Wahlstation in Neuseeland: Kanzlei, Konsulat & Kultur

Ich kann jedem empfehlen, die Wahlstation in Neuseeland zu machen. Es ist ein einzigartiges und wunderschönes Land, mit großartigen Freizeitmöglichkeiten. Gleichzeitig hatte ich in der Kanzlei eine interessante Tätigkeit und konnte darüber hinaus die Konsulatsarbeit kennenlernen.

Wahlstation in Neuseeland: Arbeiten, wo andere Urlaub machen

Ich hatte schon am ersten Tag des Referendariats vor, einen Teil meines Referendariats im Ausland zu verbringen. Nach einer Verwaltungsstation in Malaysia, hatte ich Lust im Rahmen der Wahlstation erneut, eine neue Kultur kennenzulernen. Aufgrund meiner Sprachkenntnisse kamen nur Länder im englischsprachigen Raum in Betracht.

Eine Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist, dass man die Wahlstation in Neuseeland unentgeltlich, d.h. ohne eine zusätzliche Vergütung seitens der Kanzlei absolviert.

Da ich vorhabe, einen LLM in den USA zu machen, habe ich mich bei der Suche nach einer Wahlstation auf Australien und Neuseeland konzentriert. Insbesondere war für mich ausschlaggebend, dass ich meine Wahlstation, die von November bis Januar dauerte, nicht im deutschen Winter absolvieren mochte, sondern mehr Zeit in der Sonne verbringen wollte, so dass ich mich für den neuseeländischen Sommer (vom November/Dezember bis Februar/März) entschieden habe. 

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren war nicht besonders organisiert oder irgendwie geregelt. Nachdem ich mich für mein Zielland entschieden hatte, habe ich gezielt in Google nach Kanzleien aus Neuseeland oder nach Erfahrungsberichten von früheren Referendaren gesucht, die eine Station in Neuseeland absolviert haben.

Ich schrieb die deutsche Auslandshandelskammer in Neuseeland an und diese hat mir die Kontaktdaten meines künftigen Chefs vermittelt. Mein Chef, Erich Bachmann, ist Managing Partner der Kanzlei Hesketh Henry LLP in Auckland.

Die Kanzlei ist eine der ältesten und renomiertesten in Neueeland und beschäftigt sich überwiegend mit Wirtschaftsrecht. Herr Bachmann ist der Leiter des Corporate and Commercial-Teams. Zugleich ist er auch Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland und führt das Honorarkonsulat in Auckland.

Um die Stelle zu bekommen, habe ich mich ca. 1 bis 1.5 Jahre im Voraus beworben, denn die Kanzlei ist für die Wahlstation (insbesondere im neuseeländischen Sommer) sehr beliebt und viele Kollegen bewerben sich sehr früh. [1]

Vorbereitung, Visum und Finanzierung

Meine Vorbereitung war relativ hektisch und nicht so gut organisiert, da ich bei einer Großkanzlei meine Anwaltsstation verbrachte und neben dem Lernen wenig Zeit für die Vorbereitung hatte. Man sollte auf jeden Fall einen Flug früh genug buchen, damit man etwas günstiger fliegen kann. Die regulären Flugpreise liegen bei ca. 1.200 EUR im (neuseeländischen) Sommer und ca. 1.000 EUR im Winter. Wer günstiger fliegen möchte, muss die Preise insbesondere bei Google flights ständig beobachten, um ggf. ein Schnäppchen zu machen.

– Visum für die Wahlstation in Neuseeland

Darüber hinaus braucht man ein Visum für die Wahlstation. Es heißt „German Law Students Visitor Visa“. Dieses Visum ist eine speziele Art für deutsche Rechtsreferendare und man kann es online gegen Entgelt von ca. 60-70 EUR beantragen. Es wird auch innerhalb von einer Woche bearbeitet und man darf im Land als Rechtsrefenredar tätig werden. Nähere Informationen gibt es auf der Webseite von Immigration New Zealand. [2]

Eine Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist allerdings, dass man die Wahlstation in Neuseeland unentgeltlich (d.h. ohne eine zusätzliche Vergütung seitens der Kanzlei) absolviert.

– Finanzierung der Wahlstation in Neuseeland

Und so komme ich zum nächsten Punkt – Finanzierung. Denn der ganze Spaß kostet ja einiges, aber es ist auch nicht so teuer wie man vielleicht vermutet. Je nachdem welche Aktivitäten man plant und wohin man in der Freizeit reisen möchte, ist es schwer eine Kostenvorhersage zu machen.

Jedenfalls kann ich sagen, dass man ein WG-Zimmer für ca. 600 EUR/m in Auckland mieten kann. Die sonstigen Lebenshaltungskosten (mit Ausnahme der Lebensmitteleinkäufe und des Alkohols, die ca. 20-30% teurer sind) sind ähnlich wie in Deutschland. Manche Dienstleistungen (z.B. Friseur, Autovermietung, Restaurants) können auch sogar (deutlich) billiger sein. Insgesamt kann man mit dem Referendargehalt gut leben. Wenn man darüber hinaus einen lifestyle hat, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, sollte man entsprechend planen.

Anreise und erste Tage in Auckland

Die Anreise nach Neuseeland ist lang, aber es lohnt sich! Ich bin ca. 32 Stunden geflogen, wobei man es auch schneller schaffen kann, wenn man bereit ist, mehr für ein Flugticket auszugeben.

Aber schon am Flughafen in Auckland merkt man, dass die Kiwis (so werden die Neuseeländer nach dem Vogel Kiwi genannt) etwas anders sind. So muss man am Flughafen eine Bio-Security-Kontrolle passieren, da das Land die eigene Natur und Umwelt vor fremden Bakterien und Krankheiten schützen möchte. Die Kiwis nehmen den Naturschutz sehr ernst und man sollte sich vorab erkundigen, welche Einfuhrbestimmungen für gewisse Waren (insb. Lebensmittel) gelten.

Auch das Wetter ist – selbst im Sommer – äußerst unvorhersehbar. Denn Neuseeland ist ja schließlich ein Inselstaat in der Mitte des Pazifiks und hat relativ wenige Berge, die den See-Wind abhalten könnten, so dass sich – durch den Wind – das Wetter sehr schnell ändern kann – manchmal sogar im Minutentakt. Man kann innerhalb eines Tages alle vier Jahreszeiten erleben. Im Sommer ist das Wetter aber überwiegend warm und man kann in der Regel in Auckland einen Strandbesuch am Wochenende planen.

Aufgrund der langen Flugzeit ist es ratsam, mindestens fühf Tage vor Stationsbeginn anzureisen, damit man sich an die Zeitverschiebung von zwölf Stunden anpassen kann.

Eine Kiwi-Style-Kanzlei

Am ersten Tag habe ich eine Einführung bekommen, wie ich mit dem IT-System der Kanzlei umgehen soll. Da ich bereits Erfahrung aus anderen Kanzleien hatte, war es für mich nicht so viel anders als in Deutschland. Ich musste Verträge und sonstige Geschäftsunterlagen (auf Englisch oder Deutsch) lesen, bearbeiten, übersetzen etc. Die Tätigkeit des Anwalts unterscheidet sich kaum von der Tätigkeit in einer Kanzlei in Deutschland. Nur die Sprache ist anders.

– Beratung deutschsprachiger Unternehmen in Auckland

Herr Bachmann berät überwiegend deutschsprachige Unternehmen, die in Neuseeland tätig sind, so dass man auch viel auf Deutsch arbeitet. Da ich direkt mit Herrn Bachmann gearbeitet habe, war es für mich eine lehrreiche Erfahrung zu sehen, wie eine Großkanzlei geführt wird. Denn Herr Bachmann hatte als Managing Partner – neben seiner Tätigkeit als Anwalt – auch Aufgaben auf Führungsebene zu erledigen. Diese Erfahrung war für mich besonders wertvoll, da man selten überhaupt mit der Geschäftsführung einer Kanzlei in Berührung kommt und ich später anwaltlich tätig werden möchte. Insofern gewann ich in der Wahlstation einen Einblick, wie man den Beruf des Rechtsanwalts und des Geschäftsführers kombinieren kann.

– Work/Life Balance in Neuseeland

Gleichzeitig habe ich gemerkt, dass die Anwälte in der Kanzlei – obwohl es sich um eine Großkanzlei handelte – eine sehr gute Work-Life-Balance haben. Viele sind zwischen 18 und 19 Uhr gegangen und nur selten musste man länger arbeiten. Auch unter den jungen Associates war die Stimmung sehr gut, da man direkt Verantwortung übernehmen durfte, aber zugleich hatte man ein Leben außerhalb der Kanzlei. Die Kiwis bestehen darauf, dass man viel Freizeit für Freunde und Familie hat.

– Unterstützende Tätigkeit im Konsulat

Interessant war, dass ich zusätzlich zu meinen Aufgaben in der Kanzlei auch unterstützend für zwei Stunden am Tag im Konsulat tätig war. Vormittags habe ich im Konsulat deutsche Staatsangehörige bei der Erledigung von Verwaltungsaufgaben unterstützt – z.B. Passanträge, Namensänderungen, familienrechtliche und erbrechtliche Angelegenheiten etc. Es war auch interessant, mit Deutschen in Kontakt zu kommen, die seit vielen Jahren in Neuseeland leben und viele interessante Stories über das Land und ihre Erfahrung in Neuseeland erzählen konnten. Die Tätigkeit in der Kanzlei war sehr abwechslungsreich.

Freizeitgestaltung

Über die Gestaltung der Freizeit kann ich viel erzählen, da man in Neuseeland viel unternehmen kann –Ski fahren, wandern, bungee jumping, Strandurlaub etc. Insgesamt hat man im Rahmen einer Wahlstation die große Auswahl an Aktivitäten sowohl im Sommer als auch im Winter. Auch die Kanzlei hatte kein Problem damit, dass ich meinen Ref-Urlaub genommen habe, und ich wurde sogar aktiv gefördert, die neuseeländische Kultur und das Land kennenzulernen. So konnte ich kurze Wochenendtrips machen oder sogar 1-2 Wochen durch das Land reisen. Insgesamt ist die Natur sehr schön und zugleich sind die Neuseeländer sehr freundlich und offen. Außerdem kann man in 2-3 Stunden auch nach Australien fliegen, wenn man Zeit und Lust hat, die Aussies zu besuchen.

Wahlstation in Neuseeland — Fazit

Ich kann jedem empfehlen, die Wahlstation in Neuseeland zu machen. Es ist ein einzigartiges und wunderschönes Land, wo man eine Vielzahl an Aktivitäten wahrnehmen kann. Gleichzeitig hatte ich in der Kanzlei eine interessante Tätigkeit, die mir geholfen hat, meine Englischkenntnisse zu verbessern und nette Kollegen kennenzulernen.

Miroslav Georgiev, Rechtsanwalt, Autor mylawguide, IQB Career Services
Autor
Miroslav Georgiev

Miroslav Georgiev ist Rechtsanwalt bei GÖRG. Er berät national und international tätige Unternehmen im Bereich Kartellrecht. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Kartellrecht, Kartellschadensersatzklagen, Compliance und Außenwirtschaftsrecht.

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