Unternehmen klären Streitigkeiten zunehmend durch Schiedsgerichte

Eine Reform des Zivilprozesses soll her!

Schiedsgerichte – Eine schnellere Alternative zu den Verwaltungsgerichten?

Es wird immer deutlicher: Die unternehmerischen Wirtschaftsteilnehmer in Deutschland sind unzufrieden mit der staatlichen Gerichtsbarkeit. Die bürokratische Herangehensweise, die sich verstärkt während der Corona-Pandemie in vielfältigen Verfahrensverlängerungen, Terminverlegungen und verwaltungstechnischen Schwierigkeiten äußerte, hat die ohnehin schon allzu lang empfundene Dauer gerichtlicher Verfahren weiter verlängert.

Mit den Verwaltungsgerichten existiert zudem ein ganzer Gerichtszweig, der praktisch nur noch über einstweilige Rechtsschutzverfahren Ergebnisse erzielen kann, während die Hauptverfahren sich über Jahre hinziehen. Kein Wunder also, dass Unternehmen verstärkt Zuflucht bei der Schiedsgerichtsbarkeit suchen. Das gilt erst recht, wenn auch ausländische Parteien an einem Vertrag beteiligt sind und die Vertragssprache oder auch nur wichtige Dokumente etwa auf Englisch verfasst und im Prozess von Bedeutung sind.

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (Sitz: Bonn) ebenso wie die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) mit Sitz in Paris administrieren häufig internationale Schiedsgerichtsverfahren und verzeichnen einen ständigen Anstieg der dort betreuten Schiedsgerichtsverfahren. Inzwischen haben diese beiden führenden Institutionen im Schiedswesen auch Regeln für beschleunigte Verfahren geschaffen, ebenso für eine besonders im Bauwesen interessante, projektbegleitende Adjudikation.

Warum Unternehmen Schiedsgerichtsverfahren vorziehen: Ein Blick auf den Wettbewerb um effiziente Beilegung vertraglicher Streitigkeiten in Deutschland

Fast unbemerkt ist in Deutschland mittlerweile ein Wettbewerb darüber entstanden, auf welche Art und Weise man vertragliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen am effizientesten beilegen kann. Weil allerdings der Weg in die Schiedsgerichtgerichtsbarkeit relativ teuer ist, kommt sie für die alltäglichen Streitigkeiten unter Beteiligung privater Personen kaum in Betracht. Unternehmen sind hingegen gern bereit, für ein Schiedsgerichtsverfahren um bedeutende vertragliche Themen auch höhere Kosten in Kauf zu nehmen – wenn das teurere Verfahren „sein Geld wert ist“.

Der Vorteil von Schiedsgerichtsverfahren liegt darin, dass das nur für diesen einen Streitfall von den Parteien gewählte Schiedsgericht sich ausschließlich auf diese Sache konzentriert. Dabei benennt jede Partei eine ihr kompetent erscheinende, aber unvoreingenommene Schiedsperson, diese beiden bestimmen dann eine weitere Person für den Vorsitz des Schiedsgerichts. Durch diese sorgfältige Auswahl sind die von den Parteien bestimmten Schiedsrichter in der Regel Experten in dem entsprechenden Rechtsgebiet, um das es im Verfahren geht, anders als die juristischen Generalisten beim staatlichen Gericht.

Schiedsgerichte bei wirtschaftlich relevanten Streitigkeiten auf dem Vormarsch

Vor allem bei Deutschlands Zivilgerichten spüren einige Gerichtspräsidenten bereits eine mögliche Entwicklung, die dahin gehen könnte, dass die staatlichen Gerichte sich nur noch mit kleineren Angelegenheiten von Privatpersonen befassen, während die großen, wirtschaftlich relevanten Streitigkeiten zwischen Unternehmen bevorzugt durch Schiedsgerichte geklärt werden könnten.

Die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen zeigen bei Lektüre der Sachverhalte, dass wirtschaftlich wichtige Bereiche, wie etwa der Ausbau der Offshore-Windenergie oder der Industriebau kaum noch vor staatlichen Gerichten verhandelt werden. Das liegt nicht etwa daran, dass es hier keinen Streit gäbe. Vielmehr wird von den Parteien solcher Verträge immer häufiger vereinbart, anstelle des staatlichen Gerichts ein Schiedsgericht zu berufen, falls es Streit geben sollte. Oftmals wird auch noch eine vorgeschaltete Schlichtung oder Adjudikation verabredet.

Modernisierung des Zivilprozesses: Neue Chancen für effiziente Gerichtsverfahren

All dies mag für die Präsidentinnen und Präsidenten der Deutschen Oberlandesgerichte Anlass gewesen sein, eine Arbeitsgruppe unter dem Titel „Modernisierung des Zivilprozesses“ einzurichten. Vor kurzem hat diese Arbeitsgruppe ein Diskussionspapier vorgelegt. Dieses Papier umfasst 126 Seiten und kann auf der Webseite des Oberlandesgerichts Nürnberg eingesehen und heruntergeladen werden [1].

Es befasst sich zwar im Wesentlichen mit der Frage, wie neue technische Möglichkeiten im Zivilprozess sinnvoll nutzbar gemacht werden können, um Gerichtsverfahren bürgerfreundlicher, effizienter und Ressourcen schonend auszugestalten. Letztlich dient all dies aber auch und vor allem dem Ziel, mehr Schnelligkeit und Effizienz im staatlichen Gerichtsverfahren vor den ordentlichen Gerichten zu erreichen. So will man für alle Rechtssuchenden wieder attraktiver werden.

Was die Reformen leisten sollen:

  • den Bürgerinnen und Bürgern den elektronischen Zugang zur Justiz erleichtern,
  • den elektronischen Rechtsverkehr verbessern,
  • ein beschleunigtes Online-Verfahren etablieren,
  • Verfahren und Parteivortrag praktischer strukturieren,
  • Video-Verfahren außerhalb des Gerichtssaals und Zeugenvernehmung per Video überhaupt ermöglichen,
  • mit elektronischer Hilfe effizientere Verfahren bringen,
  • das Vertrauen in die Justiz stärken durch mehr Transparenz.

Konkret würden damit zum Beispiel das Telefax als Übermittlungsweg abgeschafft zugunsten elektronischer Kommunikation, ein bundesweit einheitliches elektronisches Justizportal eingerichtet für Verfahren ohne Anwaltszwang und ein elektronischer Nachrichtenraum geschaffen zum formlosen Austausch unter den Verfahrensbeteiligten, etwa über Termine oder Vergleichsvorschläge. Außerdem sollen die Parteien das, was sie dem Gericht vortragen möchten, an passender Stelle in einer Basisdatei einfügen statt, wie bisher, Schriftsätze auszutauschen. Ausführlicher dokumentieren wir die Vorschläge auf der letzten Seite dieses Beitrags.

Rechtliche Fragen zur Effizienzsteigerung des Zivilprozesses

Man darf gespannt sein, wie sich all dies, was über einen zeitlichen Horizont von 5 Jahren unterbreitet wurde, in der Diskussion weiterentwickelt. Es ist begrüßenswert, dass sich nun auch die Gerichte selbst Gedanken darüber machen, wie sie schneller und effizienter arbeiten können. Dass man allerdings die Verfahrensparteien und ihre Anwälte zur Bearbeitung ihres Vortrags ausschließlich in einem Basisdokument zwingen möchte, erscheint etwas skurril. Das dürfte zwar der Bequemlichkeit der Bearbeitung der Sache durch einen Richter dienen, nicht aber den berechtigten Interessen der Parteien, ihren Vortrag so aufzubauen und zu gestalten, wie sie es für richtig, überzeugend und geboten halten. Noch gehört es jedenfalls zu den Wesensmerkmalen des Zivilprozesses, dass (nur) die Parteien den Prozess inhaltlich bestimmen.

Schaffung der Baukammern bei den Landgerichten ab 2018

Es ist ebenso richtig wie überfällig, dass die Gerichte lernen, sich auch um die Parteien zu bemühen, die dort streiten. Es wäre eine rechtsstaatlich fatale Entwicklung, wenn gerade jene Unternehmen, die gewichtige Rechtsstreitigkeiten zu führen haben und deren Projekte das Land voranbringen, sich von der staatlichen Streitschlichtungskompetenz abwendeten.

Die Schaffung der Baukammern bei den Landgerichten ab 2018 war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Leider wurde das von manchem Gerichtspräsidium dadurch konterkariert, dass eine Vielzahl von Kammern im Turnus Bausachen zugewiesen bekommt, sodass der gewünschte Spezialisierungseffekt bei Gericht am Ende doch ausbleibt.

Nach Ansicht vieler liegt darin ein Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Spezialisierung. Gerade im Baurecht ist diese Spezialisierung und das Verständnis für diese besondere Materie von besonderer Bedeutung.

Internationale Kammern an deutschen Gerichten

In diesem Zusammenhang ist es auch bemerkenswert, dass einzelne Gerichte wie etwa die Landgerichte Hamburg, Frankfurt und jüngst das Landgericht Berlin Internationale Kammern einrichten, die in englischer (in Berlin auch in französischer) Sprache verhandeln können und auch fremdsprachige Schriftsätze berücksichtigen.

Es mag sein, dass diese Spruchkammern nur in wenigen Fällen zum Einsatz kommen, was auch daran liegt, dass die an internationalen Verträgen beteiligten Unternehmen häufig Schiedsgerichtsklauseln in ihre Verträge aufnehmen. Das war bisher ratsam, weil eben die staatliche Gerichtsbarkeit keine Möglichkeiten bereitstellte, fremdsprachige Verträge und Verhandlungen unmittelbar zu führen, sodass man hier immer auf die umständliche amtliche Übersetzung angewiesen war.

Bevorzugte Behandlung des Staates

Auch an anderer Stelle wurde wiederholt kritisiert, dass der Staat selbst als Prozesspartei von allen Gerichtskosten befreit ist und auch für Sachverständigengutachten und Zeugen keinerlei Vorschüsse leisten und dafür keine Kosten tragen muss.

Das wird von den nichtstaatlichen Prozessparteien als ungerechte Begünstigung der staatlichen Partei empfunden. Das gilt zumal, als staatliche Parteien sich regelmäßig gewünschten Schiedsgerichtsvereinbarungen entziehen. Dieses Thema ist von der Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Zivilprozesses bisher nicht aufgegriffen worden. Es wird aber auch im Rahmen dieser Debatte zu berücksichtigen sein.

Ralf Leinemann, Autor mylawguide
Autor
Ralf Leinemann

Prof. Dr. Ralf Leinemann ist Gründer und Partner der Kanzlei Leinemann Partner Rechtsanwälte.

Zuflucht bei Schiedsgerichten & Reformen des Zivilprozesses – FAQs

Schiedsgerichte sind eine Alternative zum traditionellen Rechtsweg, bei dem ein unabhängiger und unparteiischer Richter oder ein Gremium von Richtern Parteien in Konfliktsituationen beurteilt.

Es in der Regel effizienter als das Gerichtsverfahren und bietet mehr Flexibilität als das formelle Verfahren des Prozesses vor einem staatlichen Gericht. So ist es häufig für Beteiligte vorteilhafter, vor einem Schiedsgericht zu verhandeln.

Ein Gutachten, das von den Parteien vereinbart wird, gilt nicht als Urteil im rechtlichen Sinn und ist allerdings in der Regel für die Parteien über eine Schiedsvereinbarung bindend.

Bevor man sich für die Einrichtung eines Schiedsgerichts entscheidet, sollten die Parteien Folgendes beachten: Beschaffen Sie Informationen über den Schiedsrechtler und seine Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet. Prüfen Sie, ob das Verfahren nach dem geltenden schiedsgerichtlichen Verfahren abläuft oder ob es notwendig ist, über die Bestimmungen hinauszugehen. Stellen Sie außerdem sicher, dass beide Parteien bereit sind, den Entscheid des Schiedsgerichts anzuerkennen

Neue Technologie kann im Zivilprozess speziell auf die Bedürfnisse der Parteien abgestimmt sein und helfen, den Prozess effizienter, ressourcensparender und bürgerfreundlicher zu gestalten.

Einer der wichtigsten Vorteile von Online-Schiedsgutachten ist die bequeme und kostengünstige Nutzung. Es kann gleichermaßen für lokale als auch internationale Verfahren verwendet werden. Online-Schiedsgutachten sparen Zeit und Kosten im Vergleich zu herkömmlichen Schiedsgutachten.