Hygienekonzepte bei den Events der IQB und Myjobfair

Folgende Bestimmungen gelten nach Maßgabe der an den jeweiligen Standorten genehmigten Hygienekonzepte wenn nicht anders angegeben inzidenzunabhängig und unabhängig von den jeweils gültigen Verordnungen.

Einige Regelungen können aufgrund unterschiedlicher Warnlagen und damit verbundener, regional unterschiedlicher Regelungen variieren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuelle Regelung am Veranstaltungsort und die dort gültigen Vorgaben für den Besuch von Veranstaltungen.

Das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske im Innenbereich ist während des gesamten Messebesuchs für alle in den Räumen befindlichen Teilnehmenden verpflichtend. Ebenso gelten die Abstandsregeln.

In einigen Bundesländern gilt eine FFP2-Maskenpflicht, an diesen Standorten ist ein Veranstaltungsbesuch ohne Maske nach FFP2 Standard nicht möglich.

1. Zutrittsregelungen

Für den Zutritt zur Messe kann ja nach örtlicher Regelung ein 2-G oder 3-G-Nachweis für Aussteller:innen und Besucher:innen erforderlich sein. Unabhängig von Verordnungen gelten die Zutrittsregelungen der jeweiligen Veranstaltungsstandorte.

Zutritt zu den Messen haben im Fall entsprechend gültiger Verordnungen oder Regelungen der Veranstaltungsorte Aussteller:innen und Besucher:innen, die:

1. einen max. 24 Stunden alten (negativen) Antigen-Schnelltest oder einen max. 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen können. Ist am Veranstaltungsort eine 3-G-Regelung aktiv, muss eine Impfung, ein Genesenennachweis oder ein max. 24 Stunden alter (negativer) Test (Schnelltest oder PCR) vorgelegt werden, ist eine 3-G-Plus Regelung vorgeschrieben muss statt eines Schnelltests ein max. 24 Stunden alter (negativer) PCR-Test vorgewiesen werden. Ist am Veranstaltungsorte eine 2-G-Regelung aktiv, haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zur Veranstaltung, nicht aber getestete Personen ohne Impfung oder Genesenennachweis. Ist eine 2-G-Plus Regelung aktiv, so ist zusätzlich zum Imp- oder Genesenennachweis ein max. 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein max. 48 Stunden alter negativer PCR-Test notwendig.

2. vollständig mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 geimpft sind und einen entsprechenden Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument vorliegen haben und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

3. nachweisen können, dass sie eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben. Der Nachweis muss schriftlich oder mittels eines elektronischen Dokuments erfolgen. Die Testung muss mittels PCR-Verfahren erfolgt sein und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen. Falls die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt, entfällt die Testnachweispflicht, wenn zusätzlich zum Genesenennachweis auch eine singuläre Impfdosis gegen COVID-19 nachgewiesen werden kann.

Der Zutritt wird Personen verweigert, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben.

Eine Erfassung der persönlichen Kontaktdaten für Teilnehmende erfolgt elektronisch über eine Registrierung im Bewerbungstool zur jeweilig besuchten Veranstaltung oder schriftlich. Zusätzlich ist zur Unterbrechung von Corona-Infektionsketten ggf. das Einloggen in CoronaWarn- oder Lucaapp erforderlich.

Um Mindestabstände gewährleisten zu können wird die gleichzeitige Besucheranzahl in den Veranstaltungsräumlichkeiten beschränkt.

2. Regelungen für die Veranstaltungsräume

Das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske im Innenbereich ist während des gesamten Messebesuchs für alle in den Räumen befindlichen Teilnehmenden verpflichtend – in einigen Bundesländern gilt eine generelle FFP2-Maskenpflicht, dort ist ein Veranstaltungsbesuch mit medizinischer Maske nicht möglich.

Wann immer möglich, ist der Abstand von 1,5 m einzuhalten.

Die Wegführung wird entsprechend geregelt. Alle Gänge werden soweit möglich nur in einer Richtung begangen. Kreuzungen existieren nicht. Durch Pfeile auf dem Fußboden wird die Wegeführung den Besuchern verdeutlicht. Der Eingang ist, wenn möglich, vom Ausgang separiert.

Abhängig von den Gegebenheiten vor Ort wird für größtmögliche Lüftung gesorgt.

Teilnehmende werden über Plakate oder Rollups auf die bestehenden Regeln hingewiesen.

Händedesinfektionsmittelspender werden innerhalb der Veranstaltungsfläche aufgestellt. Für Aussteller:innen besteht die Möglichkeit, Kontaktflächen regelmäßig zu desinfizieren.

Es ist den Aussteller:innen untersagt an ihrem Stand Aktionen durchzuführen, die zur Ansammlung von Besuchern führen.

Die Ausgabe unverpackter Lebensmittel ist nicht erlaubt.

Es findet kein Catering statt, die Aussteller:innen erhalten hygienisch verpackte Lunchpakete oder die Möglichkeit, die gastronomischen Angebote vor Ort zu nutzen, soweit dies möglich ist.