Arbeitsrecht FAQs: Alles Wichtige zu Arbeitsverträgen
In unseren umfassenden FAQs zum Arbeitsrecht erfahrt ihr alles Wichtige über Arbeitsverträge. Von Verhandlungstipps bis hin zu Kündigungsfragen bieten wir detaillierte Einblicke und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht: Ein umfassender Überblick
In unseren Arbeitsrecht-FAQs erhältst du Antworten auf die häufigsten Fragen zum Arbeitsvertrag. Von der Verhandlung bis hin zur Kündigung erhältst du einen umfassenden Überblick über alles Wichtige rund um den Arbeitsvertrag.
Arbeitsvertrag verhandeln
Viele Einzelheiten eines Arbeitsvertrages lassen sich individuell aushandeln. In der Regel sind die meisten Arbeitgeber:innen bereit, über bestimmte Aspekte des Arbeitsvertrages zu verhandeln. Es ist daher empfehlenswert, einen Arbeitsvertrag zu verhandeln, bevor man ihn unterschreibt.
Verhandlungsgegenstand können etwa Gehalt, Arbeitszeit, Tätigkeitsbereich, Zusatzleistungen wie Sportangebote, RemoteWork, Sabbaticals und Urlaubstage sein. Wichtig ist, dass alle Einzelheiten klar und schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
Bei Verhandlungen zum Arbeitsvertrag sollten immer angemessene und realistische Forderungen gestellt werden, um glaubwürdig zu bleiben und die Arbeitgeber:in nicht zu verärgern. Ein paar Tipps und Tricks zu Verhandlungsstrategien haben wir hier: Top 5 Verhandlungstaktiken – Tipps für faire (und unfaire) Verhandlungen.
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Kann ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben und dann zurücktreten?
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, Sie wollen aber nicht anfangen? Wenn der Arbeitsvertrag einmal unterschrieben ist, ist er rechtlich bindend und ein Rücktritt oder Widerruf des Arbeitsvertrages ist nicht ohne Weiteres einseitig möglich. Doch gibt es Situationen, in denen das gerade erst abgeschlossene Arbeitsverhältnis noch vor Antritt wieder beendet werden kann.
- Arbeitsvertrag kündigen: Eine Möglichkeit, den Arbeitsvertrag zu beenden, ist eine ordentliche Kündigung gemäß § 622 Abs. 1 BGB. Dabei gelten allerdings die festgelegten Kündigungsfristen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen, ist eine Probezeit vereinbart worden, gilt regelmäßig eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen. Sollte der Zeitraum bis zum Antritt des Arbeitsverhältnisses länger sein als die vereinbarte Kündigungsfrist, kann der Arbeitsvertrag einfach vor Antritt gekündigt werden.
- Arbeitsvertrag durch Aufhebungsvertrag auflösen: Eine weitere Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aufzulösen, ist ein Aufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag setzt allerdings im Gegensatz zur Kündigung voraus, dass beide Parteien zustimmen. Eine einseitige Aufhebung eines Arbeitsvertrages ist nicht möglich.
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Wann darf man einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben?
Einen Arbeitsvertrag kann man jederzeit unterschreiben, vorausgesetzt, es bestehen keine kollidierenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber. Ist man aktuell noch beschäftigt, gilt es, die Kündigungsfrist unbedingt einzuhalten. Es ist daher auf jeden Fall ratsam, die aktuellen vertraglichen Bedingungen zu überprüfen, um mögliche juristische Konsequenzen zu vermeiden.
Auch ist Vorsicht geboten, wenn die Arbeitgeber:in einen neuen Arbeitsvertrag mit geänderten Vertragsbedingungen zur Unterschrift vorlegt. Um durch den neuen Arbeitsvertrag keine wesentlichen Verschlechterungen (weniger Gehalt oder Urlaubstage) zu erfahren, ist es im Einzelfall ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der den neuen Arbeitsvertrag sorgfältig prüft und ihn mit dem bisherigen Arbeitsvertrag vergleicht.
Neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, trotz bestehendem Arbeitsverhältnis?
Das Unterschreiben eines neuen Arbeitsvertrages trotz eines bestehenden Vertrags kann mit juristischen Konsequenzen verbunden sein, wenn es zu einer Verletzung bestehender vertraglicher Verpflichtungen kommt. Daher ist es besonders wichtig, eventuelle Kündigungsfristen und Vereinbarungen im aktuellen Vertrag zu beachten, bevor ein neues Arbeitsverhältnis unterschrieben wird.
Neuer Arbeitsvertrag statt Änderungsvertrag
Wenn Arbeitgeber:in oder Arbeitnehmer:in wesentliche Veränderungen am Arbeitsvertrag vornehmen wollen, benötigen sie dafür einen Änderungsvertrag. Im Änderungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die neuen Vertragsbedingungen für das bereits bestehende Arbeitsverhältnis. Viele Arbeitgeber sprechen zudem eine sogenannte Änderungskündigung aus. Dann stehen Arbeitnehmer vor der Wahl, die im Änderungsvertrag vereinbarten Bedingungen anzunehmen oder das Unternehmen zu verlassen.
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer Änderungsverträge nicht annehmen, sie können diese ablehnen und sich auch gegen die Änderungskündigung im Rahmen einer Klage vor dem Arbeitsgericht zur Wehr setzen. Generell sollten Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber vorgelegten Änderungsvertrag immer durch einen Rechtsanwalt gründlich prüfen lassen.
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Erst neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, dann kündigen?
Es ist in der Regel für Arbeitnehmer:innen empfehlenswert, erst einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und dann bei der aktuellen Arbeitgeber:in zu kündigen, um eine Beschäftigungslücke zu vermeiden. Allerdings sollte man dabei unbedingt ganz genau auf die Kündigungsfristen des bestehenden Arbeitsverhältnisses schauen und sonstige vertragliche Bedingungen, wie beispielsweise ein Beschäftigungsverbot beachten.
Befristete Arbeitsverträge und Schwangerschaft
Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft vor einer Kündigung gemäß § 17 MuSchG geschützt. Arbeitgeber dürfen den Arbeitsvertrag also nicht während der Schwangerschaft beenden. Das gilt auch für Arbeitnehmerinnen in befristeter Anstellung sowie in der Probezeit. Der Kündigungsschutz gilt ab Beginn der Schwangerschaft und dauert mindestens bis vier Monate nach der Entbindung.
In Ausnahmefällen ist auch eine während der Schwangerschaft ausgesprochene Kündigung wirksam, wenn diese in keinerlei Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht und die Kündigung von der zuständigen Landesbehörde für Arbeitsschutz sie für zulässig erklärt wird (§ 17 Abs. 2 MuSchG). Eine solche Kündigung ist beispielsweise bei einer schweren Vertragsverletzung wie bei Diebstahl denkbar.
Sollte die Arbeitgeber:in einer schwangeren Arbeitnehmerin kündigen, so muss diese zum einen die Arbeitgeber:in über die Schwangerschaft informieren und zum anderen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben.
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Elternzeit und befristeter Arbeitsvertrag
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen einen Anspruch auf Elternzeit gemäß § 15 BEEG. Allerdings kann ein befristeter Arbeitsvertrag während der Elternzeit auslaufen, eine Elternzeit verlängert das Arbeitsverhältnis also nicht.
Wie sind die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeiten?
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt es eine Höchstdauer für die wöchentliche Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen, um deren Gesundheit zu schützen. Demgemäß darf eine Arbeitnehmer:in maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten.
In Ausnahmefällen können Abreitnehmer:innen auch mehr arbeiten. Allerdings gilt: Wer länger als acht Stunden pro Tag arbeitet, muss in den nächsten Tagen weniger arbeiten. Im Ergebnis dürfen Arbeitnehmer:innen innerhalb von sechs Kalendermonaten durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten. Darauf müssen Arbeitgeber:innen achten. Um diese Regeln einzuhalten, hat das Bundesarbeitsgericht im September 2022 Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, die Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen systematisch zu erfassen, um Arbeitnehmer:innen zu schützen und eine Ausuferung der sogenannten Vertrauensarbeitszeit entgegenzuwirken.
Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag
Einen detaillierten Leitfaden zur Verhandlung arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge, der die anwaltlichen Herausforderungen und juristische Feinheiten beleuchtet, findet ihr hier: Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag in der Praxis. Unser Autor betont die Rolle des Anwalts in der Erforschung des Mandanteninteresses, diskutiert Gerichtsfälle und hebt die Bedeutung eines fairen Prozesses hervor.
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