Was kann man mit dem 1. Staatsexamen Jura machen?

Auch ohne 2. Staatsexamen haben Juristinnen und Juristen gute Berufsaussichten

Gute Aussichten für Juristinnen und Juristen

Die Berufsaussichten für Juristinnen und Juristen sind seit Jahren außergewöhnlich gut. Juristisches Fachwissen ist in verschiedenen Branchen und Firmen gefragt. Der Fach- und Führungskräftemangel hat längst auch juristische Berufsfelder erfasst – viele Unternehmen, Verbände und Kanzleien haben Schwierigkeiten, juristische Positionen adäquat zu besetzen.

Nachwuchstalente haben eine immer bessere Verhandlungsposition in Bewerbungsgesprächen. Auch ohne zweites Staatsexamen sind die Chancen für Bewerber:innen auf dem Arbeitsmarkt gut. In diesem Artikel stellen wir einige Karriereoptionen für Jurist:innen mit nur einem Staatsexamen vor.

Was ist überhaupt ein Volljurist?

Die Bezeichnung „Volljurist“ ist keine formelle Berufsbezeichnung. Vielmehr hat sich der Begriff inzwischen umgangssprachlich eingebürgert.

Sogenannte Volljurist:innen haben ein juristisches Studium an einer Hochschule und ein staatliches Referendariat absolviert sowie zwei Staatsexamen erfolgreich abgelegt. Nach Bestehen des 2. Juristischen Staatsexamens werden sie zu Volljurist:innen, mit der sogenannten Befähigung zum Richteramt.

Welchen akademischen Abschluss erhält man mit dem ersten Staatsexamen?

Der akademische Titel, den Absolvent:innen des ersten juristischen Staatsexamens erwerben, hängt von der jeweiligen Universität ab. Inzwischen verleihen die meisten juristischen Fakultäten in Deutschland Absolvent:innen auf Antrag einen akademischen Titel nach erfolgreichem Bestehen des ersten Staatsexamens. In der Regel wird Absolvent:innen der Titel „Diplom-Jurist“ oder „Magister Juris“ verliehen.

Ist das erste Staatsexamen Jura vergleichbar mit einem Master?

Das Studium der Rechtswissenschaften ist in Deutschland das einzige Studium neben Lehramt und Medizin, das noch auf das Erreichen des Staatsexamens ausgelegt ist. Zwar gibt es auch Studiengänge, bei denen ein “Bachelor of Laws” oder ein “Master of Laws” verliehen wird, allerdings sind dies gesonderte Studiengänge, die nicht für die klassische Juristenberufe wie Richter, Anwältin, Notar oder Staatsanwältin befähigen. Der Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens ist daher nicht etwa mit einem Master, sondern vielmehr mit einem Diplom zu vergleichen.

Absolvent:innen, die das erste juristische Staatsexamens bereits erfolgreich absolviert haben können allerdings nach dem Examen – zusätzlich zu den klassischen Staatsexamen – auch noch einen LL.M. – also einen Master of Laws – absolvieren. Ein LL.M kann sowohl im Ausland, als auch im Inland erworben werden. Der Master of Laws ist eine sehr gute Möglichkeit, internationales Rechtswissen zu sammeln und Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten zu vertiefen bzw. zu erwerben, um sich in diesen Gebieten zu spezialisieren. Das kann insbesondere bei der Employability ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Absolvent:innen sein, die “nur” das erste Staatsexamen oder einen Bachelor of Laws absolviert, aber keine weitergehende Spezialisierung erworben haben.

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Gibt es einen Jura-Bachelor?

Ja, neben dem klassischen Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität besteht die Möglichkeit, eine juristische Grundlagenausbildung im Rahmen eines Bachelor of Laws zu absolvieren. Der Bachelor of Laws (LL.B.) bietet viele Spezialisierungsmöglichkeiten, beispielsweise für spezifische juristische Teilbereiche wie Steuerrecht, Compliance, europäisches Recht, Wirtschaftsrecht und viele weitere Bereiche.

Ein LL.B. zielt nicht auf den Abschluss des Staatsexamens. So bleiben Absolvent: innen eines Bachelor of Laws die klassischen Juristenberufe wie Richter, Anwalt, Notar oder Staatsanwalt verwehrt, da diese zwingend das zweite juristische Staatsexamen voraussetzen.

Aus diesem Grund gerät der Bachelor of Laws auch immer wieder in die Kritik, da er nach Ansicht vieler Jurist:innen keine vollwertige juristische Ausbildung gewährleiste und auch als Basis für die klassischen Juristenberufe untauglich sei. Denn ein Bachelor of Laws kann weder in ein Staatsexamen umgewandelt werden, noch berechtigt der Bachelor of Laws dazu, die Staatsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen.

So wurde der Bachelor of Laws kürzlich in einem FAZ Beitrag von Prof. Tiziana Chiusi als “Loser Abschluss” betitelt. Zu diesem Artikel gibt es eine umfassende Replik von Dr. Michael Hördt. [1][2]

Attraktive Berufsfelder für den Bachelor of Laws

Trotz aller Kritik am Bachelor of Laws, bietet dieser dennoch attraktive und vielseitige Karrieremöglichkeiten abseits der klassischen Juristenberufe. Zu den Berufsfeldern, die mit einem Bachelor of Laws offenstehen, zählen beispielsweise:

  • Wirtschaftsjurist:in für Unternehmen, Vereine oder Verbände
  • Regulierung von Schadensfällen und Vertragsgestaltung in Versicherungsunternehmen
  • Kreditberatung und Vertragsgestaltung bei Banken
  • Arbeitsrechtliche Betreuung von Unternehmen

Wer einen Bachelor of Laws absolviert hat, der kann sein juristisches Fachwissen im Anschluss auch noch im Rahmen eines darauf aufbauenden Master of Laws erweitern.

Die Vorteile des Bachelor of Laws gegenüber dem klassischen Studium der Rechtswissenschaft sind die internationale Ausrichtung, die kurze Studiendauer und die Möglichkeit, sich früh auf juristische Teilbereiche zu spezialisieren. Einige Universitäten haben den Bachelor aufgrund seiner internationalen Bedeutung inzwischen auch in das reguläre Studium der Rechtswissenschaften integriert und verleihen den LL.B. auf Antrag.

Was kann man mit dem 1. juristischen Staatsexamen machen? — Fazit

Absolvent:innen, die ”nur” das erste juristische Staatsexamen absolviert haben, können ähnlich wie Absolvent:innen des Bachelor of Laws als Wirtschaftsjuristinnen, Arbeitsrechtler oder zur allgemeinen juristischen Unterstützung in Unternehmen, Verbänden oder Vereinen arbeiten.

Zudem besteht die Möglichkeit, in den Staatsdienst zu gehen, als rechtliche Betreuer:innen oder für NGO ́s zu arbeiten. Jurist:innen sind aufgrund ihrer gründlichen und anspruchsvollen Ausbildung als Allrounder gefragte Fachkräfte. Daher können auch Jurist:innen mit nur einem Staatsexamen in vielen Positionen unterkommen. Jedoch ist zu beachten, dass Diplom Jurist:innen in der freien Wirtschaft mit anderen Absolvent:innen wirtschaftswissenschaftlicher und juristischer Bachelor Studiengänge konkurrieren.

Eine Spezialisierung in Form eines Master of Laws kann Absolvent:innen mit nur einem Staatsexamen dabei helfen, Fachkenntnisse eines juristischen Teilbereiches zu vertiefen und so auf dem Arbeitsmarkt wertvolle Alleinstellungsmerkmale zu erwerben, die im Wettbewerb um begehrte Arbeitsplätze von Vorteil sein können.

Was kann man mit dem 1. Staatsexamen Jura machen? — Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufsaussichten für Juristinnen und Juristen sind seit Jahren außergewöhnlich gut.
  • Der Fach- und Führungskräftemangel hat auch juristische Berufsfelder erfasst, viele Unternehmen, Verbände und Kanzleien haben Schwierigkeiten, juristische Positionen adäquat zu besetzen.
  • Nachwuchstalente haben eine immer bessere Verhandlungsposition in Bewerbungsgesprächen.
  • Der akademische Titel, den Absolvent:innen des ersten juristischen Staatsexamens erwerben, hängt von der jeweiligen Universität ab. In der Regel wird Absolvent:innen der Titel „Diplom-Jurist“ oder „Magister Juris“ verliehen.
  • Absolvent:innen mit dem ersten juristischen Staatsexamen können zusätzlich zu den klassischen Staatsexamen auch noch einen LL.M. erwerben, um sich in bestimmten Fachgebieten zu spezialisieren.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine juristische Grundlagenausbildung im Rahmen eines Bachelor of Laws (LL.B.) zu absolvieren. Der LL.B. bietet viele Spezialisierungsmöglichkeiten, jedoch verwehrt er Absolvent:innen die klassischen Juristenberufe.
  • Absolvent:innen mit dem ersten juristischen Staatsexamen können ähnlich wie Absolvent:innen des Bachelor of Laws als Wirtschaftsjurist:innen, Arbeitsrechtler oder zur allgemeinen juristischen Unterstützung in Unternehmen, Verbänden oder Vereinen arbeiten.
  • Eine Spezialisierung in Form eines Master of Laws kann Absolvent:innen mit nur einem Staatsexamen dabei helfen, Fachkenntnisse eines juristischen Teilbereiches zu vertiefen und so auf dem Arbeitsmarkt wertvolle Alleinstellungsmerkmale zu erwerben.
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