Berufsbild Fachanwalt für Sportrecht — Ausbildung und Tätigkeit

Das Sportrecht ist keineswegs nur ein Randgebiet, welches keinerlei Spezialkenntnisse erfordert. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Disziplinen und Rechtsgebiete im Sportrecht relevant sind und zeigt Ausbildungswege und Tätigkeitsfelder auf.

Der Fachanwalt / Fachanwältin für Sportrecht  

Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die Rechtsanwält:innen in Deutschland führen dürfen, wenn sie besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für ihre Verleihung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Die erste Fachanwaltschaft ist im Jahr 1937 für das Steuerrecht eingeführt worden. 1986 folgten in der Bundesrepublik die Fachanwaltschaften für Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht. Es gibt zurzeit 24 verschiedene Fachanwaltschaften.

Für Nachwuchsjurist:innen gibt es spannende Möglichkeiten, Einblick in die Sportrechtswelt zu gewinnen. Sportrechtsboutiquen, Großkanzleien, Vereine und Sportverbände schreiben regelmäßig Stellen für Referendar:innen aus.

Rechtsanwalt und Notar Paul-Werner Beckmann, ehemaliger Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im „DeutscherAnwaltVerein“ (DAV), auf dessen Initiative und Vorarbeit die Einführung des Fachanwalts für Sportrecht zurückgeht, hat einmal in Abwandlung eines Spruchs aus der Seefahrt gesagt: „Sportrecht tut not!“. Diesem Ruf eines passionierten Sport(arbeits)rechtlers der ersten Stunde ist durch die Einführung des neuen Fachanwalts für Sportrecht im Jahr 2018 angemessen Rechnung getragen worden.

Bedeutung und Dimensionen des Sports in der Gesellschaft

Sport hat aufgrund seiner Vorzüge, wie u. a. Freizeitspaß, Ausgleich, Gesundheit, Gemeinschaftsgefühl einen enorm hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Dies zeigt sich bereits an der Anzahl der 24 Millionen Mitgliedschaften in fast 90.000 Sportvereinen. 

Dabei ist Sport jedoch nicht nur reines Freizeitvergnügen, sondern auch von stetig zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung betreffend Wertschöpfung, Beschäftigung und Konsum. Mit gut 70 Milliarden Euro trägt der Sport einen Anteil von rund 2,3 Prozent zum gesamtwirtschaftlichen deutschen Bruttoinlandsprodukt bei.

Seine gesamtwirtschaftliche Dimension schätzt die Europäische Union auf 3 Prozent des Welthandels. Sport wird für Veranstalter, Sponsoren sowie für die Sportler/innen immer mehr zum „Geschäft“. Neben dem hohen ehrenamtlichen Engagement sind etwa 1,3 Millionen Beschäftigte im Sport tätig. Soweit sich also rechtliche Probleme im Sport ergeben, betreffen sie auch einen Teil der Wirtschaft. 

Dabei ist Sport jedoch nicht nur reines Freizeitvergnügen, sondern auch von stetig zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung

Das Sportrecht – Erläuterung 

Branchenrecht Sport

Ein Schwerpunkt der juristischen Sportprobleme lässt sich nur schwer ausmachen. Beinahe das gesamte staatliche und internationale Recht ist davon betroffen. Das Sportrecht stellt sich als „Branchenrecht“ dar, das sich weder in einem abgeschlossenen System noch in einer umfassenden Kodifikation befindet. In der Natur des Branchenrechts Sport liegt es, dass sich ein Allgemeiner Teil des Sportrechts – ähnlich wie in den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Straf- und Öffentlichen Rechts – nicht herausarbeiten lässt. Vielmehr kombiniert es häufig Elemente dieser Gebiete miteinander. Dabei ergeben sich rechtliche Fragestellungen insbesondere aus dem Zusammenwirken von (inter-)nationalen Sport- und Spielregeln von Sportvereinen und -verbänden mit den sportrelevanten Normen des (zwischen-)staatlichen Rechts. 

Verschiedene Disziplinen und Rechtsgebiete im Sportrecht

Dass das Sportrecht die verschiedensten Disziplinen und Rechtsgebiete tangiert, erfährt die/der in der Sportbranche tätige Anwalt/in täglich bei der Arbeit. Sei es im Zusammenhang mit Dopingvergehen, der Bewertung von Ausländerklauseln, der Diskussionen um die umstrittene 50+1 Regelung oder der verschuldensunabhängigen Haftung der Vereine für das Verhalten ihrer Fans.

Weitere prominente Beispiele, die vor dem Internationalen Sportschiedsgerichtshof in Lausanne (CAS) verhandelt wurden bzw. werden, sind die Verfahren gegen Sepp Blatter und Michel Platini wegen Verstößen gegen das FIFA-Ethikreglement. Des Weiteren die Hermaphroditismus-Debatte um die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya, die Dopingsperre der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein und der kürzliche zweijährige Ausschluss von Fußballriese Manchester City aus der UEFA Champions League.

Auch immer mehr Fusionen und Umwandlungen von Vereinen sind zu beobachten. Die Probleme reichen hier vom Vereins- und Verbandsrecht über das Sportarbeitsrecht bis hin zu spannenden Fragen des Steuerrechts. Schließlich wirft auch die „Coronakrise“ neue Fragen auf und der Gesetzgeber hat ebenfalls reagiert, indem er beispielsweise in einem neuen Gesetz Regelungen für die Teilnahme an virtuellen Mitgliederversammlungen eines Vereins vereinfacht hat. All dies zeigt die Komplexität des Sportrechts auf und verdeutlicht, warum diese Disziplin einen Fachanwalt erfordert.

Fachanwalt Sport (Ausbildung und Tätigkeit)

Der Weg zum Fachanwalt für Sport war steinig. Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein hat fünf Jahre vor den zuständigen Gremien der Bundesrechtsanwaltskammer dafür werben müssen, den Fachanwalt für Sportrecht einzuführen.

Das Sportrecht entwickelte sich in erster Linie aus einem rechtspraktischen Beratungsbedarf. Während sich auf anderen Ebenen wie der Forschung und der Lehre bereits Zusammenschlüsse mit Partnern aus der Wirtschaft, dem Sport oder den Medien bildeten, hinkte die rechtliche Spezialisierung diesem lebendigen Fortschreiten noch deutlich hinterher. Die Einführung des Fachanwalts für Sport war demnach aufgrund der beschriebenen Komplexität ein notwendiger Schritt.

Fachanwaltslehrgänge für Sportrecht

Die „DeutscheAnwaltAkademie“ (DAA) bietet jährlich mittlerweile zwei Fachanwaltslehrgänge an [1]. Hochmotivierte und renommierte Sportrechtler/innen aus ganz Deutschland sind Teil des Dozententeams.

– Der Lehrgang umfasst vor allem folgende Themenbereiche:

  1. Selbstgesetztes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Organisationsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und internationaler Sportorganisationen,
  2. Nationale und internationale Sportverbands- und Schiedsgerichtsbarkeit,
  3. Sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwischenstaatliches und Völkerrecht,
  4. Schutz vor Sportmanipulationen, insbesondere durch Doping, sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts,
  5. Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts,
  6. Sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere das Fernseh-, Internet und Hörfunkrecht
  7. Recht des geistigen Eigentums, insbesondere Persönlichkeitsrecht sowie Urheber- und Markenrecht,
  8. Recht des Sponsorings, Recht der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht, Sportwettrecht,
  9. Sportrechtliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts,
  10. Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts,
  11. Sportvertragsrecht, sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts.

– Fachanwalt im Sportrecht: Voraussetzungen und Praxis

Um Fachanwalt im Sportrecht zu werden, ist die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang von mindestens 120 Stunden vorgeschrieben. Im Rahmen des Lehrgangs sind drei Klausuren erfolgreich zu bestehen. Für den praktischen Teil muss der angehende Fachanwalt für Sport innerhalb von drei Jahren nachweisen, mindestens 80 Fälle aus dem Sportrecht bearbeitet zu haben. Diese müssen sich auf mindestens drei besondere Bereiche aus dem Sportrecht beziehen. Darüber hinaus müssen mindestens 20 Fälle rechtsförmige Verfahren betreffen, Sportverbandsgerichtsverfahren, sonstige Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren. [2]

Es gibt auch für Nachwuchsjuristen spannende Möglichkeiten, einen Einblick in die Sportrechtswelt zu gewinnen.

Es gibt jedoch auch für Nachwuchsjuristen spannende Möglichkeiten, einen Einblick in die Sportrechtswelt zu gewinnen. So schreiben Sportrechtsboutiquen, Großkanzleien, Vereine und Sportverbände regelmäßig Stellen für Referendare/innen und auch vereinzelt für Praktikanten und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus. Zusätzlich werden national und international Masterstudiengänge angeboten, die sich auf das Sportrecht spezialisiert haben (z. B. an den Universitäten Gießen, Köln, Bayreuth und der Fernuniversität Hagen). Schließlich bietet die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein auf ihren Veranstaltungen regelmäßige Möglichkeiten zur Fortbildung und Vernetzung. [3]

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Bedeutung des Sportrechts: Fazit

Das Sportrecht ist keineswegs nur ein Randgebiet, welches keinerlei Spezialkenntnisse erfordert. Ganz im Gegenteil besticht es durch interdisziplinäre Verknüpfungen, was zu einem hohen Schwierigkeitsgrad führt. Der Fachanwalt für Sportrecht ist noch sehr jung und hat eine große Zukunft vor sich.

Der Sport und die damit verbundenen rechtlichen Probleme werden sich noch ausbreiten, sodass eine Fortbildung nur zu empfehlen ist. Der Fachanwaltslehrgang ermöglicht einen Austausch mit erfahrenen Sportrechtlern Deutschlands und dient neben der Wissensvermittlung auch der Erweiterung des eigenen Netzwerks

Dieser Artikel erschien zuerst im mylawguide 2020, dem Karrierehandbuch für Juristinnen und Juristen.

Martin Schimke
Autor
Prof. Dr. Martin Schimke

Prof. Dr. Martin Schimke ist ehemaliger Basketball-Nationalspieler und ausgewiesener Experte im Bereich Sportrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht. Prof. Schimke hat sich frühzeitig auf die Beratung von Sportlern, Vereinen und Verbänden im Amateur- und Leistungssport auf nationaler und internationaler Ebene spezialisiert. Unter anderem war er lange Jahre Mitglied des Rechtsausschusses und der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Basketball Bundes (DBB) sowie Mitglied des Schiedsgerichts der Deutschen Eishockey Liga (DEL). Er ist Herausgeber des Beck’schen Formularbuchs Sportrecht.

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