
Beziehungen am Arbeitsplatz – Was sagt das Arbeitsrecht zur Liebe & Recht?
Ist eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz erlaubt? Wie ist eigentlich die Rechtslage und welche Konsequenzen kann eine solche Beziehung haben kann?

Kann eine Beziehung am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund sein?
Große Schlagzeilen machte eine Meldung in den Medien – der Geschäftsführer von McDonald’s in den USA musste seinen Hut nehmen. Was war geschehen? Ein Lebensmittelskandal? Schlechter Umsatz? Ein Aufruf zum Bau zu einer Mauer zu Mexiko? Nein, nichts von alledem. Er hat sich schlicht und einfach in eine Angestellte verliebt. Und eine Liebesbeziehung zu einer Mitarbeiterin erlaubt der sogenannte „Code of Conduct“ nicht.
Ungläubig mögen die meisten Personen in Deutschland den Kopf schütteln. Wäre ein solcher Code of Conduct rechtlich in Deutschland möglich? Könnten Mitarbeiter gar dafür gekündigt werden, dass sie eine Beziehung mit einem Kollegen oder einer Kollegin führen? Was sagt das Arbeitsrecht?
Wal-Mart — Der „Code of Conduct“ und die Menschenwürde
Wer glaubt, die oben genannten Moralvorstellungen hinsichtlich des Verliebens am Arbeitsplatz können – zumindest in der westlichen Welt – nur aus den USA kommen, hat vollkommen Recht. Der amerikanische Konzern Wal-Mart hat während seiner (misslungenen) Expansion auf den deutschen Markt versucht, einen solchen Code of Conduct auch hierzulande zu etablieren.
Natürlich war der Aufschrei in den Medien groß und – hätte es damals bereits soziale Netzwerke gegeben – wäre es wohl ein ‚Shitstorm‘ geworden. Wal-Mart hielt jedoch an seinen Vorgaben gegenüber den Mitarbeitern fest. Flirten auf der Arbeit war verboten und stellte genau wie eine Beziehung zu einem Kollegen oder einer Kollegin einen Kündigungsgrund dar.
Natürlich dauerte es nicht lange, bis Wal-Marts Wertekatalog vor einem deutschen Arbeitsgericht landete. Dabei ging es gar nicht um einen aufgrund der Richtlinien gekündigten Mitarbeiter. Vielmehr machte der Gesamtbetriebsrat Mitbestimmungsrechte geltend. Wal-Mart erlitt jedoch auch in Bezug auf den Code of Conduct in diesem Verfahren eine empfindliche Niederlage.

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Die Private Beziehungen/ Liebesbeziehungen-Klausel
Die betreffende Klausel hinsichtlich Beziehungen lautete bei Wal-Mart:
„Von Wal-Mart Mitarbeitern wird ein Verhalten verlangt, das Respekt, Vertrauen, Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz fördert. Sie dürfen nicht mit jemanden ausgehen oder in eine Liebesbeziehung mit jemanden treten, wenn Sie die Arbeitsbedingungen dieser Person beeinflussen können oder der Mitarbeiter Ihre Arbeitsbedingungen beeinflussen kann.“
Der Gesamtbetriebsrat war überzeugt, dass ihm ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich dieser Klausel zustehen würde. So viel sei bereits verraten – er lag falsch, aber anders als man es annehmen mag.
Gericht lehnt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ab: Wal-Mart erleidet Niederlage wegen Verstoß gegen Menschenwürde
Das LAG Düsseldorf (v. 14. 11. 2005 – 10 TaBV 46/05 = NZA-RR 2006, 81) lehnte ein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrates ab. Die Begründung entpuppte sich allerdings als eine krachende Niederlage für Wal-Mart.
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erkannte das Gericht nämlich deshalb nicht an, weil es nichts mitzubestimmen gab!
Die Regelungen zu privaten Beziehungen/ Liebesbeziehungen wurden vom Gericht nämlich als Verstoß gegen Art. 1 und Art. 2 GG und damit als unwirksam angesehen. Dass ein Gericht einen Verstoß gegen die Menschenwürde sieht, dürfte vor Arbeitsgerichten äußerst selten vorkommen.
Das Gericht ging davon aus, dass es jedem Menschen freisteht, selbst zu entscheiden, ob und mit wem er oder sie eine Beziehung eingeht – sei es auf freundschaftlicher Basis oder eine Liebesbeziehung.
„Er muss annehmen, dass er lediglich zu arbeiten hat und sein Persönlichkeitsrecht sozusagen am Betriebseingang abgeben muss.“
Das Leben eines Arbeitnehmers wird zu einem ganz wesentlichen Teil durch das Arbeitsverhältnis bestimmt und geprägt. Dabei wird sein Selbstwertgefühl durch die Achtung und Wertschätzung, die er für seine Arbeit erhält, entscheidend mitbestimmt.
Für die Würde des Menschen kommt es aber auch auf andere Faktoren an, die das Selbstwertgefühl beeinflussen. Einer davon ist zu entscheiden, ob und mit wem er eine wie auch immer geartete Beziehung eingeht. Die Klausel im Wal-Mart Katalog sorgt dafür, dass ein Mitarbeiter mit den Worten des LAG Düsseldorf Folgendes empfinden muss:
Dies stellt einen Verstoß gegen Art. 1 GG und Art. 2 GG dar. Unbedeutend ist es für das Gericht, dass nicht generell die Herstellung einer Freundschaft oder Liebesbeziehung verboten wird. Grundsätzlich ist es einem Arbeitgeber untersagt, zu regeln, ob und mit wem ein Mitarbeiter Umgang pflegt. Diese Botschaft hat das LAG Wal-Mart in aller Deutlichkeit mitgegeben. So mag zwar Wal-Mart hinsichtlich des Mitbestimmungsrechtes gewonnen haben – aber der Sieg war gleichzeitig eine krachende Niederlage für den Code of Conduct.

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Die Grenzen der Liebe am Arbeitsplatz: Wann der Arbeitgeber eingreifen darf
Wer nun denkt, dass man frei im Umgang mit Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz ist, liegt nur bis zu einem gewissen Grad richtig. Sobald eine Liebesbeziehung solche Ausmaße annimmt, dass es zu Spannungen in der Betriebsgemeinschaft kommt, kann der Arbeitgeber durchaus eingreifen.
Dies bedeutet aber nicht, dass er die Beziehung untersagen kann. Er kann aber untersagen, dass der betriebliche Ablauf gestört wird. Dabei ist es aber nicht die Liebesbeziehung, die stört, sondern das Verhalten in der Beziehung, durch das der betriebliche Ablauf gestört wird. Hier kann der Arbeitgeber verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, die dafür sorgen, dass der Betriebsfrieden nicht mehr gestört wird.

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Beziehung am Arbeitsplatz — Fazit
Der Fall McDonalds ist in Deutschland so nicht denkbar. Eine Liebesbeziehung zwischen Mitarbeitern, sei es zwischen gleichgeordneten oder unter- bzw. übergeordneten Kolleg:innen, ist immer möglich. Der Einfluss des Grundgesetzes auf private Rechtsverhältnisse garantiert, dass sich Personen in dieser Hinsicht frei entfalten können. Eine auf einem Verbot von Beziehungen basierende Kündigung wäre nicht möglich.
Für die juristische Ausbildung ist der Fall McDonalds jedoch sicherlich interessant. Entweder für eine rechtsvergleichende Arbeit oder für eine Frage in der mündlichen Prüfung, die lauten könnte, wie der Fall aus deutscher Sicht zu beurteilen wäre.
Dabei ist das Hintergrundwissen aus dem Wal-Mart Fall hilfreich. Und auch für das weitere juristische Leben lernt man, dass mancher Sieg eine Niederlage sein kann und umgekehrt. Am Ende gilt aber: Die Liebe siegt immer. ❤️️

Dr. Michael Hördt, M.C.L. (Mannheim/ Adelaide) studierte Jura an der Universität Heidelberg mit Praktika in Zürich und Dublin. Danach erwarb er den Master of Comparative Law der Universität Mannheim und der University of Adelaide und promovierte zum Thema „Pflichtteilsrecht und EuErbVO“ an der Universität Potsdam. Sein Referendariat absolvierte er am LG Darmstadt mit Stationen in Dublin und Washington, D.C. Nach Stationen als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei in Frankfurt a.M. für Arbeitsrecht und das Irlandgeschäft der Kanzlei und anschließend als Syndikusrechtsanwalt bei einem indischen IT-Konzern ist er aktuell als Assistant General Counsel EMEA Legal HR bei Elanco tätig.
Die Ansichten in seinen Beiträgen sind seine eigenen und spiegeln nicht notwendigerweise die des Unternehmens wider.
Beziehung am Arbeitsplatz & das Arbeitsrecht – FAQs
Grundsätzlich ist eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz erlaubt. Konsequenzen in arbeitsrechtlicher Hinsicht können sich aber ergeben, wenn der Betriebsablauf gestört wird.
Ja, eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, sofern der Betriebsablauf gestört wird oder die Mitarbeiter ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen. In Extremfällen kann dies sogar bis zu einer Kündigung führen. Der Arbeitgeber kann aber Beziehungen nicht untersagen.
Eine Liebesbeziehung zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern ist nicht generell verboten, kann aber zu Interessenkonflikten und Abhängigkeiten führen, die das Arbeitsklima stören können.
Arbeitgeber können eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz nicht verbieten. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, dass die Mitarbeiter ihrer Arbeit ordnungsgemäß nachkommen und nicht ihre Beziehung in den Vordergrund stellen.
Die Liebesbeziehung selbst kann kein Kündigungsgrund sein. Sollte es allerdings zu Betriebsstörungen kommen, kann es in Extremfällen möglich sein, die betreffenden Mitarbeiter zu kündigen.
Arbeitgeber können eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz nicht verbieten. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, dass die Mitarbeiter ihrer Arbeit ordnungsgemäß nachkommen und nicht ihre Beziehung in den Vordergrund stellen.
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