Nebenjob im Studium: Chancen, Vorteile und Herausforderungen
Ein Nebenjob während des Studiums kann dir nicht nur wertvolle Praxiserfahrung verschaffen, sondern auch deine finanzielle Situation deutlich verbessern. Gleichzeitig ist es wichtig, den Überblick über mögliche Gehaltsgrenzen zu behalten, um spätere finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium, um Miete, Studiengebühren und Lebenshaltungskosten zu decken. Die Auswahl an Nebenjobs ist groß, und neben dem Geld locken oft auch erste Einblicke in die Berufswelt.
Lies hierzu auch: Neben dem Studium arbeiten – Fragen und Antworten zu studentischen Nebenjobs
Gerade bei finanzieller Unterstützung durch BAföG oder die Eltern lohnt es sich, vorab genau zu prüfen, wie viel du monatlich verdienen darfst. Nur so stellst du sicher, dass sich dein Nebenjob wirklich auszahlt.
Studentenjob-Typen im Überblick: Formen und Gehaltsgrenzen
Bevor du dich auf die Suche nach Jobs machst, ist sinnvoll, dir Gedanken zu machen, was sich lohnt. Denn das ist verschieden je nach deinem Studium, deiner Zeit und deinem Grundeinkommen.
Folgende zwei Punkte sind bei deiner Entscheidung als Eckpunkte wichtig:
- Was soll dir der Studentenjob bringen?
Eines ist sicher. Dein Studium ist anstrengend. Deshalb gibt es viele Studenten, die im Nebenjob den Kopf frei bekommen möchten. Das kannst du bei einem Kellnerjob oder auch bei jedem anderem, der wenig Denksport erfordert. Allerdings kann ein Studentenjob bei einem fachlich zu deinem Studium passenden Unternehmen auch eine richtig gute Chance sein und auch ein höheres Gehalt kann dort winken. Oder eine wichtige Ergänzung deines Lebenslaufes. Es lohnt sich also, schon beim Studieren über diese Entscheidung nachzudenken.
- Welches Gehalt will und darf ich pro Monat auf dem Konto haben?
Die Gehaltsgrenze ist der zweite wichtige Punkt bei deiner Entscheidung für einen bestimmten Studentenjob. Da kann dein Gehalt bei einem Top-Unternehmen noch so hoch sein. Wenn du dadurch aus der Familienversicherung fällst oder dein BAföG gestrichen wird, verdienst du unter dem Strich sehr viel weniger.
Neben deiner persönlichen Entscheidung, wie und warum du neben deinem Studium arbeiten möchtest, solltest du also einen Überblick über deine individuellen Gehaltsgrenzen bekommen. Diese sind abhängig vom Gehalt und damit wiederum abhängig von der Form des Nebenjobs. Die Form deines Studentenjobs lässt sich dabei grob in drei Muster aufteilen:
Minijob (bis 538 Euro): Einfach, sicher, flexibel
Die wohl einfachste Variante für dich neben dem Studium ist eine Tätigkeit als Aushilfe im Rahmen eines Minijobs. Dein Gehalt beträgt hier stabil bis zu 538 Euro pro Monat (Stand 2025), wofür du etwa 7–12 Stunden pro Woche arbeiten musst.
Es gibt viele Unternehmen, aber auch kleine Betriebe, die diese Form der Nebenjobs anbieten. Denn genauso lukrativ wie für dich, ist es auch für das Unternehmen. Mit dieser Variante kannst du unbesorgt studieren und musst dir über Sozialabgaben und Gehaltsgrenzen keine Gedanken machen.
Außer du möchtest bereits in deine Rentenkasse einzahlen. Dann bist du mit rund 17 Euro pro Monat dabei. Quasi wie der Rundfunk. Nur freiwillig.

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Werkstudententätigkeit: Mehr verdienen mit Grenzen im Blick
Arbeiten und studieren ist das Motto von Werkstudenten. Das Gehalt liegt bei vielen Unternehmen für diese Positionen etwas höher, als das Gehalt für Aushilfen. Mit einer Stundenwoche von bis zu 20 Stunden während der Vorlesungszeit kann dein Gehalt schnell im vierstelligen Bereich liegen.
Dabei solltest du die Gehaltsgrenzen für BAföG und Familienversicherung im Blick behalten:
- Für die Familienversicherung gilt 2025 eine monatliche Einkommensgrenze von 505 Euro (brutto) bei abhängiger Beschäftigung.
- Als BAföG-Empfänger darfst du im Bewilligungszeitraum (12 Monate) maximal 6.264 Euro brutto verdienen.
Am besten erkundigst du dich vor der Aufnahme des Jobs bei deiner Uni oder der Verbraucherzentrale nach einer individuellen Lösung.
Selbstständig im Studium: Unternehmerisch denken, Grenzen beachten
Die wohl kompliziertesten Regelungen für Gehaltsgrenzen sind bei den Unternehmern zu finden. Dafür gibt es hier aber auch eine Menge Möglichkeiten, ein ganzes Unternehmen aufzubauen und trotzdem innerhalb der Gehaltsgrenzen zu bleiben. Es ist sogar möglich, die Gehaltsgrenzen für BAföG einzuhalten, dein Studium zu absolvieren und gleichzeitig dein Unternehmen zu gründen.
Das Stichwort heißt hierbei nämlich: investieren. Und zwar so viel, dass dir abzüglich aller Kosten maximal so viel auf dem Konto bleibt, wie es deine individuellen Gehaltsgrenzen erlauben. So baust du dir nicht nur deine Tätigkeit als Freiberufler auf, oder gründest ein Kleingewerbe, sondern behältst auch die Förderung für dein Studium.

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Sonderregelungen: Was gilt bei kurzfristigem Mehrverdienst?
Neben den Regelungen für die drei Formen einer Nebentätigkeit parallel zum Studium gibt es auch Regelungen zu Studis, die ab und zu ein höheres monatliches Gehalt haben.
Wenn du weniger als 50 Tage im Jahr mehr verdient hast als im Rahmen eines Minijobs (538 Euro/Monat), musst du beispielsweise keine Sozialversicherungsabgaben leisten.
Auch wenn du zwei Jobs miteinander verbinden möchtest, gibt es steuerliche Vorteile, mit denen du weiterhin die Vorzüge deines Studiums in Anspruch nehmen kannst. Hier lohnt sich im individuellen Fall ein Gang zum Beratungsbüro an deiner Uni. Für Empfänger von BAföG gelten dagegen andere Regeln.
BAföG und Gehalt: Diese Grenze darfst du nicht überschreiten
Als BAföG-Empfänger musst du darauf achten, dass du im Jahr nicht mehr als 6.264 Euro brutto (Stand 2025) im Bewilligungszeitraum verdienst. Das entspricht etwa 522 Euro monatlich.
Natürlich kannst du damit in einem Monat mehr verdienen und in einem anderen weniger. Wenn dein Verdienst sich dagegen Mitte des Jahres schon auf diese Grenze zubewegt, solltest du die Bremse einlegen – und lieber wieder entspannt studieren, ohne zu arbeiten. Das kann nämlich auch mal Vorteile haben.
Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den Stand 2025. Da sich Regelungen und Freibeträge regelmäßig ändern, empfiehlt sich eine aktuelle Beratung beim BAföG-Amt, der Krankenkasse oder der Verbraucherzentrale.

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