungsformate mit erfahrenen Dozenten ein hoher Praxistransfer. Aber das darf man Sie sich nicht als „verschulte Veranstaltung“ im Frontalformat vorstellen. Wir unterrichten vielmehr in Kleingruppen in enger Abstimmung mit den Lehrgangsteilnehmern.

Zudem waren in unserem Projektmanagement-Lehrgang eher die Praktiker von heute. Das heißt, unser Angebot ist von Rechts- und Syndikus-Anwälten, Unternehmensjuristen oder auch anderen Wirtschaftsjuristen wahrgenommen worden, die beispielsweise an großen Transaktionen mitarbeiten. Die Module, in die der Lehrgang aufgebaut ist, finden auch nicht unter der Woche statt, sondern am Wochenende.

Welche Teilbereiche sind das?

Martin Schulz: In Weiterentwicklung zum ersten Angebot haben wir bei der zweiten Durchführung den Zertifikatslehrgang in vier stringent gegliederten Modulen durchgeführt, einem Teil mit Projektmanagement-Grundlagen für die Digitale Transformation und „Legal Tech“ und drei Aufbaueinheiten mit Fällen aus der Unternehmenspraxis.

Projekt- und Prozessmanagement – Themen für Praktiker von heute.

Dabei betreffen die Module zwei und drei Transaktionen und Compliance sowie interne Untersuchungen. Im Transaktionsteil geht es um Ablauf und Anwendungsfälle, im Rahmen des Compliance-Blocks kommen auch die praktisch so wichtigen internen Untersuchungen zur Sprache. Das vierte Modul befasst sich integrativ mit Projektmanagement in der juristischen Wertschöpfungskette.

Und warum ist das lohnender, als sich nicht einfach etwas anzulesen? 

Martin Schulz: Das Thema ist sehr komplex, der Markt der juristischen Dienstleistungen wird zunehmend unübersichtlich. Da besteht die zentrale Herausforderung schon lange nicht mehr nur darin, überhaupt an Informationen zu gelangen. Vielmehr geht es darum, die neuen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf Rechtsdienstleistungen an Fragestellungen der Praxis interaktiv zu vermitteln.

Das heißt, bei uns haben die Teilnehmer in einem juristisch-betriebswirtschaftlichen Zusammenhang diskutiert, wie man mit den neuen Anforderungen umgeht und wie man das neue Berufsbild des „Legal Projekt Managers“ optimal erfüllen kann. Für alle Fragen und Ideen gibt es in diesem Format sachkundige Rückmeldungen und Sparringspartner. Gemeinsam mit den Teilnehmern kann dadurch der notwendige „Blick über den Zaun“ gelingen.

Wäre es da nicht trotzdem effizienter, sich einstweilen der Alltagsarbeit zu widmen und sich, solange es auch anders geht, mit „Bordmitteln“ zu behelfen? 

Martin Schulz: Vor der Idee abzuwarten, bis es nicht mehr anders geht, und dann irgendwie zu improvisieren, können wir nach aller Erfahrung nur warnen. Zum einen ist dieses Vorgehen sehr fehlerträchtig.

Zum anderen zeigen uns auch diverse Feedbacks juristischer Auftraggeber, dass sie von ihren – externen wie internen – Dienstleistern zunehmend Projekt- und Prozessmanagementkompetenz erwarten. Auftraggeber schätzen bei Rechtsdienstleistern (zusätzlich zur fachlichen Expertise) eine hohe Professionalität bei der Steuerung und Kontrolle komplexer juristischer Prozesse und Transaktionen. Rechtsdienstleister, welche diese Kompetenzen sichtbar machen, können sich dadurch besonders gut positionieren.

Zum Abschluss: Wie wird sich die Digitale Transformation auf Rechtsdienstleister auswirken? 

Martin Schulz: Für die Rechtsberufe entstehen durch die Digitale Transformation zahlreiche neue Aufgaben und Tätigkeitsfelder. Angesichts wachsender Angebote und Möglichkeiten durch Legal Tech für die Standardisierung und Optimierung von Prozessabläufen werden Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf ein professionelles Projekt- und Prozessmanagement immer wichtiger werden.


Dieser Beitrag erschien zuerst im Juracon Jahrbuch 2019

Prof. Dr. Martin Schulz
Autor
Prof. Dr. Martin Schulz

Pr. Dr. Martin Schulz ist Professor für Wirtschaftsrecht an der IU Internationale Hochschule, Rechtsanwalt und Counsel bei CMS Deutschland und war bis 2021 Professor für Unternehmensrecht sowie Leiter des Instituts für Compliance und Unternehmensrecht an der German Graduate School of Management and Law (GGS)

Dr. Anette Schunder-Hartung
Autorin
Dr. Anette Schunder-Hartung

Das Interview führte Dr. Anette Schunder-Hartung, Rechtsanwältin, aHa Strategische Kanzleientwicklung, Frankfurt am Main