E-Examen, Staatsexamen & Digitalisierung: Sachsen-Anhalt testet Jura-Examen am Computer

In Sachsen-Anhalt wurde das Staatsexamen in Jura erstmals digital abgelegt. Kommt die Prüfung am PC für alle? Wir werfen einen Blick auf Vor- und Nachteile.

Das E-Examen – Segen oder Fluch?

Digitalisierung: Das E-Examen polarisiert. Für die einen wäre es ein Segen, die umfangreichen Lösungen in der Prüfung nicht mehr handschriftlich zu Papier bringen zu müssen. Die anderen dagegen reagieren aus verschiedenen Gründen verhalten auf die Idee, das Examen am Computer abzulegen. Fakt ist: Das digitale Examen ist längst Realität. Sachsen-Anhalt hat es für seine Referendare bereits eingeführt.

Andere Bundesländer wollen folgen. Die Frage ist also weniger, ob das E-Examen kommt, sondern wann.  Denn ein paar Hürden auf dem Weg dahin müssen noch genommen werden. Zu deutlich zeigen sich neben allen Vorteilen auch noch die Nachteile der digitalen Prüfung. In Sachsen-Anhalt hatten Referendare daher die Wahl, ob sie das Examen lieber tippen oder handschriftlich verfassen möchten. Wir verraten euch, welche Erfahrungen das Bundesland mit dem ersten E-Examen gemacht hat und was das für die Zukunft bedeutet.

Sachsen-Anhalt testet E-Examen in der „light“ Version

Glücklicherweise haben sich einige Studierende bereit erklärt mitzumachen und ihr Examen am Computer abzulegen. Auf diese Weise konnten erste Erfahrungen mit dem neuen Prüfungsmodus gesammelt werden. Getestet wurde ein E-Examen in der sogenannten „light“-Version.

So durften in diesem Examensdurchgang zum Beispiel keine digitalen Hilfsmittel genutzt werden und die geschriebenen Klausuren wurden im Nachgang ausgedruckt und handschriftlich durch die Prüfer korrigiert.  Von einer vollständig digitalisierten Prüfung konnte also nicht die Rede sein. Und diese wird wohl auch noch auf sich warten lassen.

Digitales Jura-Examen: Das Gesetz ist immer noch in Papierform dabei

Um ein vollständig digitales Juraexamen anbieten zu können, fehlt es noch flächendeckend an Kompetenzen. So hätte zum Beispiel die Anwendung digitaler Hilfsmittel wie die Nutzung von digitalisierten Gesetzestexten ein anderes Problem nach sich gezogen. Denn die Prüflinge haben keine Übung darin, diese zu verwenden. Bereits während des Studiums beten uns unsere Tutoren vor, wie wichtig es sei, das Gesetz in Papierform dabei zu haben.

Durch das Blättern im Gesetz könne man sich viel besser merken, wo die einzelnen Paragraphen zu finden seien, statt sie einfach nur übers Smartphone aufzurufen. Deshalb wäre es unverantwortlich gewesen, die Prüflinge so unvorbereitet ins Examen zu schicken, und von ihnen zu verlangen, die Paragrafen digital am Computer wiederzufinden. Daher war die „light“ Version des E-Examens in Sachsen-Anhalt ein fairer Kompromiss.

Lösungen am Computer zu tippen bietet Vorteile

Die deutsche Sprache sei für den Juristen besonders wichtig und sollte daher auch perfekt beherrscht werden, meinte der Präsident des JPA in Magdeburg im Vorfeld des ersten E-Examens. Die automatische Korrektur der Rechtschreibung wurde an den Computern in der Prüfung daher bewusst ausgeschaltet.

Dennoch liegen für die Prüflinge einige Vorteile bei der digitalen Texteingabe auf der Hand. Zum einen kann man Fehler ausbügeln, indem man Sätze einschiebt. Zum anderen kann man z.B. einen Meinungsstreit über ein unwichtiges Thema führen und diese Passage bei Bedarf später wieder löschen, ohne dass es der Prüfer bemerkt.

Nicht zuletzt fördert das digitale Jura-Examen die Chancengleichheit. Am PC geschriebene Examensklausuren anonymisieren dadurch, dass – anders als bei handschriftlichen Texten – keine Persönlichkeitsmerkmale wie zum Beispiel das Geschlecht des Verfassers erkannt werden können. 

Digital absolviertes Staatsexamen: Das sind die größten Hürden

Bis das digitale Staatsexamen in Jura für alle kommt, wird es sicherlich noch eine Weile dauern. Zu groß sind die Hürden, die noch zu bewältigen sind, bis eine problemlose und faire Prüfung am Computer möglich ist. Denn dort, wo das E-Examen neue Gleichheit schafft, entstehen dafür andere Ungleichheiten. Vor allem wenn die PCs nicht von den Prüfungsämtern gestellt werden und jeder sein eigenes Gerät mitbringen müsste. Langsame und alte Geräte verzerren hier die Prüfungsbedingungen.

Es müsste einheitlich für zeitgemäße Hardware gesorgt werden. Man kann schließlich nicht von jedem Prüfling erwarten, privat das neueste Gerät zu besitzen. Auch heute gibt es noch einige Personen, die ihre Hausarbeiten am PC in der Bibliothek verfassen. Weiterhin würden Personen, die das 10-Finger-Schreiben beherrschen, bei den E-Examen Klausuren bevorteilt sein. So würde eine Kompetenz in den Vordergrund rücken, die für die angehenden Juristen keine selbstverständliche ist.

Eine Lösung wäre, diese Kompetenz bereits im Studium durch entsprechende Kurse zu stärken. Problematisch ist auch die Nutzung von WLAN. Grundsätzlich wäre ein eingeschränkter Internetzugang praktisch, etwa um digitale Hilfsmittel wie Gesetzestexte nutzen zu können. Doch die Prüfungslaptops in Sachsen-Anhalt besaßen keinen Internetzugang. Und das aus gutem Grund: Zu groß ist die Angst vor möglichen Hackerangriffen oder Betrugsversuchen durch die Prüflinge selbst.

Digitale Technik erleichtert vieles, sie hat aber auch ihre Tücken. Zumal während der nervösen Anspannung in der Prüfung können den Studierenden am Computer leicht Bedienfehler passieren. Ein Lösungsversuch: In Sachsen-Anhalt wurden Tastenkombinationen entfernt, durch die der PC z.B. versehentlich  heruntergefahren werden konnte. So konnten zumindest einige technische Probleme bereits im Vorhinein ausgeschlossen werden.

Rechtliche Bedenken gegen die Prüfung am Computer

Wie sollte es bei den Juristen auch anders sein: Natürlich müssen die möglichen rechtlichen Bedenken gegen ein digitales Examen ausführlich abgewogen werden. Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Prüfungen zeigt, ob der Weg für das digitale Staatsexamen in Jura wirklich schon frei ist: 

Gemäß § 5d Abs. 2 S. 3, Abs. 3 DRiG sind die Prüfungen schriftlich zu erbringen. Hier könnte man direkt die §§ 126, 126a BGB heranziehen, in denen die Schriftform nur durch die elektronische Form ersetzt werden kann, wenn „… der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht“.

Eine mögliche Lösung wäre, die Examensklausuren auszudrucken und von den Studenten unterschreiben zu lassen. Die Papierberge, die durch das E-Examen vermieden werden könnten, würden so dennoch entstehen. Dies wäre folglich keine besonders nachhaltige Lösung.

Ein weiterer diskutierter Weg ist die analoge Anwendung des §3a Abs.2 S.4 Nr.1 des jeweiligen Landes im VwVfG. Hiernach kann „die Schriftform … auch ersetzt werden durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird“.

Es gibt also verschiedene Wege, um das E-Examen bundesweit durchführen zu lassen, ohne von Klagen der Prüflinge überhäuft zu werden.

E-Examen bald bundesweit? Welche Bedingung müssen auf jeden Fall erfüllt werden?

Die digitale Prüfung zum Abschluss des Jurastudiums ist sicherlich ein interessantes Modell für die Zukunft. Das Examen soll schließlich nicht zuletzt auf den Berufsalltag vorbereiten. Welcher Richter oder Anwalt arbeitet noch ohne PC und weitere technische Hilfsmittel? Jedoch müsste eine Bedingung erfüllt werden: Es wäre für die bundesweite Durchsetzung des E-Examens immanent wichtig, bereits die Probeklausuren an der Universität und in den Repetitorien am PC zu verfassen, um diese Arbeitsweise zur Genüge üben zu können.

Das gilt vor allem, wenn für ein voll digitalisiertes Staatsexamen die Arbeitsweise mit elektronischen Gesetzen verlangt wird. Auch den Studenten weiterhin die freie Wahl zwischen E-Examen und dem klassischen schriftlichen Staatsexamen zu lassen, könnte eine Lösung für die Universitäten sein, die großen Kosten zu vermeiden, die mit eine Digitalisierung mit sich brächte.

So wäre es jedem selbst überlassen, sich die nötigen Kompetenzen, die das E-Examen mit sich bringt, anzueignen.

Sachsen-Anhalt hat vorgemacht, dass es möglich ist, und andere Bundesländer werden mit Sicherheit noch folgen. Das E-Examen wird irgendwann bundesweit möglich sein. Es ist nur noch eine Frage der Zeit.

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