Asylrecht vor Gericht: Prozessführung beim BAMF

„Wie kommt ein asylrechtliches Verfahren vor den EuGH?“ – Charlott zum Bruch und Katharina Peelen sind Referentinnen im Grundsatzreferat für Prozessführung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im Interview erzählen sie, wie sie zum Asylrecht kamen, was ihre Arbeit vor BVerfG und EuGH konkret ausmacht – und was junge Juristinnen und Juristen für diesen Bereich mitbringen sollten.

Einblicke in die Arbeit vor Bundesverwaltungsgericht und EuGH

Charlott zum Bruch und Katharina Peelen sind Referentinnen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Seit rund zwei Jahren beschäftigen sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit im Grundsatzreferat für Prozessführung unter anderem mit asylrechtlichen Verfahren vor den höchsten Gerichten.

Charlott zum Bruch und Katharina Peelen – Zwei Wege ins Grundsatzreferat

Katharina Peelen: Ich habe in Erlangen Jura studiert und dort den fachlichen Schwerpunkt auf Europa- und Völkerrecht gesetzt. Während meines Referendariats in Nürnberg habe ich die Ausbildung zur Wirtschaftsmediatorin absolviert. Beim BAMF bin ich unmittelbar im Anschluss an mein zweites juristisches Staatsexamen eingestiegen.

Charlott zum Bruch: Ich habe in Freiburg und Berlin Jura studiert. Nach dem ersten Examen habe ich ein LL.M.-Studium im Europarecht an der University of Edinburgh absolviert. Im Anschluss an mein Referendariat habe ich zwei Jahre als Rechtsanwältin im Öffentlichen Wirtschaftsrecht gearbeitet, bevor ich beim BAMF eingestiegen bin.

Wie findet man die für sich passende Stelle in der öffentlichen Verwaltung?

Katharina Peelen: Die Berufsfelder im öffentlichen Dienst sind für Juristen extrem vielfältig. Thematisch kann man durch die Wahl der Behörde eine erste Eingrenzung vornehmen, wobei auch innerhalb einer Behörde das Aufgabenspektrum sehr unterschiedlich sein kann.

Charlott zum Bruch: Im Rahmen des Juristenauswahlverfahrens des BAMF wird man einer offenen Stelle zugeteilt. Es ist allerdings in der Regel möglich, Wünsche hinsichtlich der Verwendung zu äußern. Wechsel in andere Referate sind erwünscht, sodass man auch die Möglichkeit hat, sich ganz verschiedene Themenbereiche anzusehen.

Wie seid ihr zum Asylrecht gekommen?

Katharina Peelen: Wir hatten beide im Studium und im Referendariat einen Themenschwerpunkt im Öffentlichen Recht, aber noch keine Berührungspunkte mit dem Asylrecht. Das ist im BAMF allerdings nicht ungewöhnlich! Zum Einstieg haben wir eine mehrwöchige Fortbildung im Asylrecht absolviert. Im Anschluss wurde dann eine mehrmonatige Hospitation in einer Außenstelle organisiert, wo wir uns mit den Arbeitsabläufen im BAMF vertraut machen konnten.

Charlott zum Bruch: Was wir schon früh gemerkt haben: Das Asylrecht ist eine sehr spannende Materie, eng am politischen Geschehen in Deutschland, aber auch mit internationaler Dimension. Auch wenn es ein recht begrenztes Fachgebiet ist, wird es definitiv nie langweilig!

Wie sieht ein typischer Arbeitstag für euch aus?

Charlott zum Bruch: Bei uns im Referat sieht tatsächlich jeder Tag anders aus. Unser Referat ist zuständig für die Grundsätze der Prozessführung. Das beinhaltet unter anderem die Prozessführung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Wir legen Revisionen ein, erstellen Schriftsätze und nehmen an mündlichen Verhandlungen in Leipzig teil. Daneben liefern wir den zuständigen Bundesministerien Stellungnahmen in Verfahren vor dem EuGH und dem BVerfG zu.

Katharina Peelen: Zusätzlich sind wir zuständig für die Steuerung der erstinstanzlichen Prozessführung innerhalb des BAMF. Hierzu erstellen wir die Dienstanweisungen für die Prozessführung und beantworten Grundsatzfragen der Außenstellen. Außerdem arbeiten wir auch mit dem BMI, unserer Fachaufsichtsbehörde, zusammen und kommentieren etwa Gesetzesentwürfe oder beantworten Anfragen aus dem Bundestag. Auch an Fachveranstaltungen und Tagungen nehmen wir regelmäßig teil.

Was zeichnet die Tätigkeit in der Prozessführung für euch aus? Gibt es auch Herausforderndes?

Katharina Peelen: Neben den vielfältigen Aufgaben ist an der Tätigkeit in der Prozessführung besonders bemerkenswert, dass man die Möglichkeit hat, das Asylrecht aktiv mitzugestalten. Schließlich ist man unmittelbar an der höchstrichterlichen Klärung von Fragen des Asylrechts beteiligt! Aufgrund des europarechtlichen Rahmens können das auch Fragen sein, die sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes oder aus dem Sekundärrecht der Europäischen Union ergeben.

Charlott zum Bruch: Darüber hinaus bietet die Prozessführung auf dem Gebiet des Asylrechts aber auch die einzigartige Gelegenheit, sich bei entsprechenden Tatsachenfragen mit den Gegebenheiten in anderen Ländern vertraut zu machen. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen Referaten und Fachbereichen im BAMF gefragt.

Katharina Peelen: Auf der Kehrseite geht die Prozessführung vor dem Bundesverwaltungsgericht natürlich mit einer großen Verantwortung einher. Auch wenn wir sehr eigenständig arbeiten dürfen, haben wir dabei jedoch stets die Möglichkeit, uns mit den Kolleginnen und Kollegen abzustimmen, und müssen nie befürchten, mit einem Problem allein gelassen zu werden.

Was sollten junge Juristinnen und Juristen mitbringen, die sich für eine Tätigkeit in eurem Bereich interessieren?

Charlott zum Bruch: Neugierde auf das Asylrecht sollte man auf jeden Fall im Gepäck haben. Aufgrund der fristgebundenen Tätigkeit in der Prozessführung ist Organisationsgeschick mindestens genauso wichtig wie Zuverlässigkeit.

Katharina Peelen: Nahezu unumgänglich ist auch die Bereitschaft, sich vertieft in rechtliche Probleme einzuarbeiten und dabei ohne Scheu Fragen zu stellen und mit anderen Fachbereichen zusammenzuarbeiten. Nicht zuletzt seid ihr bei uns genau richtig, wenn ihr politisch interessiert seid und Asylrecht nicht nur in den Medien verfolgen, sondern aktiv mitgestalten wollt.

zum Bruch
Autorin
Charlott zum Bruch

Charlott zum Bruch ist Referentin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sie hat Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert. Nach einem LL.M.-Studium an der University of Edinburgh hat sie ihr Referendariat am Kammergericht Berlin absolviert.

Peelen
Autorin
Katharina Peelen

Katharina Peelen ist Referentin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sie hat Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg studiert, war als Rechtsreferendarin im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg tätig und ist ausgebildete Wirtschaftsmediatorin.