
Die Software und das Gewährleistungsrecht
Software an sich ist kein körperlicher Gegenstand und somit keine Sache. Die Vertragstypen über Software werden häufig eher im Urheberrecht verortet – eindeutig ist dies aber keinesfalls.
Welche Rechte haben Unternehmen? An welche Vorgaben müssen sich Firmen halten? Welche Regeln gelten in der Gesellschaft und beim Handel? All das beschreibt das Unternehmensrecht. Wir haben genauere Infos zu diesem juristischen Bereich für Euch.
Software an sich ist kein körperlicher Gegenstand und somit keine Sache. Die Vertragstypen über Software werden häufig eher im Urheberrecht verortet – eindeutig ist dies aber keinesfalls.
Das OLG Köln hat in einem Beschluss vom 29.04.2021 (Az. 15 W 29/21) über das Vorliegen eines Anspruches aus § 242 BGB entschieden. Wir sehen uns den Beschluss einmal genauer an.
Rechtsanwalt, Richterin, Notar, Politikerin – was kann man mit Jura machen? Jura Absolventen finden in vielen Branchen spannende Aufgaben!