Arbeitgeber stellen sich vor: Arnold & Porter

Arnold & Porter kann auf eine über hundertjährige Geschichte zurückblicken. Mit fast 1.000 Anwälten in 14 Büros auf drei Kontinenten ist die Kanzlei international vertreten. Der deutsche Standort in Frankfurt ist mit etwa 20 Anwälten und Anwältinnen vergleichsweise klein.

Karrieremagazin: Frau Braun, Big in the USA, so könnte man Ihr Haus beschreiben. Das deutsche Büro ist dagegen vergleichsweise noch klein. Welche Vor- und Nachteile bringt das mit sich und was bedeutet es für Bewerber*innen?

Sarah Braun: Der Charme einer kleinen Einheit auf dem deutschen Markt liegt für Bewerber in der familiären Atmosphäre, die in unserem Frankfurter Büro herrscht. Das Denken über den Tellerrand hinaus – also auch in Rechtsgebiete abseits der Praxisgruppe, für die man in erster Linie tätig ist, – wird ausdrücklich gefördert und gefordert. Das trägt nachhaltig zu einer umfassenden Aus- und Weiterbildung des juristischen Nachwuchses bei.

Nachteilig ist sicherlich die noch geringe Bekanntheit im deutschen Markt. A&P wird hierzulande einfach noch zu wenig wahrgenommen, auch wenn wir in den USA eindeutig zu den big playern zählen. Das wollen wir ändern, daran arbeiten wir und dafür brauchen wir qualifizierten, engagierten Nachwuchs, der – auch bedingt durch die bisher geringe Größe – mit guten Aufstiegschancen rechnen darf.

„Der Charme einer kleinen Einheit auf dem deutschen Markt liegt für Bewerber in der familiären Atmosphäre“

Karrieremagazin: Apropos Charme: Immer mehr Kanzleien lernen Mitarbeiter*innen bereits ausbildungsbegleitend kennen, z.B. auf einem unserer Fakultätskarrieretage. Charmant dabei ist, dass man sich so früh kennenlernt und der spätere Einstieg erleichtert wird, weil das gegenseitige ‚Prüfen‘ schon stattgefunden hat. Gilt das auch für Arnold & Porter und wenn ja, können Sie uns Erfolgsbeispiele dazu nennen?

Sarah Braun: Durch die Einbindung von Studenten im Rahmen von Praktika sowie auch den projektbezogenen Einsatz von Werkstudenten lernen wir mögliche Kandidaten bereits in einem sehr frühen Stadium ihrer Ausbildung kennen. Umgekehrt haben diese ebenfalls die Möglichkeit, sich frühzeitig ein umfassendes Bild von A&P als Arbeitgeber zu machen und eine Entscheidung darüber zu treffen, ob sie mit uns eine feste(re) Bindung eingehen möchten.

Ein sehr gutes Beispiel dafür ist ein Referendar, der im Zuge eines Großprojekts eine Nebentätigkeit in unserem Büro ausübte. Daran anschließend hat er seine Anwaltsstation in unserem Frankfurter Büro absolviert und nach dem Examen geht er für drei Monate in die Wahlstation in unser New Yorker Büro. Wir hoffen natürlich, dass er sich dann dazu entschließt, wieder in Frankfurt als Associate an Bord zu kommen. Aber wie diese Entscheidung auch ausgeht – beide Seiten (sowohl der junge Jurist als auch die Kanzlei) haben bereits jetzt von diesem gemeinsamen Weg profitiert.

In einem anderen Fall konnten wir einen Referendar während der Wahlstation, sowohl in Frankfurt als auch in unserem Brüsseler Büro im Bereich Kartellrecht einsetzen. Schön ist vor allem, dass wir ihn im Anschluss als Associate für das Frankfurter Büro gewinnen konnten.

Karrieremagazin: In Ihrer aktuellen Recruitingbroschüre schreiben Sie: „Soziales Engagement ist Arnold & Porter wichtig und wird in Form eines ausgezeichneten Pro Bono-Programms gelebt.“ Das klingt gut! Können Sie unseren Lesern etwas mehr dazu erzählen, was genau Sie hier leisten. Wie bin ich als Referendar*in z.B. in ein solches Engagement eingebunden?

Sarah Braun: Die Kanzlei ist Mitglied im Pro Bono Deutschland e.V., einem Zusammenschluss von über vierzig überregionalen und internationalen Kanzleien, deren Vertreter sich regelmäßig bei Round Table-Veranstaltungen über ihre Pro Bono-Arbeit austauschen. Darüber hinaus arbeitet A&P mit so genannten Clearing-Häusern zusammen, die soziale Projekte und Kanzleien zusammenbringen.

Unser eigener Anspruch ist, dass jeder bei A&P tätige Anwalt mindestens zwanzig Stunden Pro Bono-Arbeit jährlich leistet. In der Praxis liegen viele Kollegen deutlich über dieser Vorgabe. Weltweit haben die 1000 Anwälte von A&P im vergangenen Jahr insgesamt über 100.000 Stunden Pro Bono-Arbeit erbracht.

Eine Besonderheit der Pro Bono-Arbeit liegt in unserer Kanzlei darin, dass bereits Associates solche Projekte federführend bearbeiten können. Sie erhalten so die Möglichkeit, schon in einem frühen Karrierestadium Verantwortung für einen Fall zu übernehmen. Je nach Umfang, Anforderung und Rechtsgebiet eignen sich einzelne Pro Bono-Projekte auch für den Einsatz von Referendaren.

So war im Frühjahr 2019 ein Referendar in die Aktualisierung des umfangreichen Vertragswerkes für einen e.V. in die Recherche, die unterstützende Entwurfsbearbeitung, die Erstellung einer Präsentation und auch Vorstellung des neuen Vertragswerks auf einer Konferenz des Mandanten eingebunden.

Karrieremagazin: Arnold & Porter ist schon mehrfach für sein Engagement im Bereich Diversity ausgezeichnet worden. Was zeichnet Sie hier besonders aus?

Sarah Braun: Diversität wird bei A&P großgeschrieben. Das merkt man am besten daran, dass man es eben nicht bemerkt, weil die Integration der unterschiedlichsten Personen im Team als völlig natürlich angesehen und auch gelebt wird. Geschlecht, Migrationshintergrund, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, Familienstand spielen bei der Ausübung des Berufs keine Rolle.

Für uns ist wichtig, wie jemand „tickt“, was er/sie „auf dem Kasten hat“. Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass die Arbeitsergebnisse dann am wertvollsten waren, je „bunter“ das Team gemischt war.

Wenn man allerdings unbedingt Zahlenspielchen möchte – die Frauenquote im Frankfurter Büro von A&P kann sich sehen lassen: 25 % auf Partnerebene und 50 % bei den Associates.

Karrieremagazin: Kommen wir kurz zum Thema „Freude an der Arbeit“. Spitze Zungen behaupten, dass die Freude bei Kanzleien auf die Vergütung beschränkt ist. Was würden Sie diesen Zweiflern sagen, woher kommt der Spaß an der Arbeit bei Arnold & Porter? Und was tun Sie dafür?

Sarah Braun: Mit Geld kann man sicherlich viel kaufen, aber eben doch nicht alles! Freude an der Arbeit bedeutet für A&P das Bewältigen von unterschiedlichsten Aufgaben, das gemeinsame „Ziehen an einem Strang“ zum Erreichen von Zielen. Die Teilnahme der Mitarbeiter an externen Netzwerk-Events wird ausdrücklich begrüßt.

Dazu kommen die oft gepriesenen „Social Benefits“, die bei uns u.a. in einem kanzleiweiten Fitness-Förderprogramm, in gemeinsamen Aktivitäten abseits des Büros (Sommerausflug, Weihnachtsfeier, Grillparty nach der JP Morgan Corporate Challenge, monatliche Netzwerkpartys – bei gutem Wetter auf der Dachterrasse, aber auch regelmäßigen Business Breakfasts für die nichtjuristischen Mitarbeiter und Lunch Meetings für die Anwälte), in der Möglichkeit, im Mobile Office (bzw. Home Office) arbeiten zu können, flexible Arbeitszeiten in Anspruch zu nehmen u.v.m. bestehen.

Spaß bei der Arbeit muss dabei nicht einmal proaktiv von der Kanzlei gefördert werden. Ein Indiz dafür, dass die Mitarbeiter gerne zusammenarbeiten, ist z.B. die gemeinsam verbrachte Mittagspause, in der sich sowohl Anwälte als auch nichtjuristische Mitarbeiter in der Küche treffen oder man sich zum gemeinsamen Marktbesuch verabredet.

Die Freude an der Arbeit stellt sich somit durch die familiäre Atmosphäre in der kleinen Einheit am Standort Frankfurt (fast schon) automatisch ein.

Karrieremagazin: Herzlichen Dank für das freundliche und informative Gespräch.

Unsere Gesprächspartnerin Sarah Shirley Braun ist Business Development Manager bei Arnold & Porter in Frankfurt.

Tobias Kroeger, Kundenberatung
Autor
Tobias Kröger

Tobias Kröger ist Leiter Vertrieb und Business Development bei der IQB Career Service GmbH. Er berät Arbeitgeber bei der Suche nach passenden Nachwuchstalenten. Tobias ist seit vielen Jahren im Hochschulumfeld und in der Förderung von Nachwuchstalenten aktiv. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und liebt Roadtrips durch fremde Länder, als begeisterter Backpacker hat er über 25 Länder bereist. Tobias ist regelmäßiger Autor im Karrieremagazin.