Befristete Arbeitsverträge in Deutschland – Sachgrund, Verlängerungen & Fristen

Arbeitsverhältnisse zu befristen, ist beliebt bei Unternehmen. Welche Fristen gibt es? Wie oft darf verlängert werden? Was bedeutet Sachgrund?

Chancen und Herausforderungen von befristeten Arbeitsverträgen: Was Berufsanfänger:innen wissen sollten

Viele Jobs werden heutzutage mit einer Befristung vergeben. Üblich sind zum Beispiel befristete Arbeitsverträge mit ein- oder zweijähriger Laufzeit. Für Berufsanfänger muss das aber noch lange kein Hindernis sein. 

Der Arbeitsvertrag für den ersten oder einen neuen Job ist endlich da. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist er erstmal befristet auf ein oder zwei Jahre. Das muss der Vorfreude auf das neue Arbeitsverhältnis aber keinen Dämpfer verpassen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Verträge befristet ausgestellt werden. Hier erfahrt ihr, was es mit der Befristung auf sich hat und was es bei befristeten Arbeitsverhältnissen zu beachten gibt. 

Warum gibt es befristete Arbeitsverträge? 

Arbeitsverhältnisse zu befristen, ist beliebt bei Unternehmer:innen. Die Arbeitnehmer:innenrechte sind stark in Deutschland. Einfach so einem/einer Arbeitnehmer:in zu kündigen, ist schwer. Wenn nicht alle Voraussetzungen gegeben sind, haben Arbeitnerhmer:innen das Recht zu klagen. Das möchten Unternehmer:innen natürlich vermeiden. 

Arbeitsverhältnisse zu befristen, ist beliebt bei Unternehmen. Im Frühjahr 2020 waren vier von zehn Neueinstellungen in Deutschland befristet.

Die Befristung erleichtert es Unternehmen, Mitarbeitende erstmal zu testen. So können sie über einen gewissen Zeitraum herausfinden, ob die Angestellten zu ihnen passen. Ist das nicht der Fall, lässt man den befristeten Arbeitsvertrag einfach auslaufen und verlängert oder entfristet das Arbeitsverhältnis nicht. Auch als Vertretung bei Elternzeit oder bei Krankheiten ist die Befristung für Unternehmer:innen eine gute Lösung. So bleiben Stellen nicht über einen längeren Zeitraum unbesetzt. 

Wie viele Arbeitnehmer arbeiten in befristeten Arbeitsverhältnissen? 

Laut der Hans-Böckler-Stiftung waren im Frühjahr 2020 vier von zehn Neueinstellungen befristet (1). Betrachtet man nicht nur die Neueinstellungen, sondern auch bestehende Arbeitsverträge, arbeitet immerhin rund jede:r 14. Arbeitnehmer:in in einem befristeten Arbeitsverhältnis (2). 

Deutschland: jeder 14. Arbeitsvertrag ist befristet | Grafik Vergleich Europa (Spanien höchste Quote von befristeten Arbeitsverträgen mit 23,5% - Deutschland 10,7%)

Infografik: Jeder 14. Arbeitsvertrag in Deutschland ist befristet

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag? 

Eine Befristung im Arbeitskontext meint ein Arbeitsverhältnis, das auf bestimmte Zeit vereinbart wird. Das kann ein Zeitrahmen sein, z. B. ein oder zwei Jahre, dann wäre es eine kalendermäßige Befristung. Im Gegensatz dazu wird ein entfristetes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit vereinbart und bedarf dann einer Kündigung, um die Zusammenarbeit zu beenden. 

Ein Arbeitsverhältnis kann auch einen Zweck gebunden werden, dann nennt man es Zweckbefristung. Die Zweckbefristung tritt zum Beispiel ein, wenn man für ein konkretes Projekt eingestellt wird, das nach einer gewissen, festgelegten Zeit oder Erfüllung des Projekts beendet wird. Die Dauer oder der Zweck werden in einem schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgerber:in und Arbeitnehmer:in festgelegt. 

Zusätzlich zur Zweckbefristung und der kalendermäßigen Befristung gibt es die Sonderregel: auflösende Bedingung

Die auflösende Bedingung unterscheidet sich von der Zweckbefristung dadurch, dass bei der Zweckbefristung feststeht, dass das Ziel (der Zweck) erreicht wird, es aber ungewiss ist, wann. Bei der auflösenden Bedingung ist ungewiss, ob das auflösende Ereignis überhaupt eintreten wird. Die auflösende Bedingung ist im Vergleich zur zeitlichen und zur Zweckbefristung jedoch eher selten.

Beispiel hierfür: Ein:e Arbeitnehmer:in wird vorübergehend eingestellt als Vertretung für eine:n erkrankte:n Mitarbeiter:in, bei dem/der noch nicht feststeht, ob er/sie überhaupt genesen zurückkehren wird.

Was muss ich bei einem befristeten Arbeitsvertrag beachten? 

Das befristete Arbeitsverhältnis wird mit einem befristeten Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart. Es ist ein Irrtum, dass befristete Verträge auch mündlich gelten. Unterlaufen dem Arbeitgeber Fehler in der Befristung, sorgt das für eine Entfristung des Vertrags. 

Wie viele befristete Arbeitsverträge sind möglich? 

Ein Arbeitsvertrag darf für die Dauer von bis zu zwei Jahren befristet werden, solange kein Sachgrund vorliegt. Was ein Sachgrund ist, erläutern wir im Abschnitt „Was bedeutet sachlicher Grund?“ 

Innerhalb dieser Zeit darf ein Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängert werden. Wird er ein viertes Mal verlängert, sorgt auch das für eine Entfristung des Vertrags. 

Wie lange kann man befristet eingestellt werden? 

Befristungen ohne Sachgrund sind, wie bereits erwähnt, mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zulässig und können höchstens dreimal in dieser Zeit verlängert werden. Dies gilt auch für den öffentlichen Dienst.

Ein Beispiel: Ein:e Arbeitnehmer:in wird neu eingestellt und erhält einen Arbeitsvertrag, der auf sechs Monate befristet ist. Kurz vor Ablauf dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer:in einen weiteren Vertrag auf sechs Monate – das wäre die erste Verlängerung. Darauf folgen wieder sechs Monate (zweite Verlängerung) und erneut sechs Monate (dritte Verlängerung). Insgesamt kommt der/die Arbeitnehmer:in auf eine Zeit von 24 Monaten, also zwei Jahren. 

Diese Regelung gilt für Befristungen ohne sachlichen Grund. Liegt für die Befristung ein Sachgrund vor, kann das Beschäftigungsverhältnis theoretisch auf unbestimmte Zeit immer wieder befristet werden. Folgt Befristung auf Befristung, spricht man in diesem Fall von einer Kettenbefristung. 

Wann muss ein befristeter Vertrag verlängert werden? 

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch. So unterscheidet sich ein befristeter Arbeitsvertrag zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag: Er muss nicht aufgelöst oder gekündigt werden. 

Laut Gesetz – TzBfG, § 15:

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung (3).

Theoretisch können Arbeitgeber:innen auch noch am letzten Tag vor Ablauf der Frist einen befristeten Vertrag verlängern oder entfristen. Für Arbeitnehmer:innen gilt aber auch bei befristeten Arbeitsverträgen: Drei Monate vor Ablauf müsst ihr euch bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Versäumt ihr diese Frist, drohen im Zweifelsfall Sanktionen beim Arbeitslosengeld, falls das Arbeitsverhältnis nicht wie erwartet oder erhofft verlängert wird. 

Tipp: Sagt der/die Arbeitgeber:in mündlich zu, den Vertrag zu verlängern, bittet um eine schriftliche Bestätigung. Rechtsgültig ist der verlängerte oder entfristete Arbeitsvertrag jedoch nur in korrekter Form. 

Welches Gesetz regelt die Befristung von Arbeitsverträgen?

Befristungen sind in Deutschland im sogenannten TzBfG – dem Gesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, kurz Teilzeit- und Befristungsgesetz – geregelt (4). 

Befristete Arbeitsverträge können in Deutschland mit oder ohne Sachgrund abgeschlossen werden:

  1. Befristung mit Sachgrund: Hierbei gibt es einen konkreten Grund für die Befristung, wie z.B. Projektarbeit oder Vertretung für einen anderen Mitarbeiter. Ein solcher Vertrag kann prinzipiell beliebig oft verlängert werden, solange der Sachgrund weiterhin besteht.
  2. Befristung ohne Sachgrund: Diese Art der Befristung bedarf keines spezifischen Grundes, ist jedoch gesetzlich stärker eingeschränkt. Nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist sie nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig, wobei innerhalb dieses Zeitraums höchstens dreimalige Verlängerung erlaubt ist. Ohne Sachgrund ist eine Befristung auch nur möglich, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor noch kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Der wesentliche Unterschied liegt also in der Flexibilität und den rechtlichen Rahmenbedingungen: Bei Vorliegen eines Sachgrundes sind Dauer und Anzahl der Verlängerungen flexibler, wohingegen Befristungen ohne Sachgrund strenger reguliert sind.

Befristung mit Sachgrund

Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitsverträge also in vielen Fällen nicht befristet werden. Nur wenn die Voraussetzungen für den sachlichen Grund gegeben sind, ist die Befristung wirksam. Ist sie unwirksam, wandelt sich das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes um. 

Acht Sachgründe TzBfG § 14 

Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn …

  • nur ein vorübergehender Bedarf an der Leistung besteht,
  • die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium folgt, so soll der Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erleichtert werden,
  • die Stelle als Vertretung eines anderen Arbeitnehmers besetzt wird,
  • die Charakteristik der Arbeitsleistung die Befristung begründet,
  • die Befristung als Erprobung gesehen wird,
  • persönliche Gründe des Arbeitnehmers eine Befristung rechtfertigen,
  • Gründe des Haushalts bestehen, also der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung vorgesehen sind, und er so beschäftigt wird oder
  • wenn die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Wie wirkt sich mein Abschluss auf eine Befristung aus?

Bestimmt haben schon viele Studierende gehört: „Mach nach dem Bachelor lieber noch einen Master, das ist besser für Bewerbungen.“ 

Inhaltlich lassen wir das unkommentiert, das ist von Studium zu Studium, von Job zu Job schließlich ganz unterschiedlich. Dennoch stellt sich natürlich die Frage, wie sich welcher Abschluss auf die Jobsuche auswirkt und ob es auch für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielt. 

Grafik: So wirkt sich der Abschluss, bzw. Bildungsgrad auf die Befristung des Arbeitsvertrages aus. (Ohne Berufsabschluss: 56% befristete Verträge - Promotion: 45% befristete Verträge - Meister: 30% befristete Verträge)

Infografik: Wie wirken sich Abschluss von Ausbildung, Schule oder Hochschule auf die Befristung von Arbeitsverträgen aus?

Die Arbeitsagentur hat in ihrem Methodenbericht ausgewertet, wie hoch der Befristungsanteil bei begonnenen Beschäftigungsverhältnissen nach Berufsabschluss ist (5). Mehr als jedes zweite Arbeitsverhältnis ohne Berufsabschluss oder mit Bachelor ist befristet. Knapp darunter liegen die Abschlüsse Promotion sowie Diplom, Master, Magister & Co., die erstmal zu einer Befristung führen.

Am besten stehen diejenigen mit abgeschlossener Ausbildung oder Meister:innen da. Wer über einen Meister:innen-, Techniker:innen- oder gleichwertigen Abschluss verfügt, hat am ehesten die Chance auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Hier ist nur jedes dritte begonnene Arbeitsverhältnis befristet. Das hängt nicht nur mit dem Abschluss, sondern auch mit den Branchen und Tätigkeiten zusammen. 

Welche Vorteile hat ein befristeter Arbeitsvertrag für mich? 

Für Berufsanfänger:innen müssen befristete Arbeitsverträge kein Grund zur Verzweiflung sein. Ein befristeter Vertrag kann auch gut für dich sein. So hast du Gelegenheit, Arbeitserfahrung zu sammeln und genau wie die Arbeitgeber:innen zu prüfen, ob Unternehmen, Branche und Tätigkeit gut zu dir passen. Wenn es dann um die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses geht, hast du die Gelegenheit, bessere Bedingungen auszuhandeln, z. B. eine Gehaltserhöhung. 

Und wer weiß, wenn alles passt und du selbst auch willst, wird aus einem befristeten Vertrag doch schnell ein unbefristeter. Passende Jobs findest du auf unseren Karrieremessen und in unserem Jobportal!