Das zweite Staatsexamen meistern: 6 Tipps für effizientes Lernen und Prüfungsvorbereitung
Sechs praxisnahe Tipps helfen dir, das Referendariat und das zweite Staatsexamen erfolgreich zu meistern. Nutze deine Stationen als Lern- und Praxiszeit, finde deinen eigenen Weg und übe früh Formalien sowie den Umgang mit Kommentaren. Mit klugem Zeitmanagement, gezielter Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und einem starken Mindset kannst du selbstbewusst durchstarten.
Sechs Tipps für Referendariat und zweites Examen
Die folgenden Tipps beruhen auf meinen Erfahrungen und Ratschlägen anderer aus meinem Rechtsreferendariat in Hessen. Sie sind nicht verbindlich und nicht abschließend, sondern sollen euch als Orientierung für die Vorbereitung auf das zweite Examen dienen.
1. Stationen wirklich nutzen
Im Referendariat hört man oft, AG und Einzelausbildung seien Zeitverschwendung. Das kann im Einzelfall stimmen – sollte aber nicht dazu führen, dass man „auf Sparflamme“ läuft.
Die Stationszeit ist doppelt wertvoll: Sie ist Lernzeit (Klausuren, Wiederholung, Routine) und zugleich Praxiszeit. Gerade in der Einzelausbildung bekommt ihr Chancen, die man im Studium kaum hat: Beweisaufnahme in der Zivilstation, Termine in der Anwaltsstation, Einblicke bei der Staatsanwaltschaft.
Das zweite Examen heißt nicht ohne Grund „Praktikerexamen“. Praxis schult Fähigkeiten, die in den Assessorklausuren zählen (Beweiswürdigung, Zweckmäßigkeit), auch wenn Klausur und Realität nicht deckungsgleich sind.
Ich würde außerdem davon abraten, die Anwaltsstation als komplette Tauchstation zu nutzen. Eine gesunde Balance aus Stationsarbeit und anschließender intensiver Lernphase reicht oft aus. Eine reine Tauchstation birgt eher das Risiko, sich zu verzetteln und unsicherer zu werden. Wer stattdessen von vornherein eine begrenzte Tauchzeit einplant (bei mir: 3 Monate), ist automatisch gezwungen, beim Lernen Schwerpunkte zu setzen – und das ist meist hilfreich.
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2. Euren Weg finden (und nicht den der anderen kopieren)
Im Referendariat bekommt ihr viele „Erfolgsrezepte“: aus der AG, von Freund:innen, aus Blogs. Am Ende müsst ihr aber euer Examen schreiben [i].
Das gilt besonders für:
- Lernformate (Rep., Seminare, Lerngruppe)
- Unterlagen (Skripte, Lehrbücher, Karteikarten)
- Klausurenkurs (staatlich, gerichtlicher Kurs, privat)
Probiert aus, was naheliegt, und entscheidet dann pragmatisch: Was bringt euch wirklich weiter?
Hilfreich ist – wie im ersten Examen – ein Lernplan, zumindest für die Tauchzeit. Er macht den Stoff greifbar und reduziert dieses diffuse „Ich schaffe das nie“-Gefühl. Wichtig dabei: Grundlagen und Klausurrelevanz priorisieren, Spezialwissen nur dosiert einplanen. Orientierung geben die Stoffkataloge des jeweiligen Bundeslandes (in Hessen veröffentlicht das JPA sie u.a. für Aufsichtsarbeiten [ii] und Aktenvortrag getrennt [iii]).
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3. Formalien und Kommentararbeit früh üben
Im zweiten Examen müsst ihr in jeder Klausur eine praktische Entscheidungsform abliefern: Urteil, Schriftsatz, Anklage usw. Für diese Formen gibt es feste (teils regional unterschiedliche) Formalien – und Fehler werden bekanntlich streng bewertet.
Mein Tipp: Legt euch eine Formularsammlung als Word-Dokument an (Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründe, typische Anträge usw.) und schaut sie regelmäßig durch. In der Klausurphase ist das ein echter Vorteil, weil man vor vielen Klausuren ungefähr weiß, welche Form drankommt – und am Vorabend nochmals damit „warm“ werden kann. [iv]
Zur Kommentararbeit: Der Kommentar ist ein Plus, weil ihr nicht alles im Kopf haben müsst. Gleichzeitig ist er aber in der Klausur eine Zeitfalle. Übt deshalb bewusst:
- wann ihr nachschlagt (und wann nicht),
- wie ihr das Register des Kommentars nutzt,
- wie ihr mit Markern/Klebezetteln Fundstellen schneller findet. [v]
Und: Kommentare enthalten teils knappe Aussagen ohne Begründung – manchmal auch abweichende Ansichten. Lasst euch davon nicht verunsichern. Im Zweifel zählt in der Klausur, dass ihr sauber begründet.
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4. Klausurtechnik und Zeitmanagement sind (noch) wichtiger
Assessorklausuren sind selten „schon erzählt“. Der Stoff ist nicht chronologisch, viele Informationen sind in den Aktenstücken versteckt. Deshalb lohnt sich eine klare Technik der Sachverhaltserfassung (alle Angaben dabei möglichst in Stichpunkten):
- Zeittafel: links Datum, rechts Ereignis + Fundstelle.[vi]
- T-Blatt: links Vortrag Kläger:in/Mandant:in, rechts Beklagte:r/Gegner:in, jeweils mit Fundstellen. So trennt ihr unstreitig/streitig und seht schneller, worum es wirklich geht.
Die Schwerpunkte des Falles entscheiden über die Note. Ein pragmatischer Zugriff ist: Fragt euch früh, welcher soziale Konflikt hier gelöst werden soll – also worüber die Parteien tatsächlich streiten.
Bei Urteilsklausuren scheitern viele nicht am Recht, sondern an der Zeit. Wer zu lange am Tatbestand sitzt, verliert hintenraus Punkte. Ein verbreiteter Ansatz (der mir geholfen hat), ist es daher, nach dem Rubrum zuerst die Entscheidungsgründe und erst am Schluss den Tatbestand zu schreiben. [vii] Letzteren kann man mit Übung auch in den letzten 45 Minuten der Klausur solide und knapp schreiben, wie es das Gesetz vorschreibt (vgl. § 313 Abs. 2 ZPO).[viii]
Zeitmanagement ist trainierbar. Legt euch für Übungsklausuren eine feste Zeiteinteilung zurecht und haltet sie ein. Gegen Ende kann es helfen, Klausuren bewusst in verkürzter Zeit zu schreiben (z.B. 4,5 Stunden) [ix], um einen Puffer für die Examenssituation aufzubauen.
Für die letzten Wochen vor dem Examen fand ich als Minimalziel hilfreich, eine Lösungsskizze pro Tag zu erstellen. Das hält euch in Übung, ohne euch täglich zu überfahren – und Erholung ist in dieser Phase kein Luxus, sondern wesentlicher Teil der Vorbereitung.
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5. Mündliche Prüfung: üben, bevor ihr eure Prüfer:innen kennt
Nach den Klausuren gilt es, durchzuatmen. Urlaub ist oft sinnvoll.
In der Wahlstation könnt ihr dann vor allem Aktenvorträge trainieren – inklusive Zeitdruck. In Hessen z. B. kann es helfen, mit 50 Minuten statt einer Stunde Vorbereitungszeit zu üben, um einen Puffer zu haben.
Parallel dazu solltet ihr die Grundlagen in materiellem und prozessualem Recht stetig wiederholen (Karteikarten, Skripten, Lerngruppe). Spezialfragen löst ihr beim Aktenvortrag häufig ohnehin wieder über den Kommentar.
Sobald die Prüfer:innen feststehen, solltet Ihr euch deren Protokolle besorgen [x] (sofern verfügbar), diese auswerten, und die „Lieblingsthemen“ der Prüfer:innen priorisieren. Das ist zwangsläufig individuell. [xi]
In der Prüfung selbst gilt: Fehler passieren. Wichtig ist, dass ihr nach einer schwachen Antwort sofort umschaltet [xii]. In 12 Minuten pro Rechtsgebiet (Hessen) gibt es genug Gelegenheiten, wieder zu punkten.
6. Mindset: Angst ist normal – aber steuerbar
Der wichtigste Punkt: Eure mentale Einstellung wirkt sich im Examen spürbar aus. Angst ist dabei angesichts der Bedeutung des Examens normal. Oft merkt man eher das Gefühl als den Gedanken dahinter.
Hilfreich kann sein, negative Standardsätze bewusst zu prüfen (kognitive Verhaltenstherapie):
„Ist das wirklich sicher?“ – „Gibt es Gegenbeispiele?“ – „Was wäre ein realistischerer Gedanke?“[xiii]
Beispiele:
- Aus „Das ist unmöglich viel Stoff“ wird: „Ich kann nicht alles, aber ich kann Grundlagen + Technik sicher beherrschen.“
- Aus „Die wollen mich runterprüfen“ wird: „Einzelne Prüfer:innen sind schwierig, aber die meisten prüfen fair – und ich kann mich gezielt vorbereiten.“
Zusätzlich helfen Imaginationstechniken: Malt euch die Prüfung in eurem Kopf konkret aus (Raum, Ablauf, Situation). Das nimmt dem Ganzen das Unbekannte. Wenn möglich, setzt euch einmal als Zuhörer:in in eine andere mündliche Prüfung. Und: Organisiert euch mit euren Mitprüflingen vorab (z.B. Kontakt austauschen), damit der Tag der mündlichen Prüfung nicht „ins Nichts“ startet. [xiv]
Zum Abschluss vielleicht der wichtigste Perspektivwechsel: Geht nicht in das Examen wie zu einem schmerzhaften Zahnarzttermin. Geht in das Examen wie in einen Wettkampf, auf den ihr lange und effektiv trainiert habt. Glück spielt im Examen eine Rolle – aber eine gute Vorbereitung und die richtige Haltung sind wesentlich wichtiger. [xv]
Das Wichtigste in Kürze
- Stationen = Lernzeit + Praxiszeit. Nicht verschenken.
- Eigener Weg schlägt fremde Rezepte.
- Formalien + Kommentar früh einschärfen.
- Technik + Zeitmanagement entscheiden in den Klausuren über die Punkte.
- Mündliche: Aktenvortrag trainieren, Protokolle nutzen, in der Prüfung schnell resetten.
- Mindset: Angst ernst nehmen, aber aktiv bearbeiten.
Lukas Streim
Lukas Streim ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität.
Quellen
[i] Warnecke, Prüfungsangst bewältigen, 2018, S. 86 f.
[ii] Abrufbar unter https://justizpruefungsamt.hessen.de/sites/justizpruefungsamt.hessen.de/files/2022-04/stoffkatalog_fuer_die_aufsichtsarbeiten_in_der_zweiten_juristischen_staatspruefung_02_17.pdf.
[iii] Abrufbar unter https://justizpruefungsamt.hessen.de/sites/justizpruefungsamt.hessen.de/files/2022-04/stoffkatalog_fuer_die_aufsichtsarbeiten_in_der_zweiten_juristischen_staatspruefung_02_17_0.pdf.
[iv] Schnabl, Klausurtaktik Grundregeln für die erfolgreiche Klausur im Zweiten Staatsexamen, 3. Aufl., abrufbar unter https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/files/anwaltsblatt.de/Dokumente/2019/klausurtaktik_auflage_3_schnabl.pdf, S. 15.
[v] Dazu Schnabl (Fn. 4), S. 3 f.
[vi] Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 12. Aufl. 2024, S. 2; Schnabl (Fn. 4), S. 3.
[vii] Schnabl (Fn. 4), S. 6; a.A. Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess, 20. Aufl. 2024, S. 64.
[viii] Eingehend dazu Knöringer (Fn. 8), S. 49 ff.
[ix] Schnabl (Fn. 4), S. 16 f.
[x] In Hessen existiert von staatlicher Seite leider keine Protokollsammlung für das zweite Staatsexamen.
[xi] Ich habe die Protokolle damals unter https://protokolle-assessorexamen.de/ bezogen. Es gibt aber noch einige andere private Anbieter für Protokolle im zweiten Examen.
[xii] Vgl. auch Warnecke (Fn. 1), S. 118 f.
[xiii] Warnecke (Fn. 1), S. 87 ff.; Abromeit, Prüfungsangst und Lampenfieber besiegen, 2014, S. 43 ff.
[xiv] Warnecke (Fn. 1), S. 102 ff.
[xv] Vgl. Abromeit (Fn. 14), S. 51.
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